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Plusstunden in Gleitzeit wie Mehrarbeit?

W
waf-admin
Jan 2018 bearbeitet

Frage von >imebro<

Eben sagte mir jemand, dass - im Fall wenn wir eine Gleitzeitvereinbarung haben, wobei auch vereinbart wurde, dass man z.B. bis zu 8 Überstunden machen darf und diese dann abfeiern kann - diese Überstunden natürlich dann durch den BR genehmigt seien.

Ist es nicht ein Unterschied oder stimmt es, dass eine solche Vereinbarung die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit quasi erhöht?

Danke und Gruss, imebro Antwort 8 Erstellt am 15.06.2012 um 15:13 Uhr von imebro 196136

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Community-Antworten (1)

B
BRMler

16.06.2012 um 12:28 Uhr

Sofern sie "freiwillig" also in eigener Entscheidung des AN unter Ausnutzung der geltenden BV entstehen NEIN!"

Verlangt aber AH/Vorgesetzter solche JA!!

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