Aufteilung der Elternzeit auf einen Tag pro Woche
Liebes Forum,
wir diskutieren in unserem Betrieb derzeit, wie der Anspruch auf Elternzeit umzusetzen ist. Ein Kollege möchte für die nächsten 18 Monate immer nur einen Tag pro Woche (immer Freitag) Elternzeit nehmen. Es gibt Kollegen, die finden das nicht so glücklich. Über die Gründe möchte ich nicht unbedingt schreiben.
Scheinbar ist das tatsächlich nirgendwo konkret geregelt, wie der Anspruch auf Elternzeit im Alltag umzusetzen ist.
Zumindest konnte ich bei meiner bisherigen Recherche nichts finden.
Was meint ihr dazu:
- Ist das generell zulässig?
- Muss der AG diesem Wunsch zustimmen?
- Ist das mit dem eigentlichen Sinn der Elternzeit vereinbar?
Über Eure Einschätzung würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
24.06.2012 um 10:43 Uhr
Das ließe sich vielleicht darüber regeln, dass man bis zu 30 Stunden /Wo arbeiten darf. Da ließe sich vielleicht was mit dem AG vereinbaren (Teilzeitvertrag während der Elternzeit).
Müssen muss der AG zwar nicht - aber warum sollte er was dagegen haben. Dann braucht er doch keine Aushilfe einstellen.
Mit Elternzeit vereinbar? Finde ich ehrlich gesagt nicht. Da könnte man doch gleich nur ganz einfach seine Arbeitszeit reduzieren. Aber ist ja auch immer ein Rechenexempel
24.06.2012 um 12:49 Uhr
Elternzeit nur stets an einem Tag der Wovhe sieht das Gesetz eben nicht vor. Nur wie gieronimo geschrieben hat Teilzeit waehrend der Elternzeit.
Lese auch einmal hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=98747&ccheck=1
24.06.2012 um 12:56 Uhr
Wichtig ist wie auch aus der Antwort des RA zu erkennen ist, der AG legt im Rahmen des § 106 GewO die Arbeitszeit und die Verteilung fest, nicht der AN und auch nicht der BR. Der BR ist dann nur in der MB bei der Zeit.
24.06.2012 um 15:45 Uhr
Entweder Teilzeit in der Elternzeit von 30 Std zu leisten von Mo-Do. Oder einen Anhang zum Arbeitsvertrag, in dem die zu leistenden Wochenstunden für einen festgelegten Zeitraum auf 32 Std redduziert werden, zu leisten von Mo-Do.
24.06.2012 um 17:23 Uhr
Das sieht das Gesetzt sehr wohl vor "... und die gewünschte Verteilung .. anzugeben ...", allerdings kann man die gewünschte Verteilung nicht gegen den Willen des AG durchsetzen.
Solang man also nicht mehr als 30 Stunden arbeitet und der AG keine Einwände hat ist das kein Problem.
25.06.2012 um 00:07 Uhr
Betsy
wieso 24 Std?? Wenn dann gehen auch 30 Std. Aber immer nur wenn der AG Ja sagt
01.07.2012 um 11:42 Uhr
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Wenn ich sehe dass ich auch Sonntags Antworten erhalte und dazu noch zu welchen Tageszeiten unter der Woche Beiträge geschrieben werden, muss ich Euch wirklich Respekt zollen für Euer Engagement!
Der Link zu "Frag den Anwalt" von "Betriebsrätin" hat bei mir zwar leider nicht funktioniert aber insgesamt waren die Antworten sehr hilfreich! Ich bin nun gespannt, wie wir das Thema im Betrieb zur Zufriedenheit möglichst aller Beteiligten lösen werden.
Also nochmals herzlichen Dank!
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