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KiTa - Zuschuss - Arbeitgeber

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AnqieTy
Feb 2021 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

hab mal eben eine Frage. Wie in vielen anderen Firmen ist es bei uns auch der Fall das der AG nie mit dem KiTa-Zuschuss geprallt hat. Wir haben das natürlich für alle MA veröffentlicht, damit sie wissen das es sowas gibt. Jetzt gibt es bei uns absoluten Kindergarten, weil sich keiner zuständig fühlt den MA da weiter zu helfen. Die FiBu sagt geh zu deinem AL und der AL sagt geh zur FiBu.

Ich habe leider nichts gefunden das auf eines der beiden im beantragungsfall verweist. Habt Ihr da vielleicht irgendwas brauchbares?

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Community-Antworten (19)

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takkus

24.02.2021 um 09:31 Uhr

Wenn euer ArbGeb soetwas schon anbietet, dann sollten m.A.n. auch die Abläufe zur Beantragung und Zahlung innerbetrieblich geregelt sein. Bei uns läuft alles über die Personalabteilung.

Kann ja Thema im Monatsgespräch werden.

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ganther

24.02.2021 um 10:02 Uhr

auf welcher Basis wird der Zuschuss gezahlt? BV? TV? Freiwillig? Der AG muss ja nicht zahlen. Ihr habt da was veröffentlicht, aber was habt ihr denn da gesagt? Wenn der AG es zahlt, dann fragt ihn halt wie er es will...

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Nikita74

24.02.2021 um 10:05 Uhr

bei uns läuft es alles über den Geschäftsführer. Bei ihm wird dieser Antrag gestellt.

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AnqieTy

24.02.2021 um 12:33 Uhr

Nein, wir haben die Mitarbeiter lediglich darauf hingewiesen, das sie so etwas bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können. Diese Möglichkeit wurde bis jetzt nur ausgewählten MA zugetragen so nach dem Motto "damit nicht alle angelaufen kommen." Das Problem bei uns ist, und ja daran arbeiten wir das sich bei uns niemand für irgendwas verantwortlich fühlt. Und in dieser Sache machen sie es halt auch so wie sie es die 40 Jahre ohne BR gemacht haben, wir schicken die Leute einfach hin und her bis sie keinen bock mehr haben. Du bildest ja keinen BR wenn du weißt das alles super läuft und dich keine arbeit erwartet.

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petermännchen

24.02.2021 um 12:49 Uhr

"Nein, wir haben die Mitarbeiter lediglich darauf hingewiesen, das sie so etwas bei Ihrem Arbeitgeber beantragen können."-> auf welcher Grundlage?

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AnqieTy

24.02.2021 um 12:58 Uhr

R 3.33 LStR 2015 zu § 3 Nr. 33 EStG

Steuerfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Dies gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt. Leistungen des Arbeitgebers für die Vermittlung einer Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeit durch Dritte sind seit 01.01.2015 nach § 3 Nr. 34a EStG ebenso steuerfrei. Zuwendungen des Arbeitgebers an einen Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung, durch die er für die Kinder seiner Arbeitnehmer ein Belegungsrecht ohne Bewerbungsverfahren und Wartezeit erwirbt, sind den Arbeitnehmern zudem nicht als geldwerter Vorteil zuzurechnen.

Auf Grundlage von das wir einfach durch Recherche wissen das man so etwas beim Arbeitgeber beantragen kann.

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Relfe

24.02.2021 um 13:18 Uhr

heißt das ihr habt gar keine Regelung mit dem AG dazu? keine BV o.ä.? Ihr bezieht euch auf eine Regelung im Steuergesetz und setzt voraus, das eurer AG das freiwillig zugesteht?

