W.A.F. LogoSeminare

Alle regulären BR-mitglieder verhindert - wie eine Sitzung einberufen?

A
Arkalus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

im Rahmen der Urlaubszeit haben wir folgende Situation:

3er Gremiun, Betriebsrat gibt es erst seit etwa einem Jahr.

    1. Vorsitzender im Urlaub 4 Wochen im Juli
  • Stellv. Vorsitzender zu 2 Wochen im Juli im Urlaub und 4 Tage auf Dienstreise in Deutschland
  • Betriebsratsmitglied in Elternzeit bis Januar 2013

Ersatzmitglieder gibt es genug.

Nun meine eigentliche Frage: Nur der Vorsitzende und stellv. dürfen BR-Sitzungen einberufen und leiten. Wenn beide nun im Urlaub sind, dürfte der Vorsitzende oder Stellv. eine Sitzung einberufen, ohne dann bei der sitzung selbst anwesend (weil im Urlaub) zu sein?

Ich danke euch für die Tips! Arkalus

1.89105

Community-Antworten (5)

B
blackjack

02.07.2012 um 13:50 Uhr

Im Falle der dauernden Verhinderung des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters hat der Betriebsrat ein Selbstzusammentrittsrecht , wenn nicht durch eine Geschäftsordnung etwas anderes geregelt ist.

M
monalisa

02.07.2012 um 13:57 Uhr

@arkalus, ich finde es schwierig und m. E. auch nicht richtig, dass BR's aus dem Urlaub agieren........ Wozu hat man Ersatzmitglieder? Es kann Ausnahmen geben - bestimmte Themen die termingebunden sind - aber da sollte evt. der Urlaub in Absprache mit dem Stelli anders genommen werden. Das 3. BR - Mitglied kann auch während der Elternzeit aktiv sein!

W
wahlvst

02.07.2012 um 13:58 Uhr

was blackjack sagt, jedes BRM oder falls alle verhindert sich die dann temporär nachrückenden EBRM können zur Sitzung einladen.

Doch ein BR sollte eine solche Situation nicht aufkommen lassen, Planung lautet hier das Zauberwort.

Letztlich auch die BRM in Urlaub oder Elternzeit dürfen BR-Aufgaben warnehmen. Weder Urlaub noch Elternzeit verhindern dieses. Sie müssten dann nur erklären, dass sie nicht verhindert sind. Das BRM in Urlaub, kann auch ggf. für den Tag der Sitzung den Urlaub unterbrechen. Das BRM in Elternzeit bekommt ggf. auch die Fahrkosten erstattet wenn es zur Sitzung kommt.

G
gironimo

02.07.2012 um 16:04 Uhr

Achtet bei der Einladung darauf, dass allen Teilnehmern der Sitzung Tag, Zeit und Ort sowie die Tagesordnung rechtzeitig bekannt gemacht werden müssen.

Ich bin auch der Meinung, dass eine bessere Urlaubsabstimmung zu erwarten wäre.

A
Arkalus

02.07.2012 um 16:29 Uhr

Danke bisher für die Antworten.

Klar sollte Urlaub besser geplant werden, nur sahen wir keine großen Möglichkeiten. Der 1. wollte Sommerurlaub machen also ab Juli und ab August ist er auf Schulungen und hat neue azubis. Der 2. hat Kinder und muss ab August beruflich 3 Monate nach Asien, und die Elternzeit läuft schon ne weile (inkl. der Erklärung das die Person in dieser Zeit nichts machen will)...

Da iss nix mit viel schieben, wenn alle Sommerurlaub haben wollen.. :(

Hinzu kommt, die zu berücksichtigende Urlaubsplanung der Abteilungen in denen die einzelnen dann noch sind...

Keine Ahnung wie das alles unter einen hut zu bekommen ist :(

Vielen dank nochmals! Arkalus

Ihre Antwort