Mitbestimmung bei Gerätebeschaffung
Bei der Beschaffung von Geräten hat der BR ein Mitbestimmungsrecht. Wir haben keine Beschaffungsordnung. Wie kann hier geregelt werden, dass wir nicht bei jedem Gerät zustimmen müssen (Bereich Medizin)? Wer hat eine geeignete Beschaffungsordnung, die mir da weiterhilft?
§90 BetrVG und §91 BetrVG Die Arbeitsplätze dürfen durch neu angeschaffte Geräte nicht so verändert werden, dass der AN dadurch belastet wird. Z. B. durch Emissionen, Handhabung etc.
Community-Antworten (5)
06.06.2012 um 17:05 Uhr
Welche Geräte und auf welchen §§ beziehst Du dich hier?? Schafft der AG z.B. eine Kreissäge oder Amboss an besteht keine MB.
06.06.2012 um 17:16 Uhr
Kreissäge oder Amboss cool und das in der Medizin
06.06.2012 um 17:34 Uhr
docpille
Auch in der Medizin gibt es teils sehr "grasse" Instrumente. Besonders in der Orthopädie-Chirugie!
Wenn man da zusieht wie und mit was die am Menschen umgehen, kann es einem anders werden.
06.06.2012 um 18:34 Uhr
Ich sehe ehrlich gesagt keine Mitbestimmung. Der AG beschafft die Arbeitsgeräte. Der BR hat da ja höchstens etwas beizusteuern, wenn die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse (Ergonomie oder ähnliches), Sichertheitsauflagen oder dergleichen betroffen sind.
Eine echte Mitbestimmung sehe ich zudem bei Gerätschaften, die eine Arbeitnehmerüberwachung ermöglichen. Aber selbst da geht es ja nicht um die Beschaffung sondern um die Nutzung der Geräte.
06.06.2012 um 20:09 Uhr
gironimo
genau so sehe ich es ja auch, daher auch meine "besonderen!" Nachfragen/Aussagen.
Verwandte Themen
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Mitbestimmung nicht wahrnehmen, rechtliche Nachteile
ÄlterWir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen. Wir unterliegen keinem Tarif. Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung. Über die Pu
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen