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VWL für Studenten

C
Caroline
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine BA-Studentin hat eine Frage zwecks VWL an den BR gestellt, ich bin mir da nicht ganz sicher, wir sind ja "neu". Gesetzlich verpflichtet ist der AG ja nicht dazu, scheinbar wird das nur für fest angestellte Mitarbeiter bezahlt, sie hat aber auch einen Vertrag mit dem Unternehmen, gilt da nicht gleiches Recht für alle? Ist das dann korrekt von Seiten des AG?

1.20205

Community-Antworten (5)

P
poiuz

24.06.2012 um 03:19 Uhr

...

Gibts eine BV wo die drinsteht? TV? Stehts im Vertrag der Studentin? Dreimal Nein? Dann Pech gehabt.

G
gironimo

24.06.2012 um 10:59 Uhr

VWL ist ja meistens tariflich geregelt. Dann müsst Ihr dort nachlesen, wer Anspruch hat.

Was hat sie denn für einen Vertrag? Oft werden Studenten ja als studentische Aushilfen deklariert und ihnen damit diverse Rechte vorenthalten. Wenn man dann den Vertrag unter die Lupe nimmt, handekt es sich oft um ein ganz normalen Arbeitsvertrag.

P
poiuz

24.06.2012 um 17:12 Uhr

BA = Berufsakademie = Duale Ausbildung mit "Studium"

B
BRinBln

25.06.2012 um 19:07 Uhr

Danke poiuz für die inhaltliche Erläuterung der Abkürzung "BA". Und was ist mit VWL gemeint?

P
poiuz

26.06.2012 um 01:41 Uhr

Zulage des Arbeitgebers, aufgrund des Abschluß eines Vertrages bezüglich sogenannter vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitnehmer. :-)

Durchaus sinnvolle Sache, bei beispielsweise 20€ Bruttozulage und monatlicher Nettoeinzahlung von 50€ hat der AN schon direkt 25% Gewinn gemacht, egal wie sich sein Depot entwickelt.

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