Erstellt am 14.06.2012 um 08:33 Uhr von Pappnase
HI Pupel
Jedes einzelne BRM macht BR Arbeit, wenn es erforderlich ist. Dies muß beim Vorgesetzten angezeigt werden (damit für Ersatz am Arbeitsplatz gesorgt werden kann) - siehe § 37 Abs 2 BetrVG und Kommentare im Fitting. Wenn ein Antrag im BR gestellt wurde, dass Ihr Euch auch beim BRV abmeldet, und der BR stimmt mit Mehrheit zu, dann ist das bei Euch so geregelt (wer stimmt einem solchen Antrag zu?). Wenn es bereits beschlossen ist, steht nichts dagegen, dass in einer zukünftigen BR Sitzung ein Antrag zur Aufhebung dieses Beschlusses gestellt wird. Der dann wieder mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen werden muss. Was bei mir die Frage aufwirft, in wie weit in einer Sondersitzung zur Einstellung eines neuen AN mal schnell so ein Beschluss gefasst werden kann. Da müssen alle BRM da gewesen sein, und alle dafür gewesen sein, dass dieser Antrag auf die TO aufgenommen wird. Das sind grundlegende Arbeitsmethoden eines gut funktionierenden BR.
Frohes Schaffen
Erstellt am 14.06.2012 um 08:39 Uhr von MonaLisa
interessant dürfte sein, was dann mit einem Betriebsratsmitglied passiert, das sich trotz "Beschluss" beim BRV nicht abmeldet.
Ach ja, der wird dann aus dem Gremiuim geschmissen, oder zumindest geteert und gefedert.
@Pupel, jedes BR - Mitglied ist für sich selbst verantwortlich und wenn ein BRV meint, er ist der Chef, dann müsste man dem Herrn/Dame klarmachen, dass das kein Job auf Lebenszeit und er/sie jederzeit vom Thron abberufen werden kann (Mehrheit genügt!).
Erstellt am 14.06.2012 um 09:22 Uhr von gironimo
was soll denn ein derartiger unsinniger Beschluss?
Was wurde denn dazu diskutiert?
Stand der Punkt denn überhaupt auf der Tagesordnung (war ja eine a.o. Sitzung wegen Eilfall....)
Erstellt am 14.06.2012 um 10:06 Uhr von rkoch
> Behinderung der BR-Arbeit
NB: zu diesem Thema siehe aktueller Thread von No-Pain. Der BR kann seine Mitglieder nicht "Behindern"...
Abgesehen davon sind Ab-/Anmeldepflichten gegenüber dem AG normal, warum sollte dann eine Selbstverpflichtung des BR gleicher Art gegenüber dem BRV "Behinderung" von BR-Arbeit sein? Ich halte es für legal wenn ein BR z.B. in der GO derartige Selbstverpflichtungen aufnimmt. Evtl. nahe an so was käme die Variante heran, wenn die BRM sich vom BRV die GENEHMIGUNG zur BR-Arbeit holen müssten.
Aber wie schon gesagt: Auch ich glaube nicht, dass ein Verstoß gegen eine derartige Selbstverpflichtung irgendwelche rechtlichen Konsequenzen hätte. Eine schwere Pflichtverletzung wäre derartiges auf keinen Fall. Also letztlich leeres BlaBla.
Nur so am Rande:
Ich halte derartige An-/Abmeldepflichten gegenüber dem BRV auch für Unsinn, aber sooo selten sind diese auch nicht. Ich kenne einige BR bei denen nur der BRV einen Schlüssel zum BR-Büro hat, also müssen sich bei diesen BR die BRM zwangsläufig beim BRV melden, sofern die BR-Arbeit im Büro stattfindet. Und ich möchte wetten, dass es die wenigsten BR gibt, bei denen die EBRM einen Schlüssel bekommen so bald sie zeitweilig nachgerückt sind. Zumindest diese müssen sich also regelmäßig beim BRV "an/abmelden"....
Erstellt am 14.06.2012 um 10:28 Uhr von Kulum
Rechtlich hat ein solcher Beschluss sowas von keine Wirkung. §37 Abs.2 BetrVG "Mitglieder des Betriebsrats sind ....... zu befreien." Das kann nur einer und das ist nicht der BRV. Ein besonderes Interesse des BRV zu wissen wer gerade BR-Arbeit macht lässt sich aus nicht ableiten. Also in die Tonne mit so einem albernen Beschluss. Oder lasst den Beschluss wie er ist. Wer Spaß dran hat meldet sich ab, wer keine Lust hat bei jedem Mitarbeitergespräch erst den BRV zu suchen lässt es eben sein. Oder zeigt ihm wie nervig der Blödsinn werden kann. Meldet euch alle 2 Stunden zur BR Arbeit ab und 10 min später wieder zurück. Musst ja nicht wirklich BR Arbeit machen. Einfach ihm n bissl den Herrschertrieb vermiesen.
Und die Sache mit dem Schlüssel, sobald der BR beschließt das jedes BRM einen haben soll kann sich der BRV auf den Kopf stellen. Lässt er den Beschluss nicht umsetzen wird n neuer BRV gewählt bis einer gefunden ist, der das umsetzt was sein Gremium beschließt. Innerhalb des Gremiums hat er keine herausgehobene Stellung. Kenne auch solche Spezies, die meinen nur BRV und Stelli sollten permanent Zugang zum Büro haben.