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Mitbestimmung bei Gerätebeschaffung

H
hinkelstein
Jan 2018 bearbeitet

Bei der Beschaffung von Geräten hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Wir haben keine Beschaffungsordnung. Wie kann hier geregelt werden, dass wir nicht bei jedem Gerät zustimmen müssen (Bereich Medizin)? Wer hat eine geeignete Beschaffungsordnung, die mir da weiterhilft?

§90 BetrVG und §91 BetrVG Die Arbeitsplätze dürfen durch neu angeschaffte Geräte nicht so verändert werden, dass der AN dadurch belastet wird. Z. B. durch Emissionen, Handhabung etc.

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Community-Antworten (5)

S
Streikbrecher

06.06.2012 um 17:05 Uhr

Welche Geräte und auf welchen §§ beziehst Du dich hier?? Schafft der AG z.B. eine Kreissäge oder Amboss an besteht keine MB.

D
DocPille

06.06.2012 um 17:16 Uhr

Kreissäge oder Amboss cool und das in der Medizin

S
Streikbrecher

06.06.2012 um 17:34 Uhr

docpille

Auch in der Medizin gibt es teils sehr "grasse" Instrumente. Besonders in der Orthopädie-Chirugie!

Wenn man da zusieht wie und mit was die am Menschen umgehen, kann es einem anders werden.

G
gironimo

06.06.2012 um 18:34 Uhr

Ich sehe ehrlich gesagt keine Mitbestimmung. Der AG beschafft die Arbeitsgeräte. Der BR hat da ja höchstens etwas beizusteuern, wenn die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse (Ergonomie oder ähnliches), Sichertheitsauflagen oder dergleichen betroffen sind.

Eine echte Mitbestimmung sehe ich zudem bei Gerätschaften, die eine Arbeitnehmerüberwachung ermöglichen. Aber selbst da geht es ja nicht um die Beschaffung sondern um die Nutzung der Geräte.

S
Streikbrecher

06.06.2012 um 20:09 Uhr

gironimo

genau so sehe ich es ja auch, daher auch meine "besonderen!" Nachfragen/Aussagen.

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