Hallo,
als stellv.BR-Vorsitzende habe ich ein Problem. In unserem Betrieb wird eine zwei Personen Abteilung die nur für einen speziellen Bereich zuständig war in einen weit entfernten Ort in Süddeutschland verlegt weil dort ein komplett neuer Betrieb nur für diesen Bereich entsteht.
Einer der Kollegen hat bereits gekündigt und das Unternehmen verlassen, der andere Kollege ist nun bereit dort die Leitung des Betriebes zu übernehmen. Der BR wurde hierüber nicht informiert, die Info kam ganz zufällig bei uns an. Die Maßnahme findet bereits zum 01.11.2010 statt.
Handelt es sich nun hierbei um eine mitbestimmungpflichtige Maßnahme ? Soweit wir informiert sind weiß der bestehende Wirtschaftsausschuss auch nichts über diese Verlegung. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Marjel