gemeinsamer Betriebsrat in verschachtelten Unternehmen?
Unternehmen mit ca. 180 Mitarbeiter ist in viele kleine eigenständige Firmen verschachtelt, welche dem gleichen Inhaber gehören, jedoch überwiegend in den gleichen gleichen Gebäuden untergebracht sind. Betriebsrat ist weder gewollt noch vorhanden. Ist für alle zusammen ein Betriebsrat möglich oder geht das nur für jede einzelne Firma?
Gruss Stefan
Community-Antworten (4)
03.06.2012 um 22:12 Uhr
fragt doch mal beim AG ob ihr einen gemeinsamen Betrieb bildet.
04.06.2012 um 01:02 Uhr
Klar ein AG der keinen BR möchte?????????
04.06.2012 um 01:15 Uhr
Den Arbeitgeber so einfach mal fragen könnte sich tatsächlich als Eigentor entpuppen.
Sinnvoller könnte sein, sich die Frage zuerst einmal an Hand der gesetzlichen Formulierung selbst zu beantworten und ggf. eine sachverständige Person zu befragen.
"(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
- zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder"
Alleine die Tatsache dass die Unternehmen im selben Gebäude angesiedelt sind, reicht also nicht aus. Es müssen die Betriebsmittel gemeinsam genutzt werden und ein gemeinsamer arbeitstechnischer Zweck verfolgt werden. Für den arbeitstechnischen Zweck sollte man neben der eigenen Einschätzung auch die Handelsregistereintragung (soweit vorhanden) heranziehen.
Im Zweifelsfalle würde ich eher dazu tendieren nur für das eigene Unternehmen einen BR zu wählen.
04.06.2012 um 10:34 Uhr
Dazu müsste man mehr über die Strukturen des Betriebes wissen. Oft werden ja aus einem Betrieb aus gesellschaftlich-/steuerlichen Aspekten viele kleine Betriebe gemacht. Dabei bleibt aber die eigentliche Struktur des Betriebes bestehen (gleiche Buchhaltung, Personalabteilung, IT usw.)
Ich neige dann eher zu einem gemeinsamen BR.
Näheres kannst Du bei der örtlichen Gewerkschaft erfahren, die den Betrieb näher kennen und Die Dir auch zur Wahl eines BR Auskünfte geben kann. (Mitgliedschaft vorausgesetzt). Weitere Details findest Du auch in einem Kommentar zum BetrVG z.B. dem Fitting.
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