Erstellt am 24.02.2011 um 17:17 Uhr von paula
handelt es sich bei der allgemeinen lohnerhöhung um eine Erhöhung laut TV? Ist der MA Gewerkschaftsmitlied? Ist der TV vielleicht allgemeinverbindlich? Gibt es in dem Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel?
Erstellt am 24.02.2011 um 19:46 Uhr von Slimfast
Ein Tarifvertrag existiert nicht wirklich, der MA ist kein Gewerkschaftsmitglied.
Die GL hat eine allgemeine Lohnerhöhung von 2% zum April angekündigt, mit der Klausel:
Alle Mitarbeiter die in den letzten 12 Monaten eine individuelle Lohnerhöhung erhalten haben, sind von dieser ausgeschlossen. Das kann meiner Meinung nach nicht sein, oder?
Erstellt am 25.02.2011 um 11:00 Uhr von Petrus
> Ein Tarifvertrag existiert nicht wirklich
Also manchmal existiert schon einer, oder wie jetzt?
Wenn kein TV existiert und auch keine Entgeltordnung nach 87(1)#10 besteht, sind doch alle Gehälter bei Euch individudel und verhandlungssache. Mit einem Teil der MA ("Leistungsträger") verhandelt der ArbGeb und sie erhalten deutlich mehr als 2% - und der Rest kriegt manchmal nix und manchmal eben ein bisschen...
Wo ist jetzt Dein Problem? Wenn Du mit Cheffe 3% ausgehandelt hast, kriegst Du eben nicht nur 2%, aber eben auch keine 5%. Individuell und frei ausgehandelt. Wenn Dir das nicht reicht, musst Du wohl neu verhandeln.