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Unbefristete Aufstockung / Erhöhung der Arbeitszeit

S
Spitzname
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, es geht um folgendes: Zwei Teilzeitkräfte konnten wieder für einen befristeten Zeitraum ihre Stunden auf Vollzeit aufstocken (01.01.2012 - 31.12.2012) Ziel ist: Eine unbefristete Aufstockung!!

Die Geschäftsführung hatte nun ein Stellenangebot ausgehängt für eine Stelle als „Springer“. Vollzeit! Befristet auf 2 Jahre!! (01.07.2012-31.06.2014) Die Teilzeitkräfte haben sich nicht darauf beworben, da sie eine Festanstellung haben. Der Springer unterstützt nun auch den Arbeitsbereich der Teilzeitkräfte!

Frage: Da die beiden Kräfte eine unbefristete Aufstockung der Arbeitszeit haben möchten, hätte da der Betriebsrat die Einstellung des Springers ablehnen können?? Wenn ja, können Sie mir eine gute Begründung nennen. Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

L
Lotte Akzeptiert

07.06.2012 um 22:49 Uhr

karlie, sehr hilfreich...

Spitzname, eigentlich hätte der AG gemäß § 9 TzBfG handeln müssen. Es gibt allerdings viel zu viele offene Fragen: Warum ist die Stelle befristet? Würden die KollegInnen als Springer arbeiten wollen? Warum hat der BR nicht im Vorfeld das Gespräch mit dem AG gesucht? Was soll es jetzt im Nachhinein noch helfen, wenn man wüsste, was man hätte tun können?

PS: Als BR kann man erstmal die Zustimmung verweigern. Immer. Aber ob das dann vor Gericht Bestand hat, stellt sich genau dort heraus - vor Gericht. Aber eine Zustimmungsverweigerung führt, wenn es nicht zur Regelübung wird, häufig zu einer Lösung ohne Gerichtsverfahren, es müssen allerdings alle Seiten Gesprächsbereit sein.

G
gironimo

08.06.2012 um 09:37 Uhr

Einen der Zustimmungsverweigerungsgrund muss man schon nennen (z.B. Nachteile für die Betroffenen im Sinne des § 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG.)

Ansonsten ist es so wie Lotte schreibt.

Betriebsräte sind keine vorgelagerte Gerichtsinstanz - soe sollen Probleme lösen. Also .....

N
NoPain

08.06.2012 um 10:33 Uhr

Aushang machen und auf den Rechtsanspruch hinweisen, das TZ das Recht haben auf VZ gesetzt zu werden, wenn es die betrieblichen Bedingungen erlauben.

Grundlage, inkl. Schadensersatzansprüche bei unrechtmäßiger Versagung von VZ:

BAG, Urteil vom 15. 8. 2006 - 9 AZR 8/06 http://lexetius.com/2006,3693

BAG, Urteil vom 16. 9. 2008 - 9 AZR 781/07 http://lexetius.com/2008,2789

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