Erstellt am 30.06.2012 um 16:25 Uhr von BRMetall
Der Mitarbeiter sollte gem § 85 sich an den BR wenden. Der sollte dann das Ganze mit dem AG klaeren. Auvh hinterfragen wieso und wo der AG hier Verstos des AN sieht.
Erstellt am 30.06.2012 um 16:53 Uhr von MonaLisa
@Hannes,
habt ihr einen Akkordausschuss? Habt ihr ne Betriebsvereinbarung über Akkord?
Steht in der Arbeitsplatzbeschreibung, was der Kollege in den restlichen 10% Zeit zu machen hat?
Wenn nicht, dann sehe ich zumindest keine Verfehlung.
Kollegialer wäre sicherlich, dass der Kollege den anderen vor und nach diesem Arbeitsplatz (Band!) hilft, statt im Intratnet zu surfen.
Abgesehen davon sollte so eine Arbeitsplatzaustaktung mal überprüft werden...
Erstellt am 01.07.2012 um 06:38 Uhr von Hoppel
@ Hanneszwei
Wie kann es angehen, dass Nutzungsdaten Intranet ausgewertet und gegen einen MA verwandt werden?
Erstellt am 01.07.2012 um 07:54 Uhr von gironimo
Was Hoppel damit andeutet: Habt Ihr eine BV zum Thema Intranet, IT, u.s.w.?
Aber der Kollege hätte ja auch nur beobachtet worden sein.
Ich denke, der BR sollte sich vielleicht grundsätzlich mehr mit diesem Problem (welche Bedeutung hat Refa im tatsächlichen Leben am Arbeitsplatz; wie kann es sein, dass jemand 134% ausgelastet ist, welchen Sinn machen kurzfriste Arbeitsunterbrechungen und und und....) befassen.
Erstellt am 01.07.2012 um 14:35 Uhr von Laffo
anschließend an gironimo, nach meinem Kenntnisstand sind nach Refa Auslastungen bis 104% akzeptabel, alles darüberliegende muss anderweitig verteilt o. ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden.
Ich kenne sogar Arbeitsplätze, welche lediglich mit 20% ausgelastet sind.Der AG befürwortet dies sogar, damit bei eventuellen Störungen die Koll. sofort einsatzbereit sind!