Die Kündigungsfrist für mein Arbeitsverhältnis beträgt nach 10 Jahren 4 Monate, nach 12 Jahren 5 Monate.
Mein Arbeitsverhältnis möchte ich zum 31.12.2012 kündigen, dann besteht das Arbeitsverhältnis mehr als 12 Jahre (nämlich ab dem 1.10.2012). Zum Zeitpunkt der Kündigung würde es jedoch weniger als 12 Jahre bestehen.
Was ist denn nun für die Ermittlung der korrekten Kündigungsfrist ausschlaggebend: Jahre der Betriebszugehörigkeit zum Kündigungszeitpunkt oder zum Austrittszeitpunkt ?