Erstellt am 24.06.2012 um 23:29 Uhr von BRMetall
Der BR sollte eigentlich Kuendigungen nicht fordern. Er sollte hier vielleicht mit dem Betroffenen mal reden.
Erstellt am 25.06.2012 um 00:09 Uhr von Asbar
Es kam schon 2x zur Aussprache.Hat alles nichts gebracht.Sein verhalten bleibt unverändert und die Geschäftsleitung tut nichts.Das Betriebsklima leidet,ebenso das Ansehen beim Kunden.
Erstellt am 25.06.2012 um 02:27 Uhr von Roxxx
Wie wäre es zunächst erst mal mit einer Abmahnung (von der GL)?
Erstellt am 25.06.2012 um 07:25 Uhr von Kölner
@Asbar
Frage: Warum meint ein BR - an diesem Beispiel sehr gut ersichtlich - er wäre der bessere GF? Ich verstehe das nicht.
Bei so einer Parteinahme von Seiten eines BR ist sehr oft einer Unterstützung von Mobbing Tür und Tor geöffnet! (Frei dem Motto: Wir wollen den Kollegen nicht, er ist unkollegial usw.)
Und wie will man als BR Teamfähigkeit gemessen haben?
Erstellt am 25.06.2012 um 09:06 Uhr von petrus
> kann der Betriebsrat von der Geschäftsleitung verlangen einen Mitarbeiter(in der Probezeit)
Wann der BR das verlangen könnte, steht in §104
> welcher sich nicht ins Team einordnet,
Aus diesem Grund nicht -> Problem des ArbGeb
> Anweisungen nicht befolgt,
Aus diesem Grund nicht -> Problem des ArbGeb
> die Kollegen beim Kunden schlecht macht und
Nachweisbar? Und nachweisbar nicht mal im Ansatz berechtigt?
Wenn XY manchmal schlechte Leistungen abliefert und "der Neue" gegenüber dem Kunden sagt: "XY bringt keine 100%", mag das zwar unkollegial sein, ist aber erstmal die Wahrheit.
Dass dadurch evtl. das Ansehen eurer Firma beim Kunden sinkt, ist nicht Euer Problem, sondern das des ArbGeb.
> mit körperlicher Gewalt droht zu kündigen?
Nachweisbar? Und trotz Aussprache weiterhin? Und der/die Angesprochenen fühlen sich ernsthaft bedroht? Dann vielleicht...
Erstellt am 25.06.2012 um 09:07 Uhr von rkoch
Aber mal zur eigentlichen Frage, ohne zu hinterfragen ob ein derartiges Verlangen wirklich gut/sinnvoll ist:
> kann der Betriebsrat von der Geschäftsleitung verlangen einen Mitarbeiter (...) welcher
> (...) die Kollegen beim Kunden schlecht macht und mit körperlicher Gewalt droht zu
> kündigen?
JAein: §104 BetrVG.
Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen.
Die Androhung körperlicher Gewalt gegen andere AN, die Defamierung anderer AN vor Kunden, fällt durchaus unter "nicht nach Recht und Billigkeit behandeln" und ist damit eine Störung des Betriebsfriedens. Das "JAein" bezieht sich dabei auf die Worte "grobe Verletzung" und "wiederholt ernstlich". Ob ein derartiges (mit Absicht hoch angesetztes) Niveau tatsächlich bei Euch bereits erreicht ist oder das Euer persönliches Empfinden ist, kann ich nicht beurteilen.
EDIT: @petrus: gleichzeitig die selbe Idee.... :-) Ich lass es trotzdem mal stehen.
Und BTW: "AN bringt nicht 100%" gegenüber dem AG mag OK sein, aber gegenüber KUNDEN? Das ist ja schon fast Geschäftsschädigend. Derartige Äußerungen haben beim Kunden auf keinen Fall was verloren! Was soll denn der Kunde über die Leistungsfähigkeit des AG denken, wenn dieser AN beschäftigt, die ihre Arbeit nicht 100% dem Kunden widmen? Ist zwar wirklich das Problem des AG, aber doch IMHO "betriebsstörend". Letztlich hätten auch alle anderen AN darunter zu leiden, wenn infolge solcher Äußerungen der AG schlecht dasteht.
Erstellt am 25.06.2012 um 10:34 Uhr von gironimo
Was sagt denn derr Arbeitgeber zu dem Ganzen? Ihr habt ja mit ihm gesprochen. Warum will er denn den Mitarbeiter - trotz sinkendem Betriebsklima?
Erstellt am 25.06.2012 um 15:10 Uhr von Asbar
Ich sollte vielleicht noch hinzufügen das wir hier im Sicherheitsgewerbe arbeiten.In diesen Gewerbe ist es üblich das der BR voll mitarbeitet und sich nebenher um die BR arbeitet kümmert.
@kölner:Der Mitarbeiter ist in meinen Arbeitsbereich tätig,ich habe jeden Tag mit Ihm zu tun und kann deshalb sehr gut die Teamfähigkeit ermessen.
@petrus:wenn der Kunde uns schon auf die schlechten Leistungen /Umgangsformen hinweist finde ich dies schon ziemlich bedrohlich.
Nicht unser Problem wenn das Ansehen unserer Firma sinkt? Das kann nicht dein ernst sein!
Wenn der Auftrag verloren geht sitze ich samt anderer Kollegen auf der Straße.
Ich entlasse lieber den Störenfried,als das zum Schluß alle gehen müssen,weil der Kunde sich ein neues Sicherheitsunternehmen sucht.
Wir haben diese Jahr Neuausschreibung des Vertages.
@gironimo: Unser Chef ist schon am grübeln,aber es ist Urlaubszeit..da wird jeder gebraucht.
Erstellt am 25.06.2012 um 15:33 Uhr von petrus
> Nicht unser Problem wenn das Ansehen unserer Firma sinkt? Das kann nicht dein ernst sein!
Ich kann Deine Reaktion nachvollziehen. Aber rechtlich ist das eben das alleinige Problem des ArbGeb. Der kann mit "seiner" Firma machen was er will - auch bewusst gegen die Wand fahren, indem er dieses "betriebsstörende" Verhalten nicht abstellt.
> Wenn der Auftrag verloren geht sitze ich samt anderer Kollegen auf der Straße.
Und weil das eben blöd wäre für die MA, hilft nur reden, reden, reden, um den ArbGeb zu überzeugen.
Denn nur die Bedrohung ist eben eine direkte Störung des Betriebs_friedens_. Die indirekte Störung des Betriebsfrieden, weil ihr wegen dieser einen Person um Eure Arbeitsplätze fürchtet, dürfte meiner Meinung nach nicht reichen, dass ihr die Kündigung erzwingen könnt.
Aber vielleicht habt ihr ja Ideen, wie ihr trotz Urlaubszeit die Lücke schließen könntet - zumindest bis euer chef (einen hoffenlich fähigeren) Ersatz gefunden hat?
Erstellt am 25.06.2012 um 16:49 Uhr von Kölner
Erstellt am 26.06.2012 um 12:39 Uhr von Asbar
@kölner: nein aber auch ein großes Unternehmen mit internationalen Publikum in welchen wir schon seit 10 Jahren tätig sind.
Danke an alle die mir geantwortet haben.