Erstellt am 27.06.2012 um 14:55 Uhr von luckyman
So lange im Gesetz nicht steht, dass die Versammlung in Tagungshotels stattzufinden hat, sehe ich erstmal keinen Anspruch auf diesen Ort! M.E. muss der Tatbestand auf "geeignet, erforderlich, Verhältnismäßig" reduziert werden. Wenn der Konzern euch einen geeigneten Raum, der den Erfordernissen genügt, zum tagen anbietet, kann er im Rahmen der Kostenbetrachtung so verfahren.
Erstellt am 27.06.2012 um 15:00 Uhr von gironimo
.... kommt natürlich noch die Lage und Erreichbarkeit für alle Beteiligten an. Aber wenn dem AG eventueller Mehraufwand nicht zu teuer ist .....
Erstellt am 27.06.2012 um 16:23 Uhr von Kölner
@Gabor (*lach*)
Ich kann den AG durchaus verstehen. Er kann das bestimmen und er darf das bestimmen.