Erstellt am 29.05.2012 um 14:27 Uhr von galaxy
@floto
wen meinst du mit "freien" Mitarbeitern? "Honorar-Kräfte" wie z.b. Fachkrankenschwestern/pflegern für Anästhesie- und Intensivmedizin, OP-Schwester/Pfleger die sich selbstständig gemacht haben und nun ihre Arbeitskraft anbieten?
Der Markt für diese Dienstleistungen ist ja da und die Personen wollen meistens gar kein "festen" AV haben, sie geben ihre "Dienstwünsche" vor und das KH kann diese Leistung dann "einkaufen" oder es bleiben lassen. Und in der Regel ist "Betten oder Teilabteilungen" schließen und der damit verbundene "Einnahmeverlust" höher wie der Preis, den die AG für die Leistung zahlen müssen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 29.05.2012 um 15:19 Uhr von gironimo
Man kommt dann natürlich leicht in den Bereich der Scheinselbständigkeit.
Nicht alles, was da als Wildwuchs so entstanden ist, kann man als BR mittragen.
Also klären: Wie frei sind die Mitarbeiter wirklich? Sind sie wirtschaftlich vom AG abhängig und überwiegend nur für diesen beschäftigt? Müssen sie persönlich die Arbeitsleistung erbringen; sind sie den Weisungen des AG unterworfen - u.s.w.