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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vertrauliche Weitergabe von Mitarbeiterinfos durch BR

N
NullAhnung
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bezüglich der Verwendung einer vertraulichen Information eines Mitarbeiters an den Betriebsratsvorsitzenden. Der Mitarbeiter hat ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten, als er Informationen über Statistiken zur Nutzung des Internets durch die Kollegen detailliert dargelegt hat. Das Gespräch hat nicht im Rahmen einer Betriebsratssitzung stattgefunden, sondern als zunächst belanglose Kommunikation zwischen Mitarbeitern. Die genannten Infos sind dann erstmalig betriebsrätlich verwendet worden, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen. Der Betriebsrat hat unter Nennung des Names des Informanten und Angabe der vertraulichen Details die Geschäftsführung aufgefordert die "Internetnutzungdaten" offen zu legen bzw. weitere Aufzeichnungen zu verhindern/nicht mehr zu tätigen (was verständlich ist). Der "Informant" wurde von diesem Vorgehen des BR nicht vorher informiert und reagiert verärgert. Welche Verhaltensweisen hat der BR in diesem Fall u. U. verletzt und wie hätte er sich verhalten müssen? Was kann der betroffene Mitarbeiter unternehmen bzw. wie soll er sich verhalten? Könnte er rechtliche Schritte einleiten? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus. Mit freundlichen Grüßen S. B.

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Community-Antworten (7)

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zweiflerin

29.06.2012 um 10:00 Uhr

Ich vermute einmal, Du bist der Informant.

Da es hier um ein Forum fuer BRM handelt wird hier wohl keiner Hinweise geben wie man gegen einen BR handeln kann.

T
Tulpe

29.06.2012 um 10:32 Uhr

Hallo NullAhnung, ein BR hat Informationen Vertraulich zu Behandeln. Namen, Abt. usw. sollten bei VERTRAULICHEN Informationen nicht genannt werden. Sonst könnte man gleich alles ans schwarze Brett machen.

Jetzt ist es leider zu späht. Machen kann man nichts mehr außer den BR nochmal hinweißen das der BR auch unter Schweigepflicht steht. Es gibt immer Situationen die Empfindlich sind, und man einfacher arbeiten könnte wen man Namen nennt. Der BR ist aber da dazu nicht Verpflichtet. Sorry Tulpe

N
NullAhnung

29.06.2012 um 11:05 Uhr

Hallo an "Zweiflerin" Das ist weitaus komplizierter. Ich gehöre zum BR, wurde aber vom "Informaten", mit dem ich persönlich befreundet bin auf das Vorgehen der Betriebsratsvorsitzenden angesprochen. Die Betriebsratsvorsitzende hat hier ohne Rücksprache mit dem restlichen BR die kaufmännische Leitung um eine Stellungnahme gebeten. Der Vorgang im BR läßt sich persönlich klären, wie reagiere ich aber im Hinblick auf den Kollegen/Freund, der wissen möchte was er unternehmen kann? Ich würde eine Beruhigung und Beilegung des Streits liebend gerne unterstützen, muss aber auch auf den entgegengesetzten Fall vorbereitet sein. Danke nochmal für Eure Antworten.

G
gironimo

29.06.2012 um 11:59 Uhr

Die Verletzung der Vertraulichkeit ist eine der Todsünden des BR. Der BRV hätte dem Informanten darauf hinweisen müssen, dass er die Informationen weitergeben wird/muss.

Aber: Der BR hat ja nun einmal die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Gesetze, Tarife u.s.w. angewandt werden. Da kann es durchaus sein, dass man über etwas, was man gehört hat nicht schweigen kann. Allerdings gehört dann auch dazu, dass man nicht Verschwiegenheit zusichert sondern mit dem Informanten nach Wegen sucht, diesen möglichst aus der Schußlinie zu halten.

K
Kölner

29.06.2012 um 12:03 Uhr

@all Ich mag mich ja irren... ...aber wo hat der BRV hier nicht richtig gehandelt? Manchmal sollte man sich als Informant über seine Rolle im Klaren sein.

K
Kulum

29.06.2012 um 12:09 Uhr

Da hat der Kölner irgendwie recht. Auch wenn man seine Quellen trotzdem nicht mal eben so lapidar preisgeben sollte. Das ist allerdings kein rechtliches Problem sondern eher ein taktisches. Insofern gebe ich auch gironimo recht wenn er sagt man hätte nach Wegen schauen können, wie man den Informanten aus der Schusslinie bringt. Manch einer nimmt lieber ein Unrecht in Kauf, als in der Schusslinie zu stehn. Umso netter, dass er dennoch einen Hinweis an den BR gab. Ob er dies wohl nochmal tun wird? Ich würde zweifeln.

B
BRMetall

29.06.2012 um 12:13 Uhr

Einen Verstoss gegen ein Gesetz liegt hier nicht vor. Ungeschicktes Handeln ggf. Doch manchmal geht es auch nicht anders. Man muss weiter ggf abwaegen und dann das Interesse/Schutz vieler den Vorrang geben.

Koennte man als BRM auch wissen.

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