Hallo KollegInnen,

wenn ich mir die Umsetzung des Datenschutzes in unserem Unternehmen ansehe, fällt mir nur der Begriff "desolat" ein.

Der neu bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte, mit dem ich als Betriebsrat gut und vertrauensvoll zusammenarbeite, macht seine Arbeit gut. Er hat die Probleme erkannt, benannt und Lösungsvorschläge erarbeitet.

Aber die Lösungsvorschläge werden von der Geschäftsführung ignoriert oder bestenfalls halbherzig umgesetzt. Bevor nun die große Keule "Einschaltung Landesdatenschutzbeauftragter" herausgeholt wird, wollen der bDSB und ich die Regelungen intern mit dem notwendigen Nachdruck einfordern. Angefangen haben wir damit, dass wir unsere KollegInnen über datenschutzrechtliche Probleme und mögliche Strafen hingewiesen haben - zur "Freude" unseres Geschäftsführers.

Mir ist klar, dass mir hier § 80 BetrVG für den Arbeitnehmerdatenschutz einiges an Möglichkeiten bietet.

Meine Frage ist nun: Wie seid ihr hier vorgegangen? Was habt ihr gemacht, damit die notwendigen Dinge geregelt werden?