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Ermahnung in die Personalakte?

J
joeru
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen u.Kolleginen, ich brauche Eure Hilfe mal! Zwei Kollegen haben eine Schriftliche ermahnung von unserem Werkstattleiter bekommen, die Betriebsleitung will dies als Kopie in die jeweiligen Personalakten ablegen! Meine Frage: Darf der Werkstattleiter überhaupt eine Ermahnung ausstellen, und darf diese in die Personalakte hinterlegt werden. Ist das rechtens?

NfG.

2.15909

Community-Antworten (9)

G
gironimo Akzeptiert

24.05.2012 um 23:08 Uhr

...würde mich schon wundern, wenn im BetrVG stehen würde, welche Informationen der BR anfordern darf.

Er kann eben nach § 80 BetrVG alle Informationen anfordern, die er benötigt um selbst prüfen zu können, ob Beteiligungsrechte betroffen sind oder nicht. Und das kann alles mögliche sein.

Die eigentliche Frage ist eher, war es tatsächlich eine Ermahnung oder doch vielleicht eine Abmahnung? Sind die Vorwürfe berechtigt? (dann sollte man vielleicht eher das Fehlverhalten abstellen, als sich Gedanken darüber zu machen, ob jemand anderes die Ermahnung oder Abmahnung unterschreiben sollte). Man kann auch schlafende Hunde wecken.

B
BRMetall

24.05.2012 um 19:53 Uhr

JA! Jeder Vorgesetzte kann Ermahnen und Abmahnen!

B
Betsy

24.05.2012 um 19:57 Uhr

Nanana, da sollte man als bR mal nach dem Organigramm und der Geschäftsverteilung fragen. Und so lange dem BR keine Namensliste mit den Personen, die ermahnungs- und abmahnungsberechtigt sind, vorliegt, würde ich als BR darüber streiten;)

B
BRMetall

24.05.2012 um 20:02 Uhr

Betsy

Seit wann muss dem BR eine solche Liste vorgelegt werden? Auch muss es nicht aus dem Organigramm hervorgehen. Der AG überträgt bestimmten AN die Führungsverantwortung, diese nehem diese war und mahnen dann ggf. ab.

Denn: Abmahnungsberechtigt sind Mitarbeiter, die gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter weisungsbefugt sind. Das heißt, sie müssen auch berechtigt sein, dem jeweiligen Mitarbeiter verbindliche Anweisungen für Ort, Zeit oder Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.

Der Werkstadtleiter dürfte diese Rechte wohl haben.

B
Betsy

24.05.2012 um 20:18 Uhr

Und wo steht, was, in welchem Betrieb, wie, gelebt wird? Ich denke schon, das ein BR eine Übersicht der Dienst- und Fachvorgesetzten und deren Befugnisse verlangen kann.

Und wo steht, das ein BR das nicht verlangen kann?

B
BRMetall

24.05.2012 um 20:28 Uhr

Betsy

...Und wo steht, das ein BR das nicht verlangen kann?

Das muss nirgends stehen, denn im BetrVG steht was der BR verlangen kann und welche Rechte er hat!

PS: verlangen kann jeder alles und vieles. Auch dass jeder Tag Sonntag ist, nur erfüllen muss und wird es wohl keiner.

Aber wer rechtsmäßig abmahnen kann und darf findet man in den Gesetzen und der Rechtsprechung.

B
Betsy

24.05.2012 um 20:33 Uhr

Sorry, aber du bist für meine Begriffe zu fantasielos:(

Und wenn du schon so fantasielos kopierst, solltest du die Quelle angeben.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-darf-abmahnen_001166.html

L
Lexipedia

25.05.2012 um 08:45 Uhr

@Betsy Nun muss ich mal eine Lanze für BRMetall brechen! Wenn du eine Quelle nennst solltest du auch deren Inhalt kennen.

Zitat: "Wohlfeil: Abmahnungsberechtigt sind nur Mitarbeiter, die gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter weisungsbefugt sind. Das heißt, sie müssen auch berechtigt sein, dem jeweiligen Mitarbeiter verbindliche Anweisungen für Ort, Zeit oder Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen." Zitat Ende! Das hat BRMetall es doch eindeutig geschrieben! Auch hat Fantasie nichts im Betriebsrat zu suchen. Nur mit Fakten kannst du die GL und PL überfahren! Und der Fachvorgesetzte ist doch der Werkstattleiter!

@jeru es darf nur eine offizielle Personalakte geben. Wo sollte sie denn sonst hin!

P
pillepalleTR

25.05.2012 um 10:53 Uhr

@Lexipedia: in jüngster Vergangenheit sind einige bundesdeutsche Politiker darüber gestolpert, dass sie keine oder nicht ausreichende Quellenangaben in ihren wissenschaftliche Arbeiten aufgeführt haben.

Nichts anderes hat Betsy an dem Beitrag von BRMetall bemängelt. Höflicherweise hat sie uns dann auch noch die Quelle, der sich der Plagiator bedient hat, mitgeliefert. Wenn ich deinen Beitrag richtig deute, hast du diese Intention überhaupt nicht richtig begriffen!

Übrigens ist nicht jeder BR darauf getrimmt, die GL oder wen auch immer zu "überfahren". Auch kann meiner Meinung nach ab und an etwas Fantasie bei der täglichen BR-Arbeit nicht schaden. Nämlich genau dann und dort, wo bspw. Gesetze Freiräume lassen oder entsprechende gesetzliche Regelungen gar fehlen (resp. es nix zu regeln gibt).

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