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Betriebsratsarbeit wird nur mit 5% Arbeitszeit anerkannt

I
imebro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

vor 2 Tagen hatte ich bereits einen Thread erstellt, indem es um die erneute Erstellung eines Tätigkeitsprotokolls ging. Hierzu bekam ich eine Menge hilfreiche Antworten aus dem Forum!

Nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber (AG), sollen nun meine Aufgaben neu strukturiert werden (übrigens mit fadenscheiniger Begründung). Im neuen Organigramm des AG, wird für meine Betriebsratsarbeit lediglich ein Zeitrahmen von 5% anerkannt. Grund ist wohl, dass man mir so eine höhere Prozentzahl an anderen Aufgaben "aufs Auge drücken" kann...

Daher nun meine Frage:

Wie gehe ich damit um? Muss ich dieses Organigramm so akzeptieren oder habe ich Möglichkeiten, hier zu intervenieren?

Wie ist das bei Euch geregelt?

Danke & schöne Grüße, imebro

1.70609

Community-Antworten (9)

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Tulpe

15.06.2012 um 10:21 Uhr

Hallo imebro, finde es immer schön das AG vorschreiben wollen wie viel BR Tätigkeit einer macht. Du musst dich einfach etwas mehr einlesen um deine Rechte Kennenlernen. Dafür meldest du dich beim Vorgesetzten ab mit der Begründung BR Arbeit zu machen. Was du machst spielt keine Rolle ( Gesetzbuch lesen, Seminar raussuchen usw.). Dies kannst du täglich machen. Deine Arbeit übernimmt jemand anderes. Besuche Dringend ein Seminar, da bekommst du alles was du Wissen solltest vermittelt. Auch zu Empfehlen Gewerkschaft beitreten. Und Geduld und Nerven. Gruß

K
Kulum

15.06.2012 um 10:28 Uhr

Das Organigramm, soweit es den Anteil deiner BR-Arbeit betrifft, ist n soda Organigramm. Das ist einfach nur so da und dran halten musst du dich nicht. 5% wären bei einer 40h Woche stolze zwei Stunden. Das ist eine relativ optimistische Einschätzung, um es mal vorsichtig auszudrücken. Gegen das Organigramm zu intervenieren dürfte nicht viel bringen. Weise deinen Chef darauf hin, dass es offensichtlich falsch ist. Es ist keinem geholfen, wenn er deine Arbeitszeit voll ausplant. Es gilt der Grundsatz Amtspflicht geht vor Arbeitspflicht, weswegen bei dieser Auslastung der Arbeitszeit zwangsläufig deine Arbeit liegen bleiben würde. Wenn dein Chef das in Kauf nehmen möchte ist das allerdings sein Problem

P
Petrus

15.06.2012 um 11:17 Uhr

Das "Infoblatt für Vorgesetzte" kennst Du? Ein Klick oben auf "Neu im BR", dann im Menu links auch "Infos für Vorgesetzte. Das PDF kannst Du ja ausdrucken und Deinem Chef gerahmt überreichen ;o)

R
rkoch

15.06.2012 um 11:28 Uhr

Auf der anderen Seite: Bevor Du Dich hier schon im Vorfeld in die Nesseln setzt, lass sie doch einfach mal stillschweigend gewähren. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit kehrt sich in der Realität niemand daran nachzurechnen, ob Du die 5% nicht überschreitest (schließlich stempelst Du BR-Arbeit doch wohl kaum ab). Erst wenn Sie Dich auf die 5% festnageln wollen, lohnt es sich dagegen vorzugehen. Jetzt im Vorfeld gibt es dann höchstens Diskussionen der Art "aber wir müssen doch irgendeine Zeit einplanen, feilschen wir um die Höhe, aber dann muss es auch dabei bleiben....". Das ist dann wie den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Nur in einem Fall würde es sich IMHO lohnen schon jetzt zu intervenieren: Wenn Du eine regelmäßige Sitzung hast (z.B. wöchentlich X Stunden) und allein diese Sitzung schon mehr als diese 5% ausmacht. Es ist ja wohl logisch, dass dann die Rechnung ja von vorneherein nicht aufgeht.

K
Kulum

15.06.2012 um 11:35 Uhr

Wie jedoch Ovid schon wußte: "Wehre den Anfängen"

G
gironimo

15.06.2012 um 11:47 Uhr

Denke auch, dass eine moderate Reaktion erforderlich ist, da sich imebro ja bereits durch einige andere Aktivitäten schikaniert fühlt.

Das mit dem Infoblatt finde ich nicht schlecht (muss ja nicht eingerahmt sein); schon aber mit dem Hinweis, dass die 5%-Planung wohl in keiner Weise realistisch ist.

Außerdem natürlich: Beschließe für Dich selbst ein Seminar zu besuchen. Suche Dir eins aus und teile dies dem AG mit. (Wegen möglicher Streitereien mit dem AG über das Seminar empfehle ich ein WAF-Seminar. Die haben für solche Fälle die besten Anmeldebedingungen!!!)

K
Kulum

15.06.2012 um 11:51 Uhr

grins, bringt das Rabatte??? :D

I
imebro

15.06.2012 um 17:13 Uhr

Eben sagte mir jemand, dass - im Fall wenn wir eine Gleitzeitvereinbarung haben, wobei auch vereinbart wurde, dass man z.B. bis zu 8 Überstunden machen darf und diese dann abfeiern kann - diese Überstunden natürlich dann durch den BR genehmigt seien.

Ist es nicht ein Unterschied oder stimmt es, dass eine solche Vereinbarung die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit quasi erhöht?

Danke und Gruss, imebro

W
waf-admin

16.06.2012 um 11:52 Uhr

Ich habe diese Frage als neue Frage ins Forum gestellt.

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