Erstellt am 29.11.2011 um 13:23 Uhr von Tanzbär
Erstellt am 29.11.2011 um 14:14 Uhr von Kurzarbeiter
Als BR sollte Dir ja das BetrVG ein Begriff sein und auch bekannt, dass dieses auch von BR zu beachten ist. Dort findet man nun eben KEINE GASTMITGLIEDER aber das Thema Nichtöffentlichkeit.
Vielleicht doch noch mal eine Schulung??
@Kölner zufrieden???
Erstellt am 29.11.2011 um 16:35 Uhr von gironimo
Er könnte höchstens zu einem Tagesordnungspunkt als sachkundiger Auskünfte erteilen.
Die Frage drängt sich auf, warum er bei der großen Erfahrung nicht entsand wurde. Ging es da mehr um Listenpoker als um praktische Lösungen oder ähnliches?
Aber da er nicht entsand wurde, muss der Vorstitzende nun damit leben.
Erstellt am 29.11.2011 um 17:32 Uhr von rtjum
Nichtöffentlichkeit einer GBR-sitzung für ein BR-Mitglied kann man sich evtl. drüber streiten da ja die entsandten BRMs im Heim-BR zu berichten haben. Wenn der Kollege das im Urlaub macht oder Euer AG nichts dagegen hat und die anderen GB-Mitglieder einverstanden sind.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Erstellt am 29.11.2011 um 18:44 Uhr von peanuts
"In unserer Filiale sind die meisten Arbeitnehmer beschäftigt deshalb entsenden wir 2 Mitglieder in den GBR. "
Was ist denn das für ein völlig unsinniges Argument?
"Kann noch ein drittes Mitglied unseres Betriebsrates als Gastmitglied im GBR an den Sitzungen teilnehmen ? "
Nein. Stellt sich eher die Frage, warum aus den anderen BR´s nur jeweils 1 BRM im GBR vertreten ist.
Erstellt am 29.11.2011 um 20:45 Uhr von Schlappes
@peanuts
Die anderen Filalen haben nur einen 3er Betriebsrat und senden deshalb 1 Vetreter und wir sind ein 9er Gremium und senden 2 Vertreter .
Die Antwort von rtjum kommt der sache schon ziemlich nahe. Es wird wohl einfach geduldet vom Arbeitgeber weil derjenige auch im Aufsichtsrat sitzt. Um das ganz klar zusagen ich halte nichts davon . Nur weiß ich nicht wie ich darauf reagieren soll
Gruß
Schlappes
Erstellt am 29.11.2011 um 21:34 Uhr von kunzundhinz
@rtjum
die Nichtöffentlichkeit wird IMMER verletzt wenn an Sitzungen welche teilnehmen welche eben nicht ein Teilnahmerecht gem. BetrtVG haben.
Spätestens wenn es einmal zu einer Klage kommt, sei es dass der GBR den AG verklagt oder umgekehrt, gehören die Sitzungsprotokolle incl. Teilnehmerlsite zu den Gerichtsakten.
Und wenn es dem AG ggf. einmal in den Plan passt, stellt er fest, dass hier ein Beschäftigter nicht seiner Arbeistpflicht nachgekommen ist weil es unberchtigt zur GBR Sitzung gefahren ist. Hat es dann auch noch somit zu Unrecht dem AG Kosten in Rechnung gestellt, kommt auch hier noch dann sogar ein stärkerer Verstoß hinzu. Dann kann eine Kündigung winken!
Erstellt am 30.11.2011 um 09:23 Uhr von peanuts
"Die anderen Filalen haben nur einen 3er Betriebsrat und senden deshalb 1 Vetreter und wir sind ein 9er Gremium und senden 2 Vertreter ."
Das klingt schon besser.
Warum wird nicht einfach ein BRM als GBR Entsandter abgewählt und der "Herzensbube" in den GBR geschickt?