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Verlegung eines Betriebsteils

M
marjel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, als stellv.BR-Vorsitzende habe ich ein Problem. In unserem Betrieb wird eine zwei Personen Abteilung die nur für einen speziellen Bereich zuständig war in einen weit entfernten Ort in Süddeutschland verlegt weil dort ein komplett neuer Betrieb nur für diesen Bereich entsteht. Einer der Kollegen hat bereits gekündigt und das Unternehmen verlassen, der andere Kollege ist nun bereit dort die Leitung des Betriebes zu übernehmen. Der BR wurde hierüber nicht informiert, die Info kam ganz zufällig bei uns an. Die Maßnahme findet bereits zum 01.11.2010 statt. Handelt es sich nun hierbei um eine mitbestimmungpflichtige Maßnahme ? Soweit wir informiert sind weiß der bestehende Wirtschaftsausschuss auch nichts über diese Verlegung. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Marjel

1.16002

Community-Antworten (2)

I
Immie

22.07.2010 um 01:29 Uhr

@Marjel Wo möchtest du denn gerne mitbestimmen?

R
rkoch

22.07.2010 um 10:29 Uhr

Nach §111 ist die "Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen," eine Betriebsänderung. Das könnte auch gelten, wenn eine 2-Mann-Abteilung verlegt wird, z.B. wenn es sich bei diesen beiden um die "Entwicklungsabteilung" handelt. Aus Deinem Vortrag entnehme ich aber das dieses eher nicht zutrifft.

U.U. könnte die Sache auch eine "Versetzung" aus Sicht des abgebenden BR darstellen. Allerdings gibt es hier kaum einen Widerspruchsgrund, da der eine Kollege selbst gekündigt hat (was Mitbestimmungsfrei ist) und der andere freiwillig wechselt (was den Widerspruchsgrund "benachteiligung des AN" ausschließt. Je nachdem ob die Versetzun allerdings Einfluss auf andere AN hat könnte der Widerspruchsgrund "Benachteiligung andere AN" in Frage kommen, insofern würde ich zumindest auf ordungsgemäße Information nach §99 bestehen, hat ja aber noch Zeit.

Soweit die Verlegung andere wesentliche Einflüsse auf die verbleibenden AN haben könnte wäre auch noch die Sache Personalplanung (§92) in Frage zu stellen.

Den WA geht die Sache eher nichts an, außer es handelt sich um eine Abteilung deren Verlegung wirtschaftliche Konsequenzen hätte.

Es ergibt sich also schon ein gewisser Handlungsbedarf. Allerdings glaube ich, das Immie mit ihrer Frage durchaus Recht hat.

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