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Liste der Inhaber von Namensaktien

B
BRFrage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Profis,

heute habe ich eine knifflige Frage, vielleicht weiss jemand was: Unser AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und wird demnächst die Aktien auf Namensaktien umstellen. Damit kennt sie die Aktionäre namentlich. Gibt es einen Ansatzpunkt, damit der BR oder Wirtschaftsausschuss diese Namensliste einsehen kann?

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Community-Antworten (7)

S
Streikbrecher

06.06.2012 um 17:32 Uhr

Was geht es den BR an wer sich hier Aktien kauft?? Schon einmal etwas vom Bankgeheimnis gehört??

B
BRFrage

06.06.2012 um 17:39 Uhr

Hallo Streikbrecher,

der übliche Grund für die Umstellung auf Namensaktien und auch der Grund, weshalb der BR / Wirtschaftsausschuss sich dafür interessiert, ist, mögliche Übernahmeaktivitäten frühzeitig erkennen zu können. Ich möchte die Liste auch nicht von der Bank, sondern vom Arbeitgeber.

W
wahlvst

06.06.2012 um 18:09 Uhr

Jeder der mit Wertpapieren handelt ist an das Bankgeheimnis gebunden.

D
DrUmnadrochit

06.06.2012 um 19:16 Uhr

"Jeder der mit Wertpapieren handelt ist an das Bankgeheimnis gebunden."

Was hat das mit diesem Thread zu tun?

BRFrage,

statt hier in mühevoller Kleinarbeit (die ja regelmäßig, also mindestens wöchentlich erfolgen müsste),Holmes und Watson spielen zu wollen würde ich den einfachen Wef wählen: Ich vereinbare mit dem Arbeitgeber dass er mir die Mitteilungen und Veröffentlichungen nach Abschnitt 5 des Wertpapierhandelsgesetzes zukommen lässt.

Das Rad ist doch schon erfunden!

W
wahlvst

06.06.2012 um 19:36 Uhr

Die AG also der Herausgeber der Aktien handelt auch damit, auch wenn er mit dem tatsächlichen Umsetzen eine Bank beauftragt. Weiter Aus dem Abs. 5 des WpHG gehen NICHT alle Aktionäre hervor. Also keine Namensliste.

P
Petrus

06.06.2012 um 20:19 Uhr

WVst> Aus dem Abs. 5 des WpHG gehen NICHT alle Aktionäre hervor. Also keine Namensliste.

Richtig. ABER:

BR-Frage> mögliche Übernahmeaktivitäten frühzeitig erkennen zu können

Dies läßt sich aus den Mitteilungen nach §21(1) WpHG ja erkennen. Somit war doch DrUmn* Vorschlag gar nicht so schlecht.

D
DrUmnadrochit

06.06.2012 um 21:15 Uhr

"Die AG also der Herausgeber der Aktien handelt auch damit,"

Sobald die Aktien im Umlauf sind, ist der Emittent am Handel nicht mehr beteiligt!

"Aus dem Abs. 5 des WpHG gehen NICHT alle Aktionäre hervor. Also keine Namensliste."

Ja und? Wenn der Gesetzgeber diese Angaben für relevant hält, dann sollte doch bitte der BR nicht meinen, er bräuchte mehr.

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