@saarländer
Was aus Deinem Beitrag nicht hervorgeht: Wird er denn wegen einer der Sachen, wegen denen er in der Vergangenheit abgemahnt wurde, gekündigt? Oder aus anderen Gründen? Falls letzteres gibt es gute Chancen, dass die Kündigung an sich unrechtmäßig ist. Die Verhaltensbedingte Kündigung kann sich nur auf Gründe stützen, die entweder einen absolut offensichtlichen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen (z.B. Arbeitsverweigerung), oder die entsprechend abgemahnt wurden.
Was die 5 Widerspruchsgründe angeht, die sind leider abschließend und geben in Deinem Fall nicht viel her. Gelegentlich wird sogar argumentiert, dass ein Widerspruch im Grunde bei verhaltensbedingten Kündigungen unmöglich ist.
Du kannst natürlich trotzdem einen Widerspruch daherfabulieren, er entfaltet nur nicht die gesetzlich vorgesehene Wirkung (Anspruch auf Nichtauflösung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Rechtszuges), wenn er sich nicht auf einen der 5 Gründe stützt. Mancher Arbeitgeber fühlt sich davon aber mehr eingeschüchtert, als wenn man das ganze als "Bedenken" tituliert, was diese im rechtlichen Sinne aber nur sind.
Die Theorie, dass verspätete Krankmeldungen, verspätete Abgabe der AU-Bescheinigung, etc. wegen einer Krankheit (Alkoholismus) oder irgendwelcher privater Gründe vom Arbeitgeber akzeptiert werden müsste, gehört leider ins Reich der Fabeln des Arbeitsrechts. Das muss der AG nur dann akzeptieren, wenn der AN absolut an der Meldung verhindert wäre, z.B. wenn er bewusstlos oder handlungsunfähig im Krankenhaus liegt. Das er sich zu spät meldet, weil er im Alkoholrausch verschlafen hat, gehört nicht in diesen Bereich. Und gerade, dass der AG evtl. von der Situation des AN weiß, sollte gerade dem AN nahelegen sich stur an die Regeln zu halten. Denn der AG ist kein Wohlfahrtsunternehmen.
Ein nicht durchgeführtes BEM hilft leider nur bei personenbedingter (krankheitsbedingter) Kündigung, da das Fehlen eines solchen in diesem Fall nahelegt, dass der AG nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, bevor er zum letzten Mittel der Kündigung gegriffen hat.