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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sachliche Verteilzeit

H
Hanneszwei
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter soll eine Stellungsnahme abgeben, warum er während seiner sachlichen Verteilzeit im Intranet war. Aus den Refazeiten des BR ergibt sich das sein Arbeitsplatz mit 90 Prozent ausgelastet ist und darauf ein Arbeitsplatz mit 124 Prozent folgt.(Bandproduktion) Der eine Arbeitsplatz hat somit 34 Prozent weniger Auslastung. Regelung was der Arbeitnehmer während seiner Wartezeit machen soll, gibt es nicht.

(Sachliche Verteilzeit sind Zeiten die durch organisatorischer Unvollkommenheiten entstehen, wie in diesen Fall)

Wie soll der Mitarbeiter reagieren ? Was würdet ihr Ihm raten ?

Gruß Hannes

1.41405

Community-Antworten (5)

B
BRMetall

30.06.2012 um 18:25 Uhr

Der Mitarbeiter sollte gem § 85 sich an den BR wenden. Der sollte dann das Ganze mit dem AG klaeren. Auvh hinterfragen wieso und wo der AG hier Verstos des AN sieht.

M
monalisa

30.06.2012 um 18:53 Uhr

@Hannes, habt ihr einen Akkordausschuss? Habt ihr ne Betriebsvereinbarung über Akkord? Steht in der Arbeitsplatzbeschreibung, was der Kollege in den restlichen 10% Zeit zu machen hat? Wenn nicht, dann sehe ich zumindest keine Verfehlung. Kollegialer wäre sicherlich, dass der Kollege den anderen vor und nach diesem Arbeitsplatz (Band!) hilft, statt im Intratnet zu surfen.
Abgesehen davon sollte so eine Arbeitsplatzaustaktung mal überprüft werden...

H
Hoppel

01.07.2012 um 08:38 Uhr

@ Hanneszwei

Wie kann es angehen, dass Nutzungsdaten Intranet ausgewertet und gegen einen MA verwandt werden?

G
gironimo

01.07.2012 um 09:54 Uhr

Was Hoppel damit andeutet: Habt Ihr eine BV zum Thema Intranet, IT, u.s.w.?

Aber der Kollege hätte ja auch nur beobachtet worden sein.

Ich denke, der BR sollte sich vielleicht grundsätzlich mehr mit diesem Problem (welche Bedeutung hat Refa im tatsächlichen Leben am Arbeitsplatz; wie kann es sein, dass jemand 134% ausgelastet ist, welchen Sinn machen kurzfriste Arbeitsunterbrechungen und und und....) befassen.

L
Laffo

01.07.2012 um 16:35 Uhr

anschließend an gironimo, nach meinem Kenntnisstand sind nach Refa Auslastungen bis 104% akzeptabel, alles darüberliegende muss anderweitig verteilt o. ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Ich kenne sogar Arbeitsplätze, welche lediglich mit 20% ausgelastet sind.Der AG befürwortet dies sogar, damit bei eventuellen Störungen die Koll. sofort einsatzbereit sind!

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