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Betriebsräteversammlung ausserhalb des Betriebes - Tagungshotel

G
Gabor
Nov 2016 bearbeitet

Der Gesamtbetriebsrat hat jährlich ministens eine Betriebsräteversammlung entsprechend BetrVG § 53 durchzuführen. in den vergangenen 3 Jahren wurden diese in Tagungshotels durchgeführt. In Vorbereitung der diesjährigen Betriebsräteversammlung lehnt der Arbeitgeber die Durchführung außerhalb des Betriebes ab. Das Unternehmen befindet sich nicht in einer finanziellen Schieflage - aber in Haustarifverhandlungen. Darf er das?

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Community-Antworten (3)

L
luckyman

27.06.2012 um 16:55 Uhr

So lange im Gesetz nicht steht, dass die Versammlung in Tagungshotels stattzufinden hat, sehe ich erstmal keinen Anspruch auf diesen Ort! M.E. muss der Tatbestand auf "geeignet, erforderlich, Verhältnismäßig" reduziert werden. Wenn der Konzern euch einen geeigneten Raum, der den Erfordernissen genügt, zum tagen anbietet, kann er im Rahmen der Kostenbetrachtung so verfahren.

G
gironimo

27.06.2012 um 17:00 Uhr

.... kommt natürlich noch die Lage und Erreichbarkeit für alle Beteiligten an. Aber wenn dem AG eventueller Mehraufwand nicht zu teuer ist .....

K
Kölner

27.06.2012 um 18:23 Uhr

@Gabor (lach) Ich kann den AG durchaus verstehen. Er kann das bestimmen und er darf das bestimmen.

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