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Darf der Geschäftführer sich über BV hinwegsetzen?

S
Sprinti
Jan 2018 bearbeitet

Steht der GF über der Betriebsvereinbarung soll heißen kann der GF mir einen Abmahnung geben obwohl es eine BV zur Abmahnug gibt wenn die verfarensweiße nicht eingehalten wird ist Die Abmahnung üngültig ? Danke für die schnellen Antworten aufgrund der Nachfragen nun etwas Genauer der AN erhält die 1 Abmahnung wegen nicht Tragen der vorgeschriebenen Arbeitsschutzbrille erwicht und ausgesprochen vom GF werdegang laut BV Fehlverhalten am AP

  1. Anhörung 2. Sellungsmahme vom AN wenn nicht Schuldeigestentnis 3. personalbüro und unmittelbarer Vorgesetzter besimmen die stafe Ermahnung müntlich od. schriftlich oder Abmahnung müntlich oder schriftlich 4.Bekantgabe der Strafe gegenüber dem AN So nun leider wurde dieser werdegang nicht eingehalten sondern es wurde ohne Personalbüro und Unmitelbaren Vorgesetzten die Abmahnung erteilt. die frage ist nun darf der GF einfach alle übergehen ?? die 2. Abmahnung lief ähnlich nur das der unmittelbre Vorgesetzte weder informiert noch bei einer besprechung im PB war. Danke für die schnellen antworten Mfg Sprinti
1.15004

Community-Antworten (4)

A
AlterMann

19.02.2013 um 22:20 Uhr

Sprinti, ein bisschen mehr müsstest Du schon erzählen, wenn Du eine vernünftige Antwort haben willst. Welche Verfahrensweise steht denn in der BV, die der Chef nicht eingehalten hat?

H
Hoppel

20.02.2013 um 07:43 Uhr

@ Sprinti

" Steht der GF über der Betriebsvereinbarung "

Natürlich nicht!

K
Kulum

20.02.2013 um 08:00 Uhr

"wenn die verfarensweiße nicht eingehalten wird ist Die Abmahnung üngültig ?"

Nach den mageren Angaben würde ich vermuten nein, sie wird dadurch nicht ungültig

R
rkoch

20.02.2013 um 16:57 Uhr

Die Frage ist ohnehin, welche Wirkung diese BV entfaltet (hängt vom genauen Inhalt ab).

Abmahnungen "an sich" unterliegen nicht der MB des BR, da diese eine unmittelbare Folge der Pflichten eines AN ist, und der AG kann in der Wahrnehmung seiner Interessen in diesem Fall nicht beschränkt werden. Wäre dem so, bliebe dem AG nur die Kündigung als mögliche Konsequenz, und da diese u.U. wiederum an eine Abmahnung geknüpft wäre, könnte so der BR dem AG das Recht auf Kündigung beschneiden.... Insofern ist fraglich, ob es sich dabei überhaupt um eine BV im rechtlichen Sinne handelt. Evtl. könnte man tatsächlich die Vorgehensweise regeln, wahrscheinlich aber nicht z.B. Fristen bis wann eine Abmahnung zu erfolgen hat.

Insofern wäre eine X Monate nach einem Vorfall ausgesprochene Abmahnung selbst dann mit ziemlicher Sicherheit wirksam, wenn eine "BV" Abmahnungen nur spätestens nach 2 Wochen zulässt.

Insofern erneut: Need more Input....

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