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Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst bei Betriebsschließung

V
verry
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Müllentsorgung (eigenständige GmbH) wird demnächst von einem privaten Unternehmen betrieben. Mehrere Mitarbeiter, die alle über 15 Jahre im öffentlichen Dienst und über 40 sind, sollen daher betriebsbedingt gekündigt werden. Begründung: Die Arbeitsplätze in der Müllentsorgung und die GmbH selber fallen komplett weg. Ist das überhaupt möglich, da diese Mitarbeiter doch nach TVÖD unkündbar sind?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

06.06.2012 um 12:10 Uhr

Das klingt doch eher nach Betriebsübergang (siehe hierzu § 613a BGB). Wenn die Arbeitsplätze übergehen, fallen sie ja nicht weg. Sofern Du BR bist, solltet Ihr mit dem AG in Verhandlungen über eine BV zum Betriebsübergang treten.

Für juristische Detailfragen im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang solltet Ihr einen Fachanwalt zur Beratung hinzuziehen.

W
wahlvst

06.06.2012 um 12:26 Uhr

Weiter wäre hier die Beschäftigung in anderen bereichen der Kommune zu prüfen.

G
gironimo

06.06.2012 um 14:35 Uhr

Wo ich jetzt Deine Frage noch einmal lese, kommt natürlich auch die völlige Schließung Eures Betriebsteils in Frage - dann wäre aber sowieso ein Sozialplan fällig

Und da spielt auch die Antwort von wahkvst eine große Rolle.

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