Der Gesamtbetriebsrat hat jährlich ministens eine Betriebsräteversammlung entsprechend BetrVG § 53 durchzuführen. in den vergangenen 3 Jahren wurden diese in Tagungshotels
durchgeführt. In Vorbereitung der diesjährigen Betriebsräteversammlung lehnt der Arbeitgeber die Durchführung außerhalb des Betriebes ab. Das Unternehmen befindet sich nicht in einer finanziellen Schieflage - aber in Haustarifverhandlungen.
Darf er das?