Hallo zusammen, es gibt ja laut BetrVG § 102 nur die 5 Widerspruchsgründe bei einer ordentlichen Kündigung. Jetzt meine Frage, wir haben gerade eine Kündigung auf dem Tisch liegen einer Verhaltensbedingten Kündigung, der Kollege wie uns bekannt ist hat im Moment sehr viele private Probleme ( Alkehol, Ehe u.a.), dies ist dem AG auch bekannt hat ihn aber nun ordentlich fristgerecht gekündigt. Hat ihn vorher auch schon wegen Fehlverhaltens abgemahnt. Er hat unentschuldigt gefehlt oder sich auch zu spät krank gemeldet. Ein BEM wurde nie geführt....kann ich dies als widerspruchsgrund nehmen bzw. kann sein Anwalt dies bei der Kündigungsschutzklage anführen?