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Gastmitgliedschaft im GBR?

S
Schlappes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Wir haben verschiedene Filialen . In unserer Filiale sind die meisten Arbeitnehmer beschäftigt deshalb entsenden wir 2 Mitglieder in den GBR. Die anderen Filalen nur 1 Mitglied. Nun meine Frage . Kann noch ein drittes Mitglied unseres Betriebsrates als Gastmitglied im GBR an den Sitzungen teilnehmen ? Natürlich ohne Stimmrecht.Der GBR -Vorsitzende will ihn wohl dabei haben weil er eine Menge Erfahrung hat . Er wurde allerdings nicht in den GBR gewählt.

Gruß

Schlappes

2.02108

Community-Antworten (8)

T
Tanzbär

29.11.2011 um 14:23 Uhr

Nein. Warum sollte es?

K
Kurzarbeiter

29.11.2011 um 15:14 Uhr

Als BR sollte Dir ja das BetrVG ein Begriff sein und auch bekannt, dass dieses auch von BR zu beachten ist. Dort findet man nun eben KEINE GASTMITGLIEDER aber das Thema Nichtöffentlichkeit.

Vielleicht doch noch mal eine Schulung??

@Kölner zufrieden???

G
gironimo

29.11.2011 um 17:35 Uhr

Er könnte höchstens zu einem Tagesordnungspunkt als sachkundiger Auskünfte erteilen.

Die Frage drängt sich auf, warum er bei der großen Erfahrung nicht entsand wurde. Ging es da mehr um Listenpoker als um praktische Lösungen oder ähnliches?

Aber da er nicht entsand wurde, muss der Vorstitzende nun damit leben.

R
rtjum

29.11.2011 um 18:32 Uhr

Nichtöffentlichkeit einer GBR-sitzung für ein BR-Mitglied kann man sich evtl. drüber streiten da ja die entsandten BRMs im Heim-BR zu berichten haben. Wenn der Kollege das im Urlaub macht oder Euer AG nichts dagegen hat und die anderen GB-Mitglieder einverstanden sind. Wo kein Kläger da kein Richter.

P
Peanuts

29.11.2011 um 19:44 Uhr

"In unserer Filiale sind die meisten Arbeitnehmer beschäftigt deshalb entsenden wir 2 Mitglieder in den GBR. "

Was ist denn das für ein völlig unsinniges Argument?

"Kann noch ein drittes Mitglied unseres Betriebsrates als Gastmitglied im GBR an den Sitzungen teilnehmen ? "

Nein. Stellt sich eher die Frage, warum aus den anderen BR´s nur jeweils 1 BRM im GBR vertreten ist.

S
Schlappes

29.11.2011 um 21:45 Uhr

@peanuts

Die anderen Filalen haben nur einen 3er Betriebsrat und senden deshalb 1 Vetreter und wir sind ein 9er Gremium und senden 2 Vertreter .

Die Antwort von rtjum kommt der sache schon ziemlich nahe. Es wird wohl einfach geduldet vom Arbeitgeber weil derjenige auch im Aufsichtsrat sitzt. Um das ganz klar zusagen ich halte nichts davon . Nur weiß ich nicht wie ich darauf reagieren soll

Gruß

Schlappes

K
kunzundhinz

29.11.2011 um 22:34 Uhr

@rtjum

die Nichtöffentlichkeit wird IMMER verletzt wenn an Sitzungen welche teilnehmen welche eben nicht ein Teilnahmerecht gem. BetrtVG haben.

Spätestens wenn es einmal zu einer Klage kommt, sei es dass der GBR den AG verklagt oder umgekehrt, gehören die Sitzungsprotokolle incl. Teilnehmerlsite zu den Gerichtsakten.

Und wenn es dem AG ggf. einmal in den Plan passt, stellt er fest, dass hier ein Beschäftigter nicht seiner Arbeistpflicht nachgekommen ist weil es unberchtigt zur GBR Sitzung gefahren ist. Hat es dann auch noch somit zu Unrecht dem AG Kosten in Rechnung gestellt, kommt auch hier noch dann sogar ein stärkerer Verstoß hinzu. Dann kann eine Kündigung winken!

P
Peanuts

30.11.2011 um 10:23 Uhr

"Die anderen Filalen haben nur einen 3er Betriebsrat und senden deshalb 1 Vetreter und wir sind ein 9er Gremium und senden 2 Vertreter ."

Das klingt schon besser.

Warum wird nicht einfach ein BRM als GBR Entsandter abgewählt und der "Herzensbube" in den GBR geschickt?

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