Hallo allerseits,

im Rahmen der Urlaubszeit haben wir folgende Situation:

3er Gremiun, Betriebsrat gibt es erst seit etwa einem Jahr.

- 1. Vorsitzender im Urlaub 4 Wochen im Juli
- Stellv. Vorsitzender zu 2 Wochen im Juli im Urlaub und 4 Tage auf Dienstreise in Deutschland
- Betriebsratsmitglied in Elternzeit bis Januar 2013

Ersatzmitglieder gibt es genug.

Nun meine eigentliche Frage:
Nur der Vorsitzende und stellv. dürfen BR-Sitzungen einberufen und leiten.
Wenn beide nun im Urlaub sind, dürfte der Vorsitzende oder Stellv. eine Sitzung einberufen, ohne dann bei der sitzung selbst anwesend (weil im Urlaub) zu sein?

Ich danke euch für die Tips!
Arkalus