Personenwahl
Bei uns sollen Neuwahlen eingeleitet werden da der alte Betriebsrat nicht mehr genügend Mitglieder hat. Ich wurde in den Wahlvorstand berufen. Können wir bei 150 MA Personenwahl durchführen oder muss es Listenwahl sein? Die MA möchten lieber Personenwahl.
Community-Antworten (1)
22.06.2012 um 15:59 Uhr
@Xantippe, das entscheiden ganz alleine die Kandidaten, die sich in einer/mehrere Listen eintragen. Vorrangig ist die Listenwahl, ist auch so im BetrVG hinterlegt. Sollte zum Fristablauf nur eine Liste eingereicht werden, dann habt ihr die Persönlichkeitswahl. Ab zwei Listen - Listenwahl Im übrigen kannst du oben rechts auf den Button "Betriebsratswahl" gehen und nachlesen.
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