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Dauer eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG

S
Schokokuchen
Mai 2022 bearbeitet

Hallo ihr lieben,

meiner Einstellung wurde vom BR abgelehnt. Warum weiß ich leider nicht. Laut AG gibt es einen zweiten Versuch und danach will man einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht stellen.

Nun zu meiner Frage: wie lange dauert so ein Verfahren? Hat jemand vielleicht schon Erfahrungswerte sammeln können?

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

01.05.2022 um 11:47 Uhr

Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, gemäß § 84 ArbGG . Die dagegen vorgesehenen Rechtsmittel der Beschwerde (§ 87 ArbGG ) sowie der Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG ) können das Verfahren erheblich in die Länge ziehen. Dies variiert natürlich und hängt von der personellen Auslastung der angerufenen Gericht ab. In der Regel versuchen die Arbeitsgerichte stets zeitnahe Termine zu vergeben, was ihnen aber in letzter Zeit oft nicht gelingt. Das Beschwerdeverfahren zum LAG kann durchaus einen Zeitraum von 1 Jahr in Anspruch nehmen.

P
Pickel

01.05.2022 um 11:56 Uhr

Ist für dich aber ziemlich egal, denn du kannst in der Zeit schon beschäftigt werden.

S
Schokokuchen

02.05.2022 um 01:20 Uhr

@Pickel aber nur nach §100 BetrVG, also nur wenn es dringend erforderlich ist. Oder?

D
DummerHund

02.05.2022 um 01:26 Uhr

@Schokokuchen Und wer legt die dringende Erforderlichkeit fest? Der AG Und zwar so lange bis ein Gericht was anderes entscheiden könnte.

S
Schokokuchen

02.05.2022 um 01:29 Uhr

@Dummerhund (lustiger Name :D)

Ich bin noch unerfahren was das Ganze angeht. Deshalb weiß ich sowas nicht.

Danke für Eure Antworten :)

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