BV nicht eingehalten
Eine BV wurde vom AG nicht eingehalten seit 2004 und wir sind neues Gremium ! Was kann man oder Mus man sogar tun ? In der BV steht das wir eine extra Std gut geschrieben bekommen sollten wegen Abrechnung ! Das heist 120 Euro im Jahr wurden nicht gezahlt pro Mitarbeiter und für ca 40 Mitarbeiter und das mal 8 Jahre
Community-Antworten (7)
27.06.2012 um 21:00 Uhr
Sofort zum Anwalt! Aber hier müssen die AN klagen!! Doch es muss geprüft werden, ob die Ansprüche ggf teilweise verfallen sind!
Eigentlich MÜSSTE ja der Br auf Einhaltung der BV achten § 80 BetrVG
Wieso merkt es kein AN dass ihm Geld fehlt??
Der BR kann und sollte ein Beschlussverfahren gegen den AG einleuten. Dafür Beschluss durch den BR und dann Anwalt beauftragen. Das könnte ggf. auch die Verfahren der AN auf Lohnnachzahlungen stützen. Denn das ArbG stellt dann ja die Missachtung der BV fest.
Der BR sollte ein BRM benennen welches regelmäßig die BVn auf Einhaltung prüft
27.06.2012 um 21:30 Uhr
Geht das nicht schon in Richtung Betrug und Unterschlagung ? Kann uns da die einigungsstelle nicht weiter helfen ?
27.06.2012 um 22:08 Uhr
Einigungsstelle kann muss aber nicht helfen!
AN müssen weiter auch ihr Gled einklagen sofern sie haben möchten!
27.06.2012 um 22:19 Uhr
Bei allem was der AG hier getan bzw. nicht getan hat, meinst Du nicht auch, dass auch die sehr TIEF geschlafen haben. Denn man prüft doch den Gehaltszettel, oder schläft weiter.
Also, ich prüfe meinen Gehaltszettel regelmäßig!
Auch der Br hat seine Pflichten nicht erfüllt ggf. auch der Alte BR.
Doch ihr solltet nun alle handlen!
28.06.2012 um 11:48 Uhr
Wenn eine BV nicht eingehalten wird, müsst Ihr zum ArbG und einen Beschluß beantragen, der den AG verpflichtet die BV durchzuführen.
Bei rückwirkenden Forderungen wären die gesetzlichen oder tariflichen Ausschlußfristen zu beachten.
Zunächst wäre aber die Frage, was sagt der AG zu dem Ganzen?
04.07.2012 um 03:26 Uhr
Er hat eingeräumt seit 2007 angeblich wurde es nicht in das lohnprogramn eingepflegt er wurde es ab sofort einhalten und prüfen lassen wie weit Anspruch auf Nachzahlung besteht ! Sollen wir uns darauf einlassen ?
04.07.2012 um 10:46 Uhr
Ich würde sagen: Ja.
Das Problem hat wahlvst schon erwähnt: Derartige Ansprüche aus BV muss der AN selbst einklagen. Wenn der AG sich auf Stur stellt, und sich weigert die BV einzuhalten, kann der BR nicht die Lohnansprüche der AN verwirklichen. Selbst das Beschlußverfahren dem AG aufzugeben die BV einzuhalten wird in dem Fall nichts nutzen. Der Grund dafür wurde hier (komischerweise) noch nicht erwähnt:
§77 (3) BetrVG: Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Was ihr hier geregelt habt, ist ein zusätzliches Arbeitsentgelt und damit nach diesem § unzulässig. Zumindest der Teil dieser BV der dieses Regelt ist unwirksam. Das heißt NICHT, dass die AN keinen Anspruch darauf haben, nur eben nicht aus BV. Dieser Passus wird dann als Vertrag zu Gunsten Dritter umgedeutet (da der AG eine Zusage gegeben hat, obwohl ihn niemand dazu zwingen konnte - und deshalb muss er sich an diese halten). Der gravierende Unterschied: Rechte aus BV kann der BR wie beschrieben im Beschlußverfahren erzwingen. Rechte aus dem Vertrag zu Gunsten Dritter NICHT (da hier der BR nicht Vertragspartner ist, sondern quasi nur "Vermittler"), das können nur die Dritten (die AN) selbst.
Insofern: Nehmt den Spatz in der Hand, die Taube auf dem Dach könnt ihr als BR nicht erreichen. Die AN schon, aber wer wird das tun?
BTW: Die EINIGUNGSSTELLE kann in einem deratigen Fall NIEMALS helfen. Die Einigungsstelle ist nur der Vermittler beim ABSCHLUSS einer BV. Aber niemals bei der DURCHSETZUNG von Rechten aus BV. Ihr könntet die Einigungsstelle z.B. anrufen, wenn ihr irgendetwas an der BV ändern wollt und der AG spielt nicht mit. Ihr könnt sie nicht anrufen um zu erreichen, dass die Einigungsstelle den AG dazu zwingt irgendeine BV einzuhalten. Das ist nicht ihr Recht und nicht ihre Aufgabe. Einzige Variante wo die Einigungsstelle indirekt hilft: Wenn der AG sich an BV nicht hält, wollt ihr die BV dahingehend ändern, dass der AG einen Nachteil erleidet, ruft die Einigungsstelle an, was Kosten verursacht. u.U. kann man damit einen AG dazu bringen, dass er dann doch anbietet die BV einzuhalten, nur um die Kosten der Einigungsstelle zu sparen. Aber das ist nur selten(st) ein gangbarer Weg und zwingt den AG zu gar nichts. Insofern kann das ganze vollkommen in die Hose gehen (ESt findet statt und AG setzt sich durch und der BR steht mit einer BV da die er schon gar nicht wollte - und was er eigentlich wollte (Einhaltung der BV) schon nie-nicht)
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