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Gastmitgliedschaft GBR?

J
Julie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir sind ein 9er Betriebsrat und haben 2 Mitglieder in den GBR entsendet. Nun verhält sich es so das der Vorsitzende bei jeder Sitzung ein Gastmitglied zulässt der zwar BR -Mitglied ist aber kein GBR-Mitglied ist. Ich bin der Meinung nach 47§ gibt es keine Gastmitgliedschaft im GBR weil die Sitzung nicht öffentlich ist .Was kann ich tun damit unsere Beschlüssen nicht schwebend unwirksam sind?

Gruß julie

1.03001

Community-Antworten (1)

B
Betriebsrätin

24.06.2012 um 12:44 Uhr

Man kann ggf zu besonderen Tops Sachverstand hinzuziehen. Aber auch dieses entscheidet wie immer das Gremium. Der Vorsitzende ist eben kein Chef.

Kommentar zum §30 BertVG sagt:

"Ein Verstoß gegen das Gebot der nicht öffentlichen Sitzung ist zwar ein Pflichtenverstoß, führt aber nicht zwingend zur Unwirksamkeit der gefassten Beschlüsse, wenn die zu Unrecht anwesenden Personen auf die Beschlussfassung des Betriebsrats keinen Einfluss genommen haben (BAG, Urteil v. 24.3.1977, 2 AZR 289/76)."

Doch sofern solche mitdiskutieren nehmen sie ja schon Einfluss.

Weiter diese Gastmitglieder haben, da sie ja keine Mitglieder des GBR sind keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung gem § 37.

Also begehen sie eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Ausnahme sie wurden gem BetrVG als Sachverstand hinzugezogen.

Ich wuerde daher als GBR Mitglied hier dieses beanstanden und auf Aufnahme dessen in die Niederschrieft bestehen.

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