Guten Tag,
es geht um folgendes:
Zwei Teilzeitkräfte konnten wieder für einen befristeten Zeitraum ihre Stunden auf Vollzeit aufstocken (01.01.2012 - 31.12.2012) Ziel ist: Eine unbefristete Aufstockung!!

Die Geschäftsführung hatte nun ein Stellenangebot ausgehängt für eine Stelle als „Springer“. Vollzeit! Befristet auf 2 Jahre!! (01.07.2012-31.06.2014) Die Teilzeitkräfte haben sich nicht darauf beworben, da sie eine Festanstellung haben. Der Springer unterstützt nun auch den Arbeitsbereich der Teilzeitkräfte!

Frage: Da die beiden Kräfte eine unbefristete Aufstockung der Arbeitszeit haben möchten, hätte da der Betriebsrat die Einstellung des Springers ablehnen können?? Wenn ja, können Sie mir eine gute Begründung nennen. Vielen Dank