Erstellt am 22.06.2012 um 15:22 Uhr von gironimo
Nein - Der BR kann der Eingruppierung wiedersprechen und muss dennoch der Einstellung zustimmen, wenn es keine Gründe gibt, die im § 99 BetrVG abschließend genannt werden.
Meine Meinung: Ein vermeintlich zu hohes Gehalt ist niemals ein guter Grund für den BR nein zu sagen.
Erstellt am 22.06.2012 um 15:57 Uhr von wahlvst
Eingruppierung widersprechen JA, das bedarf aber einer Regelung für Eingruppierungen. Dann kann der BR aber auch nur widersprechen, wenn der AG die ser Regelung nicht einhält.
Lässt die Regelung aber Spielräume zu kann der AG diese nutzen.
Wenn AG Gehälter per Nase bezahlt fehlt es daran.