W.A.F. LogoSeminare

Überstunden in der FIBU

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie würdet Ihr folgendes Problem lösen?

Um unsere Mitbestimmung zum Thema Überstunden / Mehrarbeit zu wahren haben wir zum wiederholten Male , unsere Bereichsleiter aufgefordert die Überstunden gemäß unsererer Betriebsvereinbarung, vor Beginn der Durchführung beim Betriebsrat genehmigen zu lassen. Dies funktioniert bei den BL in der Produktion zum Teil. Jedoch gibt es BL die dieser Aufforderung nicht Folge leisten.

Speziell in unserer Finanzabteilung weigert man sich wehement gegen die Anweisungen. Die Begründung hierzu wäre dass Überstunden jeden Tag ein Thema wären und diese so nicht planbar seinen. Der Bedarf kann als solches nicht ermittelt werden. Unsere Finanzdrachin erkennt auch unsere Betriebsvereinbarung die dies regelt als soche nicht an. Wie würdet Ihr dieses Problem lösen? Ist es denn wirklich so dass die Planung in der FIBU ein solches Problem darstellt?

Vielen Dank für Euere Antworten Gruß Beärle

2.048014

Community-Antworten (14)

H
Hoppel

01.07.2012 um 22:05 Uhr

Eine BV wird ja nun auch vom AG unterschrieben und ist somit auch von einem Finanzdrachen anzuerkennen.

Schreiben an den AG, seine BL etc. anzuweisen, dass die BV einzuhalten ist. Ergänzend ein dezenter Hinweis, dass der BR ansonsten gezwungen wäre, das Arbeitsgericht zu bemühen, was man im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gerne vermeiden möchte.

W
wahlvst

01.07.2012 um 22:26 Uhr

Erklärt doch dem FIBU_ler, dass er dann gegenüber dem AG zu verantworten hätte dass den AG nun für jeden Verstoß ein sehr deutlicher Bußgeld drohen würde, was dann ggf zu ROTEN Zahlen seiner Abteilung führen könnte und der BR weiter ggf. per Einstweiliger Verfügung die Leistung von Überstunden untersagen lassen würde.

Der BR würde alle hierzu notwendige Beschlüsse nun umgehend fassen. Klar in einer Sondersitzung welche er auch zu verantworten hätte.

Also "gelbe Karte" und bei Doppel_gelb müsste er dann ggf mit der roten durch den AG rechnen ;-)

H
Hoppel

01.07.2012 um 22:53 Uhr

@ wahlvst

Dein Szenarium überschreitet die Befugnisse eines BR bei weitem.

S
Streikbrecher

02.07.2012 um 00:01 Uhr

Wo bitte überschreutet das was wahlvst vorgeschlagene die Befugniiss?

Bei Mehrarbeit ohen MB kann der BR per Beschlussverfahren ein Bußgeld für jeden weiteren Fall androhen lassen, hatte sogar Daimler lernen müssen.

Der BR kann weiter ggf. per Einsweiligerverfügung sogar im Eilverfahren die Ausführung von nicht Mitbestimmer Mehrarbeit untersagen lassen . Er muss dann nur erfahren, dass der AG Mehrarbeit ohne MB leisten lassen möchte.

Beschluß: 5 Ta BV 8/97 Hessisches Landesarbeitsgericht - rechtskräftig

Unterlassungsanspruch zur Sicherung der Mitbestimmung - Überstunden – Gesetzesvorrang, LAG Kln 2 TaBV 11_10 - 27.09.2010

LAG Berlin-Brandenburg zur Duldung von Überstunden

Kürzlich wurde eine neue Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg zum Thema Überstunden veröffentlicht. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber die Überstunden des Arbeitsnehmers bereits dann duldet, wenn er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgegennimmt. Das LAG Berlin-Brandenburg hatte in seiner Entscheidung (Urteil vom 3.6.2010, Az. 15 Sa 166/10) einen praxisrelevanten Fall zum Thema Überstunden und deren Vergütung zu entscheiden:

Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann der Betriebsrat die Unterlassung vereinbarungswidriger Maßnahmen verlangen. Auf seinen Antrag kann das Arbeitsgericht im Falle einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro androhen. Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 71/09 - Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 5/9 TaBV 239/07 -

Da gibt es aber noch mehr!

Aber klar auch, erst versucht man ers mit reden! Doch bei so "tauben" und offenbar vollkommen Uneinsichtigen die sogar sagen, gilt alles nicht für mich "sich also Gottähnlich sehen" kann man auch gleich klarer handeln.

