Korrekte Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist für mein Arbeitsverhältnis beträgt nach 10 Jahren 4 Monate, nach 12 Jahren 5 Monate. Mein Arbeitsverhältnis möchte ich zum 31.12.2012 kündigen, dann besteht das Arbeitsverhältnis mehr als 12 Jahre (nämlich ab dem 1.10.2012). Zum Zeitpunkt der Kündigung würde es jedoch weniger als 12 Jahre bestehen. Was ist denn nun für die Ermittlung der korrekten Kündigungsfrist ausschlaggebend: Jahre der Betriebszugehörigkeit zum Kündigungszeitpunkt oder zum Austrittszeitpunkt ?
Community-Antworten (11)
05.06.2012 um 09:01 Uhr
Zu Kündigungszeitpunkt!
Kurze Frage: Gilt für dich die gleiche Kündigungsfrist wie für den AG? Oft gilt für den AG eine längere Kündigungsfrist als für den AN. Also genau lesen für wen die längere Kündigungsfrist gilt. Oder ob für die nur die kurze gesetzliche Kündigungsfrist gilt!
05.06.2012 um 10:27 Uhr
Es gilt die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung.
05.06.2012 um 10:39 Uhr
Bei einem Arbeitsvertrag, der 11 Jahre alt ist, finde ich die Nachfrage absolut legitim. Vor 11 Jahren hatten noch nicht so viele AG einen Passus ala "Gelten für den AG längere Kündigungsfristen, so gelten diese auch für den AN" in den Arbeitsverträgen zu stehen.
05.06.2012 um 10:48 Uhr
@all danke für die Antworten.
05.06.2012 um 12:48 Uhr
@Kulum Dann hast Du entweder die Frage nicht gelesen oder nicht verstanden. Deine Antwort war wichtig und gut, aber eben keine Antwort auf die Frage, in der es ausschließlich darum ging, welcher Tag der Stichtag ist. Und nun kannst Du dich ja wieder angemacht fühlen.
05.06.2012 um 12:52 Uhr
@Tanzbär Nö nö, das war wenigstens mal fast sachliche Kritik, selten genug in diesem Forum. Trotzdem denke ich immer noch, dass die Nachfrage von Lexipedia berechtigt war. Aber egal, Orakel wird wissen ob der Hinweis hilfreich war oder einfach nur Zeitverschwendung.
05.06.2012 um 14:54 Uhr
mein wissenstand ist, dass die dauer der kündigungsfrist sich nach dem kündigungsdatum richtet. kündigst du also vor erreichen der 12 jahre betriebszugehörigkeit, so hast du laut deiner aussage nur 4 monate kündigungsfrist. allerdings kenne ich deine regelung nicht. da bei eigenkündigung eine frist von vier wochen zum ersten oder fünfzehnten eines monats beträgt. die fristen die du aufzeigst, sind eigentlich die, die der arbeitgeber einzuhalten hat. habt ihr bei euch einzelvertraglich andere eigenkündigungsfristen vereinbart? wenn ja, ist das eine heikle geschichte.
05.06.2012 um 14:57 Uhr
@saunaliese
§622 Abs.6 BGB
05.06.2012 um 15:00 Uhr
@ kulum: danke für den hinweis. da ich mich eigentlich nur im metall und elektrobereich aufhalte, kannte ich die regelung so nicht.
05.06.2012 um 15:31 Uhr
Lissi, und der TVöD sieht auch Kündigungsfristen von gleicher Dauer vor. Wenn Du tarifkonforme Antworten forderst, mußt du erst nach dem gültigen Tarif fragen!
05.06.2012 um 18:17 Uhr
Also zusammengefasst lautet die Antwort: Es kommt darauf an!
Die im §622 BGB genannten verlängerten K-Fristen gelten nur für den AG. Davon kann tarifvertraglich abgewichen werden - also siehe gültigen Tarifvertrag. Außerdem können auch im Arbeitsvertrag andere Regelungen vereinbart sein (wobei die k-Fristen für den AN nicht länger sein dürfen als für den AG).
Da es sich bei den K-Fristen ja um Schutzvorschriften für den AN handelt, ist wohlzunächst auf den Zeitpunkt abzustellen, an dem die Kündigung wirksam wird.
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