Rueckstellungen für RA-Kosten
Der AG fragt wg. des Halbjahresabschlusses wie hoch er die Rueckstellung für die RA-Kosten bemessen soll?
Community-Antworten (5)
26.06.2012 um 23:49 Uhr
Die Antwort ist doch ganz einfach!
Sagt dem AG, wenn er das Gesetz beachtet, bedarf es hier keiner Rückstellungen, da dann kein Bedarf für Anwalt.
27.06.2012 um 02:02 Uhr
"Sagt dem AG, wenn er das Gesetz beachtet, bedarf es hier keiner Rückstellungen, da dann kein Bedarf für Anwalt."
Provokativ, aber unsinnig! Die Notwendigkeit einen Anwalt zu konsultieren kann auch bestehen wenn der Arbeitgeber sich gesetzeskonform verhält, z.B. bei der Ausarbeitung schwieriger Betriebsvereinbarungen.
Außerdem hast Du, lieber Streitbrecher, den Begriff der Rückstellung in keinster Weise verstanden.
Rückstellungen sind für finanzielle Verpflichtungen zu bilden, welche dem Grunde nach schon angefallen sind, aber noch nicht abgerechnet. Also lautet die (legitime) Frage des Arbeitgebers doch nur "Habt Ihr im abgelaufenen Geschäftsjahr Eurem Anwalt Aufträge erteilt, welche noch nicht abgerechnet sind?".
Profis beantworten solche Fragen offen und ehrlich...
27.06.2012 um 10:53 Uhr
welche dem Grunde nach schon angefallen sind, aber noch nicht abgerechnet.
Auch nicht ganz korrekt. Es können sehr wohl auch Rückstellungen gebildet werden für Aufwendungen, welche noch nicht einmal geplant sind, dem Grunde nach aber wahrscheinlich sind. vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rückstellungen, z.B. für Reparaturaufwände (nicht Instandhaltung! Diese ist planbar und "dem Grunde nach schon entstanden")
Ob dazu allerdings potentielle Anwaltskosten gehören, ist meiner Meinung nach fraglich. Aber das ist auch nicht das Problem des BR, sondern des AG. Der kriegt ein Problem wenn er Rückstellungen bildet, die nicht vom Finanzamt anerkannt werden.
Insofern stelle ich mir die Frage, was die Frage des AG soll! Diese würde nur einen Sinn ergeben, wenn BR und AG aktuell ein laufendes Verfahren (z.B. zum BAG) haben und deshalb "Anwaltskosten dem Grunde nach schon entstanden sind", wie DrUmnadrochit schreibt. Anwaltskosten die aus der Arbeit des BR entstehen könnten, obwohl es keinerlei Indiz gibt, dass derartige anfallen könnten? Keine Ahnung.... Und genau so würde ich antworten, wenn es keinen aktuellen Fall gibt: "Keine Ahnung"....
27.06.2012 um 11:22 Uhr
Streikbrechers Antwort ist schon o.k.
Der BR kann nicht vorhersehen, welche Kosten für einen Anwalt entstehen werden, da dies vom Betriebsgeschehen abhängt.
28.06.2012 um 01:45 Uhr
"Auch nicht ganz korrekt."
Ich habe hier auch nicht den Anspruch gehabt eine Dissertation über Rückstellungen zu schreiben. :-)
"Es können sehr wohl auch Rückstellungen gebildet werden für Aufwendungen, welche noch nicht einmal geplant sind, dem Grunde nach aber wahrscheinlich sind. ..., z.B. für Reparaturaufwände ..."
Jepp! Ich hatte ganz bewusst geschrieben "dem Grunde nach" und nicht "im Grunde". Derartige Rückstellungen können z.B.dann gebildet werden, wenn ein (im wesentlichen) betriebsstundeabhängiger Reparaturaufwand besteht und die Maschine eine entsprechende Betriebsstundenzahl gelaufen ist. Damit sind die Reparaturkosten "dem Grunde nach" (der Grund sind nämlich die Betriebsstunden) angefallen, aber noch nicht abgerechnet, weil die (irgendwann fällige) Reparatur noch nicht durchgeführt wurde.
Auch Anwaltskosten können dazugehören, wenn z.B. ein Prozess wahrscheinlich ist, ebenso, wenn z.B. eine solche Leistung bereits erbracht wurde, aber die Rechnung noch nicht erstellt wurde und daher die Höhe des Betrages noch nicht feststeht (sonst wäre es wohl eher etwas für einen Rechnungsabgrenzungsposten).
"Der BR kann nicht vorhersehen, welche Kosten für einen Anwalt entstehen werden, da dies vom Betriebsgeschehen abhängt."
Es geht doch gar nicht um "Vorhersehen". Es geht hier um Rückstellungen, also den Jahresabschluss, der ja nachträglich erstellt wird (und eben nicht um eine Budgetplanung). Und da sollte doch bitte der BR wissen, ob und wie viel er einen Anwalt beauftragt hat.
Verwandte Themen
Aufstellung der BR-Kosten?
ÄlterHallo Kollegen, hat ein BR-Gremium das Recht zu erfahren welche Kosten es verursacht hat, wie Seminarkosten, BR-Büro-Kosten, Kosten für ausgefallene Arbeitszeit, Bewirtungskosten, usw.. Muß der AG au
Übernahme der Kosten für Stornierung einer Reise aufgrund der Rücknahme der Urlaubsgenehmigung
ÄlterHallo Zusammen Übernahme der Kosten für Stornierung einer Reise aufgrund der Rücknahme der Urlaubsgenehmigung Sachverhalt: in unserer Firma wird die Urlaubsgenehmigung wie folgt durchgeführt. Di
Seminarkosten und Dienstreiseformular
ÄlterHallo liebe Leute, ich habe eine Frage zum Procedere bei Betriebsrats-Fortbildungen. Ein Kollege besucht demnächst eine BR-Fortbildung. Beschlussverfahren und Kostenübernahme ist geklärt und mithi
Mitbestimmung Arbeitskleidung
ÄlterMoin Kollegen, in unserm Betrieb (Elektrohandwerk) haben vor Jahren BR und GF vereinbart, dass eine Mietpauschale für Arbeitskleidung erhoben wird. 11€ / Monat bei Monteuren und 5,50€ bei Azubis. Ch
Kosten für Wahlwerbung verschiedener Listen - darf der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn keine Liste benachteiligt wird?
ÄlterNochmals zu den Kosten für die Wahlwerbung. Nicht muss der AG die Kosten für evtl. Wahlwerbung (Flyer, Plakate) übernehmen - bei uns stellt sich die Frage darf der AG die Kosten übernehmen. Es bestehe