Konsequenzen: Ersatzmitglied in Sonderfunktion eines Gremiums gewählt (stellvertretende Vorsitzende)
Liebe Forumsmitglieder, hier eine Frage zu den Konsequenzen, die sich aus einer nicht ordnungsgemäßen Wahl innerhalb eines Wahlausschusses ergeben könnten:
Wäre eine Wahl zur JAV anfechtbar, wenn sich nach der Wahl herausstellt, dass ein Ersatzmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlausschusses gewählt worden war? Möglich wurde die Konstellation dadurch, dass immer ein "orignäres" Mitglied des Wahlausschusses zu den Sitzungen verhindert war und das Ersatzmitglied bei jeder Sitzung des Wahlausschusses dabei war.
Schöne Grüße
Community-Antworten (4)
07.06.2012 um 18:29 Uhr
ich glaube kaum, dass durch diesen Mangel das Wahlergebnis beeinflußt wurde. Ich würde mir daher keine allzugroßen Gedanken machen sondern mir vornehmen, es beim nächsten Mal richtig zu machen.
07.06.2012 um 21:53 Uhr
Danke Gironimo! Den "Glauben" möchte ich gern teilen, allein er fehlt mir. Gibt es noch etwas substanzielleres? Oder ist das so ein Fall der erstmal vor Gericht müsste, um ihn zu beantworten?
08.06.2012 um 10:54 Uhr
Worauf genau fußt die Wahl des Stellvertreters bzw wo steht das es einen geben soll? Schau mal in §63(2) BetrVG, ich hab keinen Stelli gefunden Die können sich da Titel noch und nöcher geben
08.06.2012 um 18:12 Uhr
Hallo, hier geht es vermutlich nicht um einen moeglichen Fehler im Verfahren. Es stellt sich mir die Vermutung, dass hier jemanden das Wahlergebnis missfaellt und man nun krampfhaft sucht ob man rechtlich eine Moeglichkeit findet dieses zu aendern.
Sehr scade :-((
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