Erstellt am 03.06.2012 um 20:12 Uhr von Lernender
fragt doch mal beim AG ob ihr einen gemeinsamen Betrieb bildet.
Erstellt am 03.06.2012 um 23:02 Uhr von nuller
Klar ein AG der keinen BR möchte?????????
Erstellt am 03.06.2012 um 23:15 Uhr von DrUmnadrochit
Den Arbeitgeber so einfach mal fragen könnte sich tatsächlich als Eigentor entpuppen.
Sinnvoller könnte sein, sich die Frage zuerst einmal an Hand der gesetzlichen Formulierung selbst zu beantworten und ggf. eine sachverständige Person zu befragen.
"(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder"
Alleine die Tatsache dass die Unternehmen im selben Gebäude angesiedelt sind, reicht also nicht aus. Es müssen die Betriebsmittel gemeinsam genutzt werden und ein gemeinsamer arbeitstechnischer Zweck verfolgt werden. Für den arbeitstechnischen Zweck sollte man neben der eigenen Einschätzung auch die Handelsregistereintragung (soweit vorhanden) heranziehen.
Im Zweifelsfalle würde ich eher dazu tendieren nur für das eigene Unternehmen einen BR zu wählen.
Erstellt am 04.06.2012 um 08:34 Uhr von gironimo
Dazu müsste man mehr über die Strukturen des Betriebes wissen. Oft werden ja aus einem Betrieb aus gesellschaftlich-/steuerlichen Aspekten viele kleine Betriebe gemacht. Dabei bleibt aber die eigentliche Struktur des Betriebes bestehen (gleiche Buchhaltung, Personalabteilung, IT usw.)
Ich neige dann eher zu einem gemeinsamen BR.
Näheres kannst Du bei der örtlichen Gewerkschaft erfahren, die den Betrieb näher kennen und Die Dir auch zur Wahl eines BR Auskünfte geben kann. (Mitgliedschaft vorausgesetzt). Weitere Details findest Du auch in einem Kommentar zum BetrVG z.B. dem Fitting.