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Standortschliessung/Verlegung -> neuer Betrieb?

M
Meike
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns wird der Standort geschlossen. Dabei werden zwei Abteilungen komplett geschlossen und die übrigen an einen anderen Ort verlegt. Bisher war für uns völlig klar, dass damit der Betrieb verlegt wird und der Betriebsrat sowie die existierenden BVs erhalten bleiben. Für einige Mitarbeiter gab es keinerlei Änderung, da diese im Homeoffice arbeiten und nur alle Jubeljahre mal am Standort sind. Die übrigen haben entweder eine betriebsbedingte Kündigung oder eine Änderungskündigung erhalten (Versetzung per Direktionsrecht war nicht möglich). Am neuen Standort gibt es keinen Betrieb unseres Unternehmens (wir sind der einzige Betrieb), lediglich ein oder zwei Betriebe des Konzerns sind vorhanden (Schwestergesellschaft und Tochtergesellschaft, die möglicherweise einen gemeinsamen Betrieb bilden)

Nun ist die GF allerdings der Meinung, dass wir ab der Verlegung keinen BR mehr haben.

Kann die Ansicht der GF richtig sein? Was ist dann mit den bestehenden Regelungen?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

25.06.2012 um 09:28 Uhr

@meike Ab zum Rechtsanwalt - DRINGEND! Hier wird Dir niemand eine brauchbare Antwort liefern können...

G
gironimo

25.06.2012 um 11:10 Uhr

allein die Verlagerung eines kompletten Betriebes führt nicht zur Auflösung des BR. Möglicher Weise sind die Veränderungen so stark, dass Neuwahlen erforderlich werden (§ 13 BertVG).

Der Rat von Kölner ist jedenfalls richtig!

Habt Ihr zur Verlagerung einen Sozialplan abgeschlossen?

S
Streikbrecher

25.06.2012 um 15:11 Uhr

BV sind an den Betrieb gekoppelt! Bleibt der Betrieb rechtlich im Bestand, so bleiben auch die BV.

Doch wie in der ersten Antwort zu Recht der Hinweis, SOFORT zum Anwalt!!

M
Meike

25.06.2012 um 20:29 Uhr

Dummerweise ist der Anwalt der uns beim Sozialplan vertreten hat gerade im Urlaub. Für seinen Kollegen war aber auch völlig klar, dass unser Betrieb über die Verlagerung hinaus bestehen bleibt. Eigentlich war das bis zur Info durch die Geschäftsleitung nie in Frage gestellt.

Ich bin gespannt, wie sich unsere Geschäftsleitung bzgl. der bestehenden BV (Arbeitszeitkonto) verhält wenn die Verlagerung aktiv wird (ist zum 1.7.12) Gerüchteweise soll das alles mitwandern unsere GF/Personalabteilung ist bei der Information der Mitarbeiter die mitgehen nicht sonderlich dolle.

Aus meiner Sicht werden Neuwahlen erforderlich, da unser BR demnächst zu wenige Mitglieder hat. Aber das bedeutet ja nicht, dass unser BR einfach weg ist. Würde ich jedenfalls sagen.

P
poiuz

26.06.2012 um 01:51 Uhr

Ob Neuwahlen wegen zu wenig Mitgliedern (Wieso eigentlich? Gekündigt werden kann denen ja nicht, gehen die freiwillig? Sind die aus einer geschlossenen Abteilung? Dann können sie ja in einer anderen arbeiten?) und Auflösung aufgrund Integration in einen anderen Betrieb sind ja zwei völlig verschiedene Sachen und aben nichts miteinander zu tun.

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