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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtübergabezeit = Arbeitszeit

U
Uwe
Jul 2019 bearbeitet

Liebe Kollegen, bei uns arbeiten derzeit fast alle Fertigungsbereiche im vollkontinuierlichen Schichtsystem. Eine Schichtübergabe durch die Mitarbeiter (nicht nur durch die Schichtleiter) wird erwartet - allerdings nicht als Arbeitszeit gerechnet. Wir sind gerade bei der Ertellung einer neuen BV Arbeitszeit und wollen dort mit einfließen lassen, dass Schichtübergabezeiten (z.B. 10 min) als Arbeitszeit gilt und über das Flexikonto ausgeglichen werden können. Unsere Personaler streuben sich natürlich dagegen (bisher wurde diese Arbeitszeit ja auch gratis geleistet). Eigentlich leitet es sich ja aus dem ArbZG ab, dass angewiesene Arbeitszeit auch als Arbeitszeit zu werten ist. Aber kennt jemand zufällig ein schönes BAG/LAG-Urteil zu Schichtübergabezeiten? Viele Grüße Uwe

4.51102

Community-Antworten (2)

S
Südmann

30.05.2011 um 13:18 Uhr

eine Vergütungspflicht ergibt sich auch aus §§ 611,612 BGB

da kann sich der Personaler "sträuben" wie er will

eine Berufung darauf, daß Schichtübergaben zu den nicht zu vergütenden Nebenleistungspflichten eines Arbeitsvertrags gehören, die es erst ermöglichen würden, der zu vergütenden Hauptleistungspflicht nachkommen zu können (wie z.b.in einigen Fällen bei Umziehen/Duschen vor/nach Arbeitsbeginn angenommen werden könnte, zieht hier nicht)

also: gibt es "schöne" Urteile, die eine Vergütungspflicht verneinen ?

nein ?, na dann ist ja das Gesetz eindeutig

C
cityboy

17.07.2019 um 09:09 Uhr

Hallo Uwe,

konntet Ihr das damals so regeln? Wir haben aktuell ein ähnliches Problem mit einer unbezahlten Schichtübergabezeit. Bitte um Antwort. Merci

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