Erstellt am 24.06.2012 um 08:43 Uhr von gironimo
Das ließe sich vielleicht darüber regeln, dass man bis zu 30 Stunden /Wo arbeiten darf. Da ließe sich vielleicht was mit dem AG vereinbaren (Teilzeitvertrag während der Elternzeit).
Müssen muss der AG zwar nicht - aber warum sollte er was dagegen haben. Dann braucht er doch keine Aushilfe einstellen.
Mit Elternzeit vereinbar? Finde ich ehrlich gesagt nicht. Da könnte man doch gleich nur ganz einfach seine Arbeitszeit reduzieren. Aber ist ja auch immer ein Rechenexempel
Erstellt am 24.06.2012 um 10:49 Uhr von Betriebsrätin
Elternzeit nur stets an einem Tag der Wovhe sieht das Gesetz eben nicht vor. Nur wie gieronimo geschrieben hat Teilzeit waehrend der Elternzeit.
Lese auch einmal hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=98747&ccheck=1
Erstellt am 24.06.2012 um 10:56 Uhr von Betriebsrätin
Wichtig ist wie auch aus der Antwort des RA zu erkennen ist, der AG legt im Rahmen des § 106 GewO die Arbeitszeit und die Verteilung fest, nicht der AN und auch nicht der BR. Der BR ist dann nur in der MB bei der Zeit.
Erstellt am 24.06.2012 um 13:45 Uhr von Betsy
Entweder Teilzeit in der Elternzeit von 30 Std zu leisten von Mo-Do.
Oder einen Anhang zum Arbeitsvertrag, in dem die zu leistenden Wochenstunden für einen festgelegten Zeitraum auf 32 Std redduziert werden, zu leisten von Mo-Do.
Erstellt am 24.06.2012 um 15:23 Uhr von poiuz
Das sieht das Gesetzt sehr wohl vor "... und die gewünschte Verteilung .. anzugeben ...", allerdings kann man die gewünschte Verteilung nicht gegen den Willen des AG durchsetzen.
Solang man also nicht mehr als 30 Stunden arbeitet und der AG keine Einwände hat ist das kein Problem.
Erstellt am 24.06.2012 um 22:07 Uhr von Betriebsrätin
Betsy
wieso 24 Std?? Wenn dann gehen auch 30 Std. Aber immer nur wenn der AG Ja sagt
Erstellt am 01.07.2012 um 09:42 Uhr von peach
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Wenn ich sehe dass ich auch Sonntags Antworten erhalte und dazu noch zu welchen Tageszeiten unter der Woche Beiträge geschrieben werden, muss ich Euch wirklich Respekt zollen für Euer Engagement!
Der Link zu "Frag den Anwalt" von "Betriebsrätin" hat bei mir zwar leider nicht funktioniert aber insgesamt waren die Antworten sehr hilfreich! Ich bin nun gespannt, wie wir das Thema im Betrieb zur Zufriedenheit möglichst aller Beteiligten lösen werden.
Also nochmals herzlichen Dank!