Erstellt am 24.06.2012 um 01:19 Uhr von poiuz
...
Gibts eine BV wo die drinsteht? TV? Stehts im Vertrag der Studentin? Dreimal Nein? Dann Pech gehabt.
Erstellt am 24.06.2012 um 08:59 Uhr von gironimo
VWL ist ja meistens tariflich geregelt. Dann müsst Ihr dort nachlesen, wer Anspruch hat.
Was hat sie denn für einen Vertrag? Oft werden Studenten ja als studentische Aushilfen deklariert und ihnen damit diverse Rechte vorenthalten. Wenn man dann den Vertrag unter die Lupe nimmt, handekt es sich oft um ein ganz normalen Arbeitsvertrag.
Erstellt am 24.06.2012 um 15:12 Uhr von poiuz
BA = Berufsakademie = Duale Ausbildung mit "Studium"
Erstellt am 25.06.2012 um 17:07 Uhr von BRinBln
Danke poiuz für die inhaltliche Erläuterung der Abkürzung "BA". Und was ist mit VWL gemeint?
Erstellt am 25.06.2012 um 23:41 Uhr von poiuz
Zulage des Arbeitgebers, aufgrund des Abschluß eines Vertrages bezüglich sogenannter vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitnehmer. :-)
Durchaus sinnvolle Sache, bei beispielsweise 20€ Bruttozulage und monatlicher Nettoeinzahlung von 50€ hat der AN schon direkt 25% Gewinn gemacht, egal wie sich sein Depot entwickelt.