Kürzung der Schichtübergabezeiten
Hallo zusammen,
bei uns arbeiten ca. 60 % der MA im Zwei- oder Drei-Schicht-System. Früh 5.45 Uhr - 14.00 Uhr, Spät 14.00 Uhr - 22.00 Uhr und Nacht 22.00 Uhr - 06.00 Uhr. Bisher wurde die Zeit vom einstempeln bis ausstempeln immer komplett bezahlt.
Nun bauen einige MA seit mehreren Monaten ihr Gleitzeitkonto zusätzlich auf, indem sie regelmäßig zwischen 20 und 30 Minuten früher kommen und/oder nach Schichtende entsprechend später ausstempeln.
Da auf vielen Arbeitsplätzen (Sichtkontrollen Mikroskop/Lupe) gleichzeitig nur eine Person arbeiten kann und Schichtübergaben i.d.R. dort nur ca. 5 Minuten dauern, will unsere GL auf Anregung der Spartenleiter die Zeit nur noch max. 10 Minuten vor Schichtbeginn, bzw. 10 Minuten nach Schichtende bezahlen.
Bei begründeter längerer Anwesenheit wird auch bezahlt. Das kann bei Maschinenbedienern/Einstellern öfter vorkommen.
Meine Frage dazu betrifft den § 87 BetrVG. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten sind ja geregelt. Haben wir als BR bei der Einführung der reglementierten Übergabezeiten auch ein MBR? Offiziell weiss der BR noch gar nichts von dieser Änderung. Weder GL noch Spartenleiter haben den BR bis jetzt informiert. Ich weiss nur dass das kommen und dass es dazu einen Aushang geben wird.
Community-Antworten (8)
22.06.2012 um 17:50 Uhr
Jegliche Änderungen der bestehenden Arbeitszeitregelung unterliegen der Mitbestimmung. Dazu gehört auch wo die Arbeit beginnt und endet und was alles zur Arbeit gehört.
Wenn Eure bisherige Regelung es erlaubt, dass auch diejenigen, die Schicht arbeiten durch Ausnutzung der Gleitzeitregeln + und - Stunden aufzubauen, kann die Geschäftsleitung nicht einseitig Änderungen vornehmen.
Wenn sie (vielleicht verständlicher Weise) Änderungen wünscht, muss sie mit dem BR verhandeln.
22.06.2012 um 17:53 Uhr
Wenn AN einfach früher kommen oder später gehen, ist das kein Fall der MB nach § 87
Die MB nach § 87 betrifft die regelmäßige Arbeitszeit lt. ArbV oder Dienstplan. Sofern der AG Übergabezeiten anordnet wäre es MB
Hier hatten aber wohl AN einen geduldigen AG der es zuließ, dass AN sich hier ein Pluskonto ohne das es einen dienst. Verpflichtung/Anordnung gab lange Zeit hingenommen. Sie können daraus nun nicht verlangen so auch zukünftig handeln zu können.
22.06.2012 um 17:55 Uhr
gironimo
die BV/Regelung der Gleitzeit ist MB ganz klar.
Nicht aber die Ausnutzung dieser und auch nicht, wenn der AG das Grundlose ausnutzen nun untersagt/ angeht. Der AG muss nur einen ggf. vorhandene BV beachten.
22.06.2012 um 18:05 Uhr
BV für Gleitzeitkonto besteht und gilt für alle AN. Sie wird auch beachtet. Da ich im BetrVG zum vorliegenden Fall nichts gefunden habe (könnte ja sein ich habe etwas übersehen) wollte ich mich absichern wenn dann der eine oder andere MA zu uns kommt und nachfragt. Zusatzfrage: Sollte der AG den BR vor dem Aushang informieren oder müssen wir das auch erst am Schwarzen Brett lesen?
23.06.2012 um 15:09 Uhr
.... sollte JA § 2
23.06.2012 um 15:15 Uhr
Wie wäre es, erst mal mit den MA zu reden und zu fragen warum sie ne halbe Stunde früher kommen und/oder später gehen? Wenn die Übergabezeit in der BV geregelt ist, okay. Wie lange geht das schon so? Ist eine betr. Übung entstanden? Der BR sollte Fakten sammeln und aktiv auf den Arbeitgeber zugehen.
23.06.2012 um 23:32 Uhr
Die Schichtübergabezeiten sind nicht in einer BV geregelt. Die BV betrifft die Gleitzeitregelung mit Plus- und Minusstunden sowie das "Abfeiern" derselben tage- oder stundenweise.