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ganther

24.02.2021 um 13:25 Uhr

MA auf etwas hinweisen, von dem ich nicht einmal weiß, ob der AG es den MA anbieten will, halte ich für mehr als schwierig. Dann gehe ich als BR doch erst einmal auf den AG zu und versuche eine generelle Lösung zu bekommen. Als AG würde ich mich bei einem solchen Verhalten des BR erst recht sperren. Das kann dem BR nun ja auf die Füße fallen. Ich persönlich finde es auch für die Zusammenarbeit mit dem AG als falsches Zeichen, aber das muss jedes Gremium ja für sich entscheiden

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AnqieTy

24.02.2021 um 13:26 Uhr

Naja er hat es ja einigen ausgewählten Mitarbeitern schon gewährt, die wie es bei uns so schön die Regel ist nach Nase kommen. Und es soll ja entweder für alle oder für keinen, ich kann ja nicht sagen nur weil ich Hannes mag bekommt er es und Steffi find ich doof deswegen bekommt sie es nicht. Das ist ja nicht Sinn und Zweck dieser Sache. Und die MA auf die Möglichkeit hinzuweisen ist ja kein Fehler.

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AnqieTy

24.02.2021 um 13:27 Uhr

Es gibt dieses Angebot ja, aber nur für Leute die er mag

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takkus

24.02.2021 um 13:37 Uhr

Wenn ihr dazu keine allgemeine Regelung (TV, BV) habt, dann kann es zwar jeder beantragen, aber zahlen muss es der ArbGeb noch lange nicht an jeden Antragsteller. Und wenn ihr schon diesen Hinweis veröffentlicht, dann solltet ihr auch eine Lösung zur Antragstellung und Gewährung haben. Sonst passiert das was bei Euch passiert ist und die KollegInnen sind am Ende auf den BR verärgert.

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AnqieTy

24.02.2021 um 13:43 Uhr

Die Mitarbeiter wurde in unserem Schreiben natürlich vorab Informiert das es dem Arbeitgeber obliegt ob er es zahlt oder nicht. Wir haben schon alles in dieses Schreiben gesteckt was reingehört. Es ging ja hier auch nicht um das was wir gemacht haben sondern um die Frage wer bei Euch da so für zuständig ist.

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takkus

24.02.2021 um 13:47 Uhr

Die Personalabteilung.

KiTa- Zuschuss ist übrigens auch in unserem TV verankert.

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Relfe

24.02.2021 um 14:20 Uhr

bei uns die Perso, allerdings würde es dazu keine Einzelfallentscheidung geben. Wenn ein MA ein neues Thema durch Antrag bei der Perso oder GF anbringt, dann wird das mit uns geklärt, wie wir damit allgemein umgehen wollen. Und dann gibt es eine BV oder Richtlinie an die sich alle halten, damit ist es dann Gleichberechtigung sicher gestellt.

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wdliss

24.02.2021 um 14:24 Uhr

Die Perso. Warum? Weil wir es in einer BV so mit dem AG vereinbart haben.

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ganther

24.02.2021 um 14:50 Uhr

zuständig ist der AG und wie der sich organisiert ist ja erst einmal seine freie Entscheidung. Daher hätte ich das ja mit dem AG auch zuerst besprochen und nicht solche Mails geschrieben. Das kann man nur mit dem AG klären und die Antworten hier im Forum bringen dir am Ende für die Lösung des Problems ja nichts. Selbst wenn in anderen Unternehmen die Personalabteilung zuständig ist, die muss sich bei dir eben nicht unbedingt zuständig fühlen.... und dann?

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ganther

25.02.2021 um 11:57 Uhr

Dummerhund das stelle ich gar nicht in Abrede. Der Anflug vom BR ist aber ein ganz anderer und genau das Thema hätte man als BR ja mal thematisieren können, wenn man ZUERST auf den AG zugeht. Ob das MBR besteht hängt hier natürlich noch von weiteren Fakten ab, aber das ist ja eine andere Sache. Und man kann das MBR ja auch erst einmal in den Raum werfen und schauen was passiert.... aber der BR lässt ja die armen MA im Regen stehen und hetzt sie auf den AG und der spielt nun Buchbinder Wanninger mit ihnen

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DummerHund

25.02.2021 um 13:43 Uhr

@ganther Von daher gebe ich dir recht.

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