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Leistungsbezogene Lohnerhöhung ohne Billigung des Betriebsrates?

S
Schruppfeile
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Freunde...

Ein Teil der von der Lohnerhöhung soll in diesem Jahr als "Leistungszulage" gezahlt werden ,so plant es jedenfalls die GF. Ein Bewertungsysstem liegt nur für einen Teil des Betrriebes vor ,der Produktionsleiter hat es selbst ersonnen und hält es unter Verschluß.Die anderen Vorgesetzen werden ihre unterstellten AN aus dem Bauch heraus beurteilen (Originalton: Ein guter Vorgesetzter kann sowas...) Uns als BR fiel dazu gleich §87 ein da wir bei Entlohnungsgrundsätzen ein Mitspracherecht haben .Also brauchen wir eine Betrriebsvereinbarung. wer sieht das auch so ?

1.00104

Community-Antworten (4)

N
nuller

07.06.2012 um 18:08 Uhr

Ja BV oder im TV regeln

G
gironimo

07.06.2012 um 18:26 Uhr

nicht nur § 87 sondern auch § 94 BetrVG

S
sbvsgbix

07.06.2012 um 20:55 Uhr

Sofern Schwerbehinderte und Gleichgestellte betroffen sind, MUSS die SBV auch gem. § 95 (2) iV mit § 81 (4) SGB IX beteiligt werden.

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