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Personalakte - wie lange bleiben schriftliche Einträge (Ermahnung/Abmahnung) in der Personalakte?

S
Schön
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, wie lange bleiben schriftliche Einträge (Ermahnung/Abmahnung) in der Personalakte bestehen? Mfg

5.73505

Community-Antworten (5)

C
carrie

18.11.2008 um 13:49 Uhr

@Schön Es gibt keine festen Regeln, wann etwas aus der Akte genommen werden muss. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte, wenn er sich längere Zeit wohlverhält und die Abmahnung ihre Wirkung verloren hat.

K
khel

18.11.2008 um 14:25 Uhr

@Schön:

ergänzend zu carries Posting: in unserer Firma hat es sich eingebürgert, dass Abmahnungen spätestens nach 2 Jahren ohne Fehlverhalten aus der Personalakte genommen werden. Wenn ich mich nicht irre, ist das auch bei vielen anderen Unternehmen gängige Praxis.

Aber wie carrie schon schrieb: das sind keine festen Regeln.

Gruß khel

C
carrie

18.11.2008 um 14:31 Uhr

@khel Genau, dass wollte ich eigentlich auch noch erwähnen, Arbeitsrichter urteilen auch meist so..

P
pit47

18.11.2008 um 15:20 Uhr

Hallo Schön, das kann der BR mit dem AG in einer BV vereinbaren.

M
Magenta

18.11.2008 um 18:56 Uhr

Es gibt keinen Anspruch auf entfernung der Abmahnung aus der Personalakte, aber eine Abmahnung hat eine begrenzte Wirkungsdauer, d.h. sie kann nicht auf immer und ewig für eine Kündigung herangezogen werden.

Leider gibt es bezüglich der Wirkungsdauer keine feste Zeitgrenze. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Dazu zählen z.B. die Schwere des Verstoßes. Grundsätzlich wird eine Abmahnung nach einigen Jahren unwirksam wird.

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