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Mitbestimmungspflicht des BR bei VWL?

S
smb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist der Betriebsrat bei den VWL mitbestimmungspflichtig? Kann der BR eine BV zu dem Thema abschließen? Der Betrieb ist nicht tarifgebunden. Bis vor kurzem wurden die VWL über den Arbeitsvertrag geregelt, inzwischen gibt es Verträge ohne diese Regelung.

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

23.10.2006 um 13:09 Uhr

Wenn ihr nicht tarifgebunden seid (auch keine Gleichstellungsklausel in den Arbeitsverträgen?), dann ist die Leistung des AGs ggf. freiwillig. Der AG mus dann kein eigenes Geld zuschießen. Allerdings kann man - soweit ich weiß - diese Vermögenswirksamen Leistungen auch aus dem eigenen Verdienst abführen. Das ist aber wahrscheinlich nur dann sinnvoll, wenn man unter der Einkommensgrenze für die AN-Sparzulage liegt.

Hier gibt es keine Mitbestimmung, da eine Leistung des AGs die Lohnsumme erhöhen würde. Nur wenn der AG freiwillig eine Vereinbarung mit euch macht, könnt ihr das regeln.

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