Frage von >imebro<

Eben sagte mir jemand, dass - im Fall wenn wir eine Gleitzeitvereinbarung haben, wobei auch vereinbart wurde, dass man z.B. bis zu 8 Überstunden machen darf und diese dann abfeiern kann - diese Überstunden natürlich dann durch den BR genehmigt seien.

Ist es nicht ein Unterschied oder stimmt es, dass eine solche Vereinbarung die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit quasi erhöht?

Danke und Gruss,
imebro
Antwort 8 Erstellt am 15.06.2012 um 15:13 Uhr von imebro 196136