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Problem mit dem Werkleiter

A
andiaudi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!

Wir haben mit unserem GL folgendes Problem: Es wurde für ein Wochenende Extraschichten beim BR angemeldet unser Gremium hat dann entschieden diese Abzulehnen weil sie vom Arbeitnehmer unverschuldet entstanden sind! Wir wollten dies als Verhandlung nutzen und haben das der GL auch so gesagt das wenn kein Entgegenkommen auf Finanzieller Seite oder ähnliches kommt das die Schichten abgelehnt werden! Der Werkleiter hatte dann die Aussage getroffen sich darum zu kümmern und wir hatten dann am nächsten Tag wieder einen Termin mit ihm, in dieser Zeit hat er aber die Zusatzschichten schon angeordnet gehabt mit der Begründung das er es anders verstanden hätte es gibt für die Aussagen aber mehrere Zeugen. Die Sonderschichten werden also daraufhin ohne Zustimmung durchgeführt!

So jetzt meine wenn auch kurze Frage wie verfährt man in so einem Fall weiter???? Einem Anwalt übergeben???? Arbeitsgericht???

Danke im Voraus!

1.57409

Community-Antworten (9)

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Klapperfrosch

02.06.2012 um 02:44 Uhr

Ok, die Extra-Schicht wurde nicht vom Arbeitnehmer verschuldet. Ich vermute, sie wurde deshalb angesetzt, um die Arbeitnehmer zu schikanieren. Das kenne ich, ist in unserem Unternehmen auch so.

Wir rufen dann immer den jeweiligen Kunden an und sagen ihm, dass wir für ihn keine Extra-Schicht einlegen werden und er sich bitte gedulden möge.

Gruß, Klapperfrosch

PS: Kennt sich jemand mit Sozialplänen aus? Unser Chef hat nämlich vor ein paar Tagen einen Insolvenzantrag gestellt.

V
Valdi

02.06.2012 um 03:37 Uhr

Ohne eure Zustimmung / schriftliche Anfrage GL/ Tagesordnungspunkt sowie Beschluss - im Protokoll der BR- Sitzung nachweisbar / war dies eine Verletzung der Mitbestimmung des BR. Fuer jene MA welche gearbeitet haben solltet ihr einen Zuschlag fordern, ansonsten es einen Anwalt ( Gewerkschaft ?) uebergeben. Macht dies euren Boss klar und zieht es durch. Ps. Angeordnete Mehrarbeit spricht nicht fuer ein gutes Klima! Bei uns gibt es genug Freiwillige. Wir sind froh wegen Mehrarbeit, besser als Kurzarbeit.

G
gironimo

02.06.2012 um 11:11 Uhr

Ich würde die Angelegenheit jedenfalls nicht auf sich beruhren lassen. So geht das nicht mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Also noch einmal kurz das Gespräch suchen, wie der Chef gedenkt den Forderungen des BR nach Ausgleich entgegenzukommen; zeigt sich hier kein Gesprächswille dem Chef auch gleich sagen, dass man den Rechtsweg beschreitet. Dazu möglichst kurzfristig einen Beschluß herbei führen und ebenfalls beschließen einen Fachanwalt zu beauftragen.

M
Mainpower

02.06.2012 um 11:44 Uhr

@Klapperfrosch, Deine Aussagen sind ja Haarsträubend. Ihr ruft Kunden an? Als BR??? Wohl übers Ziel hinausgeschossen. Vielleicht mitverantwortlich an der Insolvenz?? Arme MA

L
Ludewig

02.06.2012 um 11:44 Uhr

Klappfrosch----- klar man kann sich vom AG einfach alles gefallen lassen und dann glauben Der AG bedankt sich und seine AN liebt er, dann auch gleich wir werden alle gluecklich.

Der BR hatte hier alles richtig bemacht/ begonnen. Er wollte ja nicht grundsaetzlich NEIN sagen sondern verhandeln.

Nun im Nachgang MUSS er aber dem Werksleiter und AG sehr deutluch klar machen, so wie nun hier gehandelt wurde geht es nicht. Also Sondersitzung mit dem Topp wie was machen wir nun? Dann Beschluss und Anwalt beauftragen. Weiter Beschaeftigte aufklaeren hier wurde gelogen und rechtswidrig gehandekt und BR reagiert nun. Auch, dass ohne Zustimmung des BR Mehrarbeit und solche Sonderschichten nicht gemacht werden muessen.

Es bleibt aber auch die Frage, warum hat der BR es nicht mitbekommen, kein Ohr im Betrieb?

K
KlausPeter

02.06.2012 um 13:12 Uhr

Es ist schon immer wieder verwunderlich, dass es immer noch (unbelehrbare) BR gibt welche glauben, dass man mit / durch Missachtung der Rechte der AN und/ oder der MB Arbeitsplaetze rettet.

K
Klapperfrosch

02.06.2012 um 17:24 Uhr

Es ist schon immer wieder verwunderlich, dass es immer noch (unbelehrbare) BR gibt welche glauben, dass Deutschland immer noch eine Alleinstellung hat und nicht in Konkurrenz mit den Arbeitsmärkten in Billiglohnländern steht. Wer glaubt, dass sich ein Unternehmenseigner gern erpressen lässt und es spaßig findet, sich mit Anwälten auseinandersetzen zu müssen, dem ist nicht mehr zu helfen. Diese BR sind dann diejenigen, die herumjammern, wenn heimische Werke geschlossen werden.

L
Lernender

03.06.2012 um 16:23 Uhr

@Klapperfrosch

du hast vollkommen Recht, immer schön zustimmen wenn der AG etwas will. Auf diese Art und weise werden Gewinne erzielt die allen Arbeitnehmern zu Gute kommen. Der AG will doch immer nur das beste.

L
Lotte

03.06.2012 um 17:12 Uhr

andiaudi, wenn es sich um dieses WE handelt, kommt eine Reaktion des BR zu spät, da könntet Ihr dann nur grundsätzlich die Mißachtung der MB nach § 23 BetrVG feststellen lassen. Sollte es sich um ein WE in der Zukunft handeln, solltet Ihr einen Beschluss fassen, in dem Ihr einen RA beauftragt, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, sollte der AG die Anordnung nicht zurücknehmen und Verhandlungsbereitschaft signalisieren.

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