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Wahlfehler? Beschäftigungsart fehlerhaft! Stimmen einbußen?!

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Lenalisa
Nov 2016 bearbeitet

Wahl anfechtbar? Hallo unsere Wahlzettel haben ein Fehler ! Unter Beschäftigungsart steht nicht immer das Aktuelle !

Führt das dazu das die Wahl ungültig ist ? Bei den Wahlflyern war die Beschäftigungsart Aktuell und stimmig.

Also z.B Steht bei einem BRM > Beschäftigungsart " Lagerist" das war er auch mal frher ! Nun ist er aber "Sachbearbeiter PE"

Im Wahlflyer stand das auch so ! Nun auf dem Wahlzettel steht "Lagerist"

Der Kellege hat nun die Befürchtung das duch diesen Fehler, er Stimmen Verliert !

Ist die Wahl anfechtbar? Muss er das melden und wann ????

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Community-Antworten (7)

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Petrus

12.04.2010 um 16:28 Uhr

Auf dem Stimmzettel steht die gleiche Beschäftigungsart wie auf dem Wahlvorschlag. Und auf dem Wahlvorschlag... Bei mir stand dort unter "Art der Beschäftigung" das, was ich persönlich dort eingetragen habe. Aber selbst, wenn das irgend eine Fee vorbereitet hat - er hat doch selbst unterschrieben ("Ich kandidiere"), oder?

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Waschbär

12.04.2010 um 17:03 Uhr

@Petrus, Ich glaube sie Kanidiert auf der Gew liste. Jedenfalls bei uns ist es so das dann der Vorstand etc..

Die Stimmzettel mit den Personen und den INFOs erabeitet.

wenn ich es richtig lese und na ja "Kristallkugel" AN.

Dann seint es so als ob die Lena vor vollendete tatsachen gestellt haben. Sprich am Tage der Wahl sah sie ihre Person als Papier eben dann wohl mit der Fehlerhaften Berufsbezeichnung.????

(albern sein ist leichter...)

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LenaLisa

12.04.2010 um 18:11 Uhr

@waschbär Die Wahlzettel zum Ankreuzen waren schon fertig. Und dort steht meie Aktuelle Beschäftigungsart falsch.

Auf den Wahlwerbezetteln steht es richtig. Was muss ich machen.Zum Arbeitsgericht?

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Waschbär

12.04.2010 um 18:31 Uhr

Lenalisa, schreibe mir bitte noch mal ich habe deine e mail irgendwie also die ist hier nicht mehr :-((

und ich habe da eine Intresante Info bekommen, von deinem "WahlherlerleinVerein".

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LenaLisa

13.04.2010 um 09:59 Uhr

Waschbär das stimmt nicht ich habe den Zettel völlig Richtig ausgestellt! Die haben da rum gemacht! Deshalb ist ja auf dem Wahlwerbezettel alles Richtig.NUR auf dem Stimmzettel steht was völlig falsches! Könntest du das ändern?

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lenalisa

13.04.2010 um 15:58 Uhr

@alle Ist das ergebniss nun anfechtbar? immer hin könnte ich ein bussen bei den stimmen haben! ausserdem stimmt der wahlzettel ja nicht mit der wahlwerbung ! und überhaupt arbeite ich nicht mehr im Lager sondern im Büro!

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Petrus

13.04.2010 um 17:02 Uhr

Ist das ergebniss nun anfechtbar? immer hin könnte ich ein bussen bei den stimmen haben!

Was ein Anfechtungsgrund sein könnte. Die nächste Frage ist: was stand auf dem Wahl_vorschlag_, der beim WV eingereicht wurde? Wenn der schon falsch war, kannst Du Deinen Listenführer prügeln, aber nicht den WV. Weiter: Die eingereichten Wahlvorschläge sind vom WV auszuhängen. Was stand dort als Tätigkeit im Betrieb? Wenn falsch: Hast Du das zeitnah beim WV reklamiert? Wenn da noch richtig oder erfolglos reklamiert: Man kann es mit einer Anfechtung versuchen. Aber auf hoher See und vor dem Gericht...

ausserdem stimmt der wahlzettel ja nicht mit der wahlwerbung!

Das ist uninteressant.

und überhaupt arbeite ich nicht mehr im Lager sondern im Büro!

Das auch - insbesondere, wenn es Dein Listenführer falsch gemacht hat.

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