Hallo,

Wir haben verschiedene Filialen . In unserer Filiale sind die meisten Arbeitnehmer beschäftigt deshalb entsenden wir 2 Mitglieder in den GBR. Die anderen Filalen nur 1 Mitglied. Nun meine Frage . Kann noch ein drittes Mitglied unseres Betriebsrates als Gastmitglied im GBR an den Sitzungen teilnehmen ? Natürlich ohne Stimmrecht.Der GBR -Vorsitzende will ihn wohl dabei haben weil er eine Menge Erfahrung hat . Er wurde allerdings nicht in den GBR gewählt.

Gruß

Schlappes