Erstellt am 12.07.2018 um 23:26 Uhr von celestro
Die Ersatzmitglieder sind ja gerade dafür da, in solchen Situationen einzuspringen. Also wenn jede Woche Montag eine Sitzung stattfindet, würde ich Sie dann eben auch stattfinden lassen, wenn eine Mehrheit aus Ersatzmitgliedern anwesend sein wird.
Gäbe nur ganz ganz seltene Fallkonstellationen, wo man ggf. besser verschiebt. Aber da müßte man schon sehr sehr gute Gründe für haben, vor allem weil es dann direkt den Anschein hat, man würde die Ersatzleute nicht beteiligen WOLLEN.
Erstellt am 13.07.2018 um 08:37 Uhr von hansimglueck
Wenn das häufig der Fall ist, solltet ihr vielleicht besser von vornherein einen anderen Sitzungstermin ins Auge fassen.
Erstellt am 13.07.2018 um 10:42 Uhr von alterMann
Marie, da hast Du zwei verschiedene Fragen gestellt:
1. Kann man verschieben?
Ja, natürlich. Ausnahme: Ihr habt in Eurer Geschäftsordnung festgelegt, dass Eure reguläre Sitzung immer an einem festen Tag stattfindet. Dann müsst Ihr Euch auch daran halten.
2. Ist es ratsam, die Sitzung mit einer Mehrheit von Ersatzmitgliedern durchzuführen?
Dazu hätte ich folgende Überlegungen:
- Gibt es dringende TOPs, die speziellen Sachverstand oder eine gute Kenntnis der vorangegangenen Diskussionen erfordern? (Beispiel: Bearbeitung einer schwierigen Betriebsvereinbarung kurz vor dem Abschluss) Dann würde ich eher verschieben, damit die eingearbeiteten BRM kompetent beraten können.
- Ist es eher Tagesgeschäft? Dann würde ich den Termin so lassen und dazu nutzen, die Nachrücker einzuarbeiten.
- Und außerdem natürlich an evtl. Fristen denken.