Hallo,
bei uns wird der Standort geschlossen. Dabei werden zwei Abteilungen komplett geschlossen und die übrigen an einen anderen Ort verlegt.
Bisher war für uns völlig klar, dass damit der Betrieb verlegt wird und der Betriebsrat sowie die existierenden BVs erhalten bleiben.
Für einige Mitarbeiter gab es keinerlei Änderung, da diese im Homeoffice arbeiten und nur alle Jubeljahre mal am Standort sind. Die übrigen haben entweder eine betriebsbedingte Kündigung oder eine Änderungskündigung erhalten (Versetzung per Direktionsrecht war nicht möglich).
Am neuen Standort gibt es keinen Betrieb unseres Unternehmens (wir sind der einzige Betrieb), lediglich ein oder zwei Betriebe des Konzerns sind vorhanden (Schwestergesellschaft und Tochtergesellschaft, die möglicherweise einen gemeinsamen Betrieb bilden)

Nun ist die GF allerdings der Meinung, dass wir ab der Verlegung keinen BR mehr haben.

Kann die Ansicht der GF richtig sein? Was ist dann mit den bestehenden Regelungen?