ich brauche Eure Hilfe mal!
Zwei Kollegen haben eine Schriftliche ermahnung von unserem Werkstattleiter bekommen, die Betriebsleitung will dies als Kopie in die jeweiligen Personalakten ablegen!
Meine Frage: Darf der Werkstattleiter überhaupt eine Ermahnung ausstellen, und darf diese in die Personalakte hinterlegt werden. Ist das rechtens?
NfG.
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Verhaltensbedingte Kündigung
Abmahnungserfordernis und wichtige Kündigungsgründe kennen