Erstellt am 02.06.2012 um 00:44 Uhr von Klapperfrosch
Ok, die Extra-Schicht wurde nicht vom Arbeitnehmer verschuldet. Ich vermute, sie wurde deshalb angesetzt, um die Arbeitnehmer zu schikanieren. Das kenne ich, ist in unserem Unternehmen auch so.
Wir rufen dann immer den jeweiligen Kunden an und sagen ihm, dass wir für ihn keine Extra-Schicht einlegen werden und er sich bitte gedulden möge.
Gruß,
Klapperfrosch
PS: Kennt sich jemand mit Sozialplänen aus? Unser Chef hat nämlich vor ein paar Tagen einen Insolvenzantrag gestellt.
Erstellt am 02.06.2012 um 01:37 Uhr von Valdi
Ohne eure Zustimmung / schriftliche Anfrage GL/ Tagesordnungspunkt sowie Beschluss - im Protokoll der BR- Sitzung nachweisbar / war dies eine Verletzung der Mitbestimmung des BR. Fuer jene MA welche gearbeitet haben solltet ihr einen Zuschlag fordern, ansonsten es einen Anwalt ( Gewerkschaft ?) uebergeben. Macht dies euren Boss klar und zieht es durch. Ps. Angeordnete Mehrarbeit spricht nicht fuer ein gutes Klima! Bei uns gibt es genug Freiwillige.
Wir sind froh wegen Mehrarbeit, besser als Kurzarbeit.
Erstellt am 02.06.2012 um 09:11 Uhr von gironimo
Ich würde die Angelegenheit jedenfalls nicht auf sich beruhren lassen. So geht das nicht mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Also noch einmal kurz das Gespräch suchen, wie der Chef gedenkt den Forderungen des BR nach Ausgleich entgegenzukommen; zeigt sich hier kein Gesprächswille dem Chef auch gleich sagen, dass man den Rechtsweg beschreitet. Dazu möglichst kurzfristig einen Beschluß herbei führen und ebenfalls beschließen einen Fachanwalt zu beauftragen.
Erstellt am 02.06.2012 um 09:44 Uhr von mainpower
@Klapperfrosch,
Deine Aussagen sind ja Haarsträubend. Ihr ruft Kunden an? Als BR??? Wohl übers Ziel hinausgeschossen. Vielleicht mitverantwortlich an der Insolvenz?? Arme MA
Erstellt am 02.06.2012 um 09:44 Uhr von Ludewig
Klappfrosch-----
klar man kann sich vom AG einfach alles gefallen lassen und dann glauben Der AG bedankt sich und seine AN liebt er, dann auch gleich wir werden alle gluecklich.
Der BR hatte hier alles richtig bemacht/ begonnen. Er wollte ja nicht grundsaetzlich NEIN sagen sondern verhandeln.
Nun im Nachgang MUSS er aber dem Werksleiter und AG sehr deutluch klar machen, so wie nun hier gehandelt wurde geht es nicht. Also Sondersitzung mit dem Topp wie was machen wir nun? Dann Beschluss und Anwalt beauftragen. Weiter Beschaeftigte aufklaeren hier wurde gelogen und rechtswidrig gehandekt und BR reagiert nun. Auch, dass ohne Zustimmung des BR Mehrarbeit und solche Sonderschichten nicht gemacht werden muessen.
Es bleibt aber auch die Frage, warum hat der BR es nicht mitbekommen, kein Ohr im Betrieb?
Erstellt am 02.06.2012 um 11:12 Uhr von klauspeter
Es ist schon immer wieder verwunderlich, dass es immer noch (unbelehrbare) BR gibt welche glauben, dass man mit / durch Missachtung der Rechte der AN und/ oder der MB Arbeitsplaetze rettet.
Erstellt am 02.06.2012 um 15:24 Uhr von Klapperfrosch
Es ist schon immer wieder verwunderlich, dass es immer noch (unbelehrbare) BR gibt welche glauben, dass Deutschland immer noch eine Alleinstellung hat und nicht in Konkurrenz mit den Arbeitsmärkten in Billiglohnländern steht. Wer glaubt, dass sich ein Unternehmenseigner gern erpressen lässt und es spaßig findet, sich mit Anwälten auseinandersetzen zu müssen, dem ist nicht mehr zu helfen. Diese BR sind dann diejenigen, die herumjammern, wenn heimische Werke geschlossen werden.
Erstellt am 03.06.2012 um 14:23 Uhr von Lernender
@Klapperfrosch
du hast vollkommen Recht, immer schön zustimmen wenn der AG etwas will. Auf diese Art und weise werden Gewinne erzielt die allen Arbeitnehmern zu Gute kommen.
Der AG will doch immer nur das beste.
Erstellt am 03.06.2012 um 15:12 Uhr von Lotte
andiaudi,
wenn es sich um dieses WE handelt, kommt eine Reaktion des BR zu spät, da könntet Ihr dann nur grundsätzlich die Mißachtung der MB nach § 23 BetrVG feststellen lassen.
Sollte es sich um ein WE in der Zukunft handeln, solltet Ihr einen Beschluss fassen, in dem Ihr einen RA beauftragt, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, sollte der AG die Anordnung nicht zurücknehmen und Verhandlungsbereitschaft signalisieren.