Wahlfehler was tun?
Hallo zusammen,
über 2 Jahre bestand unser Gremium aus 4 Mitgliedern weil ein Mitglied nach einem Jahr den Betrieb verlassen hat. Jetzt wurde neu gewählt und man hat vergessen/übersehen, dass man bei nur 4 Kandidaten trotz genügend Mitarbeiter im Betrieb kein 5er sondern nur ein 3er Gremium wählen kann. Auf den Stimmzetteln wurde auch auf 4 Stimmen hingewiesen. Kandidat 3 und 4 haben Stimmgleichheit. Was machen? Ist die Wahl zu retten? Neuwahl? Laufen lassen da Geschäftsführung das 4er Gremium immer geduldet hat? Anfechtbar ist das Ganze bestimmt, aber wie lange? Oder ist die Wahl damit sogar nichtig?
MFG Lautfluss
Community-Antworten (7)
29.04.2022 um 01:38 Uhr
Unwirksam wohl kaum. Meines Erachtens sollte das Wahlergebnis korrigiert werden (auf 3 Sitze) und dann abgwartet werden, ob es eine Wahlanfechtung gibt (vermutlich nicht).
Behält man den Vierer-BR bei, so kann dies der Arbeitgeber im Streitfall ausnutzen um die Beschlussfassung anzugreifen.
29.04.2022 um 11:41 Uhr
es gibt keinen 4er BR, damit sind alle Beschlüsse des 4er-BR nichtig. Das steht doch schon im BetrVG. Hier sind unverzüglich Neuwahlen durchzuführen. Die Wahl ist natürlich auch nichtig, da die Wahl so nicht vorgesehen ist. Die Wähler hätten doch anders gewählt mit 3 Stimmen wie mit 4 Stimmen, die Kandidaten hätten doch auch andere Ergebnisse erzielt, wenn der Wähler eine Stimme weniger hat. Anfechten kann man das solange der Zustand so ist. Die MA könnten sogar eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit eines 4er-BR bemängeln, der Beschluss wäre ja nichtig - das wird interessant, wenn ein MA das durchzieht Und immer daran denken - auch ein BRM könnte haftbar sein, wenn er vorsätzlich handelt und den MA einen Schaden zufügt. Und ihr wisst jetzt das ihr nicht legetimiert seid, damit handelt ihr vorsätzlich. https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/haftung-betriebsrat
@R.Staunlich Man kann nicht falsch weitermachen, nur weil sich keiner beschwert. Falsch gewählt ist wie nicht gewählt.
29.04.2022 um 12:39 Uhr
@Relfe: OK unverzüglich Neuwahlen, soweit so gut! Wie ist da der Ablauf. Genau wie bei den normalen Wahlen mit den gleichen Fristen usw. Dann kann der 31.05.2022 ja nicht gehalten werden, oder? Jetzt hat einer unser 4 gesagt er verzichtet auf seine Kandidatur - er würde das Amt nicht annehmen - Das bringt doch aber auch nichts, oder?
29.04.2022 um 13:06 Uhr
daraus:
"In folgenden Fällen ist die Wahl dagegen nicht nichtig: Wenn
ein Betriebsrat mit zu hoher Mitgliederzahl gewählt worden ist (BAG vom 29.5.1991, Az. 7 ABR 67/90);"
Zwar wiegt der Punkt hier (4er) schwerer ... aber mMn nicht so schwer das:
"Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kommt nur bei groben und – kumulativ – offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Wahlvorschriften in Betracht. Diese müssen so schwerwiegend sein, dass nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl vorliegt (BAG v. 19.11.2003, 7 ABR 25/03)."
in Frage kommt. Ich halte das Vorgehen von R.Staunlich für sinnvoll. Mit dem Unterschied, dass mEn der BR seinen Rücktritt erklären und Neuwahlen (diesmal korrekt) einleiten sollte.
29.04.2022 um 13:13 Uhr
Die WAF schreibt dazu: "Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl vorliegt. Es muss ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln vorliegen. Dies ist aus Sicht desjenigen zu beurteilen, dem der Wahlvorgang bekannt und der mit den Betriebsinterna vertraut ist.
Die gerichtliche Feststellung, dass eine Betriebsratswahl nichtig ist, hat, anders als bei der erfolgreichen Anfechtung, sogar rückwirkende Kraft. Ein Betriebsrat, dessen Wahl gerichtlich für nichtig erklärt wird, hat von Anfang an nicht bestanden.
Beispiele für solche besonderen Ausnahmefälle einer nichtigen Wahl sind:
offene Terrorisierung der Belegschaft während des Wahlakts (BAG, 08.03.1957, AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG)
Wahl eines Betriebsrats in einem Betrieb, der nicht betriebsratsfähig ist (BAG, 09.02.1992, AP Nr. 24 zu 118 BetrVG)
willkürliche Zusammenziehung von selbständigen Betrieben zu einem Betrieb (RAG, 12, 409)
Wahl eines BR außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums, ohne dass einer der Ausnahmefälle des § 13 Absatz 2 BetrVG vorgelegen hat (Richardi/Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Kommentar, Rn. 74, 13. Auflage, 2012)
Wahl einer Person, die offensichtlich kein Arbeitnehmer des Betriebs ist (Fitting, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung,
§ 19 Rn. 5 am Ende, 29. Auflage 2018)
Bildung eines BR in der Betriebsversammlung spontan durch Zuruf (BAG, 12.10.1961, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht)."
"... nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl ..." Das sehe ich eben gerade nicht gegeben. Dass das Wahlergebnis anders ausgesehen hätte, wenn alles korrekt gelaufen wäre, reicht zwar für eine Wahlanfechtung, aber eben nicht für eine Nichtigkeit. Die Möglichkeit der Wahlanfechtung besteht nur für eine relativ kurze Frist, danach ist das Ergebnis der Wahl rechtlich legitimiert.
29.04.2022 um 14:11 Uhr
ein zu großer Betriebsrat der dem BetrVG entsprechend mit ungerader Zahl eine Stufe zu groß gewählt worden wäre, hätte ich auch als "akzeptabel" angesehen, aus unterschiedlichsten Gründen. Aber hier wird ja ein BR gewählt, der so gar nicht gewählt werden hätte dürfen und da sehe ich schon einen Unterschied zur "falschen Größe gem BetrVG".
und 2. Problem: diese BR-Größe kann ja niemals legitimiert werden, anders als ein BR eine Stufe zu groß oder zu klein, weil es diese Größe nicht geben darf.
Ein Grund zur Anfechtung ist es allemal.
das ist aber meine persönliche Einschätzung.
hätte eine andere Größe zu einem anderen Ergebnis geführt: mit Sicherheit ja, bezogen auf die Anzahl der Stimmen auf die Kandidaten. Das muss ja so sein, wenn 25% weniger Stimmen vergeben werden dürfen
evt wäre das Ergebnis am Ende vergleichbar gewesen: 2 Kandidaten im BR und Nr3+4 Stimmgleichheit, das könnte sein (aber unwahrscheinlich) weil ja eine einzelne Stimme den Unterschied machen würde.
Aber auch hier: das müßte ein Gericht klären
29.04.2022 um 16:27 Uhr
"und 2. Problem: diese BR-Größe kann ja niemals legitimiert werden, anders als ein BR eine Stufe zu groß oder zu klein, weil es diese Größe nicht geben darf."
Deshalb war die Idee ja auch:
"Meines Erachtens sollte das Wahlergebnis korrigiert werden (auf 3 Sitze) und dann abgwartet werden, ob es eine Wahlanfechtung gibt (vermutlich nicht)."
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