Leistungsbezogene Lohnerhöhung ohne Billigung des Betriebsrates?
Hallo Freunde...
Ein Teil der von der Lohnerhöhung soll in diesem Jahr als "Leistungszulage" gezahlt werden ,so plant es jedenfalls die GF. Ein Bewertungsysstem liegt nur für einen Teil des Betrriebes vor ,der Produktionsleiter hat es selbst ersonnen und hält es unter Verschluß.Die anderen Vorgesetzen werden ihre unterstellten AN aus dem Bauch heraus beurteilen (Originalton: Ein guter Vorgesetzter kann sowas...) Uns als BR fiel dazu gleich §87 ein da wir bei Entlohnungsgrundsätzen ein Mitspracherecht haben .Also brauchen wir eine Betrriebsvereinbarung. wer sieht das auch so ?
Community-Antworten (4)
07.06.2012 um 18:08 Uhr
Ja BV oder im TV regeln
07.06.2012 um 18:11 Uhr
07.06.2012 um 18:26 Uhr
nicht nur § 87 sondern auch § 94 BetrVG
07.06.2012 um 20:55 Uhr
Sofern Schwerbehinderte und Gleichgestellte betroffen sind, MUSS die SBV auch gem. § 95 (2) iV mit § 81 (4) SGB IX beteiligt werden.
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