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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschäftigte Studenten die nicht studieren - wäre das genaugenommen eine Teilzeitbeschäftigung?

K
Kristin
Jan 2018 bearbeitet

Hi :)

Unsere Studenten sind an den BR mit ein paar Forderungen/Verbesserungsvorschlägen ihres Arbeitsverhältnisses herangetreten. (Der Betriebsrat exisitiert erst ein paar Monate)

Unteranderem würden sie gerne auch die Firmengesponsorte HVV-Proficard (Abokarte Hamburger Verkehrsverbund) nutzen, was aber bisher für die Studenten abgelehnt wurde. "Echte" Studenten hätten ja in jedem Fall entweder ein Semesterticket oder Anspruch auf eine Studenten-Abokarte.

Nun kommt der schwierige Teil, ein BR-Kollege meint es arbeiten in seiner Abteilung "Studenten" die aber nicht studieren .... ?

Kann man Arbeitsrechtlich gesehen in einer Firma als Student arbeiten ohne zu studieren? Oder wäre das genaugenommen eine Teilzeitbeschäftigung? Gibt es also da einen Unterschied?

Hat man als Arbeitnehmer, in diesem Fall Studenten, einer Firma Anspruch auf Vergünstigungen (z.b. Proficard) die andere Kollegen bekommen?

So, ich hoffe mir kann da jemand zu Klarheit verhelfen :)

Viele Grüße Kristin

5.32502

Community-Antworten (2)

P
Petrus

07.05.2008 um 12:58 Uhr

Der ArbGeb sollte sich -in seinem eigenen Interesse- den Immatrikulationsnachweis zeigen lassen... Es könnte sonst ganz schnell sein, dass aus einem "befristeten Studenten" (§14 (1) Nr. 6 TzBfG) infolge einer unwirksamen Befristung ein "Dauerarbeitsvertrag" entsteht (§16) - mit allen Rechten daraus (auch das Firmenticket als "Sozialleistung")

C
CalicoJack

07.05.2008 um 15:55 Uhr

Nun wenn die Studenten ihre Praktikas machen müssen Sie ja nicht unbedingt in HH studieren und somit wäre das Ticket wieder Interesant. Ansonsten bei Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigten (Studenten) besteht die Gefahr das diese Ihre Freibeträge überschreiten und dann Steuern und Quasisteuern (auch Sozialbeiträge genannt) abführen müssen.

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