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Übernahme Einstellung

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Rocce
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, Azubis so wurde uns mitgeteilt, werden übernommen. Ist ja auch toll! Aber es ist ja doch eine Einstellung und hier werden wir mit unserem MBR ausgeschlossen. Wir bekommen einen Anruf,das diese übernommen werden und Punkt. Wir als BR wollen die Bewerbungsunterlagen anfordern! Doch wie verhält sich das mit der Stellenausschreibung? Wie ist das bei Euch? Danke und liebe Grüße Rocce.

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Community-Antworten (10)

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luckyman

28.06.2012 um 10:48 Uhr

Hallo Rocce,

Habt ihr denn bei der Einstellung der Azubis als BR nicht mitbestimmt/zugestimmt? Bei einer Vertragsverlängerung einer befristeten Einstellung wäre der Tatbestand m.E. analog zu bewerten. Da gibt es ja auch keine neue Ausschreibung.

Bei einer Übernahme werden doch die Stellen nicht neu ausgeschrieben, wer sollte sich also beworben haben?!

Als BR könnt ihr die Personalplanung des AG einfordern, da würde ich mal ansetzen um zu erfahren was mittelfristig mit den Azubis geplant ist...

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gironimo

28.06.2012 um 10:51 Uhr

Natürlich muss die Übernahme von Azubis nach § 99 BetrVG abgewickelt werden. Ihr müsst ja prüfen können, ob Nachteile für die Betroffenen selbst oder andere AN im Betrieb dadurch entstehen. So muss der AG ja auch sagen, ob hier Planstellen besetzt werden oder Befristungen vorliegen.

Bei uns werden oft zusätzliche Stellen nur für die ehemaligen Azubis geschaffen; dann verzichten wir auf interne Stellenausschreibungen (aber nur dann).

R
Rocce

28.06.2012 um 10:59 Uhr

Hallo Luckyman, nein, zur Einstellung der Azubis.Der damalige BR,den hat das nicht interressiert.Und der Neue hat es somit um so schwerer.Das mit der Personalplanung ist ein guter Tip,danke Dir. Gruß Rocce.

R
Rocce

28.06.2012 um 11:07 Uhr

Hallo Gironimo, Wir werden uns aufjedenfall die Einstellungsunterlagen geben lassen.Dann kann sich der AG auch für die Zukunft sicher sein, das aufgepasst wird.Gruß Rocce

Z
zweiflerin

28.06.2012 um 11:16 Uhr

Luckyman

Audbildungsplatz und Arbeitsstelle/platz wie auch Ausbildungs- und Arbeitsvertrag sind ja wohl Unterschiede. Auch die Entfristung oder Verlaengerung einer Befristung ist MB

B
BRMetall

28.06.2012 um 11:43 Uhr

Das Ausbildungsverhaeltnis ist ein Sachgrundbefristetes Beschaeftigungsverhaeltnis. Dieses endet mit Abschuss der Ausbildung. Dann werden diese entweder eingestellt § 99 oder nicht.

T
Tanzbär

28.06.2012 um 15:19 Uhr

@BRMetall Na das ist ja nun eine ausführliche und sehr gute Antwort zur Frage:

Doch wie verhält sich das mit der Stellenausschreibung?


Stellen, auf denen Azubis übernommen werden, werden nicht ausgeschrieben. Das wäre ja noch schöner, wenn der Azubi gehen muss, weil ein passender Externer gefunden wird.

B
BRMetall

28.06.2012 um 15:49 Uhr

Externer statt Azubi kann vorkommen. BR kann aber zB mit dem AG das Absehen von der Ausschreibung vereinbaren. Azubi haben KEINEN grundsaetzlichen Anspruch auf Uebernahme. Wem dieses missfaellt muss sich an die Gesetzgbung wenden. Zur Zeit sind die Gesetze nun mal so.

Z
zweiflerin

28.06.2012 um 15:57 Uhr

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html#Gesetzlicher%20Anspruch%20auf%20%DCbernahme

und

Auszubildende haben "quasi ein befristetes Beschäftigungsverhältnis". Dieses endet ganz einfach mit dem Auslauf des Ausbildungsvertrages. Also mit Bestehen der Prüfung oder mit Zeitablauf (§ 21 Abs. 1 BBiG).

Auszubildende haben ja auch kein Grundsätzliches Recht auf Übernahme. Sie müssen sich also beim AG um einen neuen Arbeitsvertrag, also neues Beschäftigungsverhältnis bemühen. Ausnahme JAV haben ein Anspruch auf Übernahmen §78a BetrVG bzw. §9 BPersVG.

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rolfo

28.06.2012 um 17:35 Uhr

Ich finde ja, ihr habt einen tollen Arbeitgeber, der übernimmt alle Azubis. Machen nicht viele. Ich würde da eher die Füsse still halten und den AG freundlich darauf hinweisen dass ihr zwar erfreut seid mit der Übernahme, aber in Zukunft der BR doch etwas früher informiert wird.

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