Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bezüglich der Verwendung einer vertraulichen Information eines Mitarbeiters an den Betriebsratsvorsitzenden.
Der Mitarbeiter hat ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten, als er Informationen über Statistiken zur Nutzung des Internets durch die Kollegen detailliert dargelegt hat. Das Gespräch hat nicht im Rahmen einer Betriebsratssitzung stattgefunden, sondern als zunächst belanglose Kommunikation zwischen Mitarbeitern. Die genannten Infos sind dann erstmalig betriebsrätlich verwendet worden, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen. Der Betriebsrat hat unter Nennung des Names des Informanten und Angabe der vertraulichen Details die Geschäftsführung aufgefordert die "Internetnutzungdaten" offen zu legen bzw. weitere Aufzeichnungen zu verhindern/nicht mehr zu tätigen (was verständlich ist). Der "Informant" wurde von diesem Vorgehen des BR nicht vorher informiert und reagiert verärgert. Welche Verhaltensweisen hat der BR in diesem Fall u. U. verletzt und wie hätte er sich verhalten müssen? Was kann der betroffene Mitarbeiter unternehmen bzw. wie soll er sich verhalten? Könnte er rechtliche Schritte einleiten?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen
S. B.