Hallo Freunde...

Ein Teil der von der Lohnerhöhung soll in diesem Jahr als "Leistungszulage" gezahlt werden ,so plant es jedenfalls die GF.
Ein Bewertungsysstem liegt nur für einen Teil des Betrriebes vor ,der Produktionsleiter hat es selbst ersonnen und hält es unter Verschluß.Die anderen Vorgesetzen werden ihre unterstellten AN aus dem Bauch heraus beurteilen (Originalton: Ein guter Vorgesetzter kann sowas...)
Uns als BR fiel dazu gleich §87 ein da wir bei Entlohnungsgrundsätzen ein Mitspracherecht haben .Also brauchen wir eine Betrriebsvereinbarung.
wer sieht das auch so ?