Weiter kann er handlen, wenn gegen die BV verstoßen wird

B
BRMetall

02.07.2012 um 00:14 Uhr

Das Mehrarbeit vor der Ausführung der MB bedarf, dazu bedarf es gar keiner BV, dass ergibt sich aus dem SGB IX

H
Hoppel

02.07.2012 um 00:34 Uhr

@ Streikbrecher

Erst lesen, dann verstehen und antworten.

@ BRMetall

In welchem der 190 Paragraphen des SGB IX wäre das denn geregelt? Mir fällt grad überhaupt keiner ein.

B
BRMetall

02.07.2012 um 00:44 Uhr

Hoppel,

wie wäre es mit §87 Abs.1 Nr.3 Betriebsverfassungsgesetz

und es ist auch abschließend geklärt dass mitbestimmungspflichtige Megrarbeit durch Anordnung und/oder Duldung entstehen kann.

B
BRMetall

02.07.2012 um 00:48 Uhr

Hallo Hoppel, ich habe gelesen und lese Abteiler interessiert weder die MB lt. BetrVG noch die BV, also wo bitte wo lese ich was falsch? Ich lerne ja stets gerne auch gerne wieder lesen.

B
BRMetall

02.07.2012 um 00:52 Uhr

Hoppel,

upps, klar hatte mich vor lauter Fußball nebenbei im Gesetz vertand, klar nicht SGB IX sondern BetrVG.

SGB IX § 95 (2) nur für SBV betreffend Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Doch wenn der AG den missachtet kann der BR auch die Zustimmung verweigern.

Aber, auch Du warst etwas daneben, denn SGB IX keine 190 Paragraphen, nur 160

A
azrael

02.07.2012 um 06:04 Uhr

@Beärle

unabhängig davon, welches gesetz wieviele §§ hat und was zählt, BV oder BetrVG, der BR wendet sich an den arbeitgeber als einzigen verhandlungspartner und teilt ihm vertrags- bzw. gesetzesvertösse mit. diese hat letztendlich der AG zu verantworten und auch abzustellen. sollte er dieses nicht tun bzw. durchsetzen muss er die konsequenzen tragen..

leider bleibt euch somit nur die möglichkeit den AG notfalls per gerichtsbeschluss zu seinen aufgaben zu zwingen.

um es kurz zu machen: der arbeitgeber(!) weist eure bereichsleiter auf einhaltung hin. werden diese trotzdem ignoriert, mahnt der AG die betreffenden BL ab, bei weiteren verstössen sollte die kündigung folgen..

H
Hoppel

02.07.2012 um 07:30 Uhr

@ BRMetall

Unverschämtheit, da hat doch einfach jemand die 6 auf den Kopf gestellt. :-)

S
Streikbrecher

02.07.2012 um 12:41 Uhr

Klar ist der rechtl. Ansprechpartner der AG. Doch das hindert den BR nicht auch den Abteiler direkt mal anzusprechen wie angefuehrt und diesen auf moegliches Handeln und die mieglichen Rechtsfolgen auch fuer den Abteiler hinzuweisen. Also auch, was er dann zu verantworten hat.

P
Petrus

02.07.2012 um 16:12 Uhr

Unsere Finanzdrachin erkennt auch unsere Betriebsvereinbarung die dies regelt als soche nicht an.

Da kann einem ja Euer armer ArbGeb fast leidtun, wenn er Strafe zahlen muss, weil sich irgendeine Dame gegen seinen per BV festgehaltenen Willen und vielleicht sogar gegen seine ausdrückliche Anweisung hinwegsetzt. Wie formulierte es doch das LAG Hamm so schön im Beschluss vom 09.01.2009, Az. 10 TaBV 99/08: "Der Arbeitgeber kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht auf ein Fehlverhalten seines Mitarbeiters ... berufen. Der Arbeitgeber ist Herr des Betriebes. Er kann und muss seinen Betrieb organisieren. Dementsprechend liegt es auch in seiner Macht und Verantwortung zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Mehrarbeit oder Überstunden in seinem Betrieb zulässt oder nicht. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn dem Arbeitgeber die Verlängerung der Arbeitszeit im Einzelfall verborgen bleibt."

Ob Cheffe das so toll findet, dass er zahlen darf, weil die FiBu-Dame unfähig oder -willig zum planen ist?

G
gironimo

02.07.2012 um 16:15 Uhr

Wie würdet Ihr dieses Problem lösen?

Eigentlich ist alles gesagt: Kurz noch einmal das Gespräch suchen (mit Fristsetzung und Androhung von Rechtsmitteln) dann Gericht (Fachanwalt hinzuziehen).

Ihre Antwort