Da manche Schichtübergaben länger dauern, gerade wenn z.B. in der Nachtschicht größere Probleme an einer Anlage waren, hat der eine oder andere MA schon immer länger für die Übergabe gebraucht. Das war auch nie ein Thema. Um Mehrarbeit für's nachtragen, wenn außerhalb der Zeitfenster gestempelt wurde, zu vermeiden, wurden diese Zeitfenster vor ca. zwei Jahren geöffnet. Seither zählt jede Minute früher oder später automatisch mit.
Jetzt wurde es dann mit der Zeit zuviel. Immer mehr MA sind früher gekommen, später gegangen. Das fiel in letzter Zeit den Vorgesetzten immer öfter beim Wechsel von Früh- auf Spätschicht auf. Die MA konnten ja noch nicht arbeiten und haben sich bis zum Schichtbeginn mit verschiedenen Kollegen unterhalten. Wir verstehen daher schon die Haltung der Spartenleiter und der GL. Es sammeln sich viele Stunden an die für's "Nichtstun" bezahlt werden.
Wenn man MA fragt warum sie so früh da sind bekommt man z.B. zur Antwort: Ich habe eine längere Strecke zu fahren und möchte nicht zu spät kommen falls unterwegs was sein sollte (Stau, Unfall...) oder "Wenn ich zuhause fertig bin fahr ich halt los. Was soll ich da noch 15 Minuten warten"
Wie schon oben geschrieben, die GL weiss noch nicht dass der BR diese Infos hat.
25.06.2012 um 17:55 Uhr
möchte nicht zu spät kommen falls unterwegs was sein sollte (Stau, Unfall...)
Das "nicht zu spät kommen" ist ja wohl auch Pflicht und Schuldigkeit eines jeden ArbN! Und wenn sich eher da sind, weil mal kein Stau war, dürfen sie sich bis zum Arbeitsbeginn gern eine Nette Beschäftigung suchen (Zeitung lesen, Kaffee trinken, Kontakte pflegen, ...) - aber nicht auf Kosten des Chefs.
"Wenn ich zuhause fertig bin fahr ich halt los. Was soll ich da noch 15 Minuten warten"
Und Euer Chef soll das bezahlen, weil die Kollegen zuhause langweilig ist? Ja ist denn heut schon Weihnachten? (Der erste April ist zumindest schon vorbei)
Haben wir als BR bei der Einführung der reglementierten Übergabezeiten auch ein MBR?
Im Prinzip ja.
Schichtübergaben i.d.R. dort nur ca. 5 Minuten dauern, Zeit nur noch max. 10 Minuten vor Schichtbeginn, bzw. 10 Minuten nach Schichtende bezahlen. Bei begründeter längerer Anwesenheit wird auch bezahlt. Das kann bei Maschinenbedienern/Einstellern öfter vorkommen.
Klingt für mich ganz vernünftig - und wenn ihr keinen vernünftigen Grund habt, dies anders zu regeln...
Verwandte Themen
Schichtübergabezeit = Arbeitszeit
ÄlterLiebe Kollegen, bei uns arbeiten derzeit fast alle Fertigungsbereiche im vollkontinuierlichen Schichtsystem. Eine Schichtübergabe durch die Mitarbeiter (nicht nur durch die Schichtleiter) wird erwar
Kürzung/Nichtgewährung steuerfreie Inflationsausgleichsprämie
ÄlterMoin Kollegen, habe mich jetzt mehrere Stunden mit dem Thema der Kürzung bzw. kompletter Nichtgewährung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie befasst. Tatbestand: Arbeitgeber gewährt die s
Inflationsausgleichsprämie Kürzung wegen Krankheit
ÄlterIst bei einer Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 eine Kürzung für alle Mitarbeiter die im Jahr 2022 mehr als 3 Tage krank waren zulässig? Die Kürzung war vorher nicht vereinbart und k
ERA: Kürzung der Leistungsentgeltes wegen Betriebsdurchschnittswert 15%
ÄlterHallo zusammen, im Abschluss-Führungsgespräch zur Einzelzielvereinbarung 2019 teilte mir mein Chef mit, dass mein Zielerreichungsgrad um 3% gekürzt werden soll. Begründet wurde die Kürzung aber nic
Leistungszulage - Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungszulage der BR mitbestimmen?
ÄlterHallo, ich habe anhängende Frage schon mal gestellt, aber erst deutlich später weitere Informatioen. Vielleicht könnt Ihr mir noch mal weiterhelfen: Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungs