Erstellt am 24.05.2012 um 16:41 Uhr von Matze
Ja. Der Widerspruch ist entscheidend. Warum lehnt sich der Betriebsrat nicht auf? Was sagen die anderen Mitarbeiter? Der Betriebsrat wacht über die Vereinbahrungen. Vielleicht ist dies ein Thema für die nächste Betriebsversammlung?
Erstellt am 24.05.2012 um 16:47 Uhr von Betriebsrätin
Es waer zu pruefen ob der ArbV/ TV so flexibel ist, das solche Arbeitszeiten im Rahmen des Direktionsrecht moeglich sind. Weiter betreffen Sonntagsarbeit muesste die Erlaubnis der Aufsichtsbehoerde vorliegen.
Erstellt am 24.05.2012 um 16:53 Uhr von Hempi
Es gibt eine Arbeitszeitregelung die unterschrieben ist von GL und BR von 2010 dort ist festgelegt das Samstag und Sonntag ausbezahlt werden. Nun will man diese nicht mehr ausbezahlen sondern in ein Arbeitszeitkonto laufen lassen. Damit eine sogenannte Flexi-Schicht damit bedient wird. Diese Änderung soll ohne Unterschrift gültig sein.
Erstellt am 24.05.2012 um 18:05 Uhr von BRMetall
Das ist doch eine sehr positive Regelung und eine Forderung die Gewerkschaften schon lagen haben!! Denn dadurch, dass eben nicht mehr ausbezahlt wird, muss ggf. die Zeit abgefeiert werden was dann zu weiteren Einstellungen führen kann.
Also nicht wenige viel oder mehr Geld sondern mehr ggf etwas weniger!!!!
Erstellt am 24.05.2012 um 18:15 Uhr von Betsy
Da die Lage der Arbeitszeit der harten Mitbestimmung unterliegt, geht das ohne BV nur, wenn der BR seinen Job nicht macht!
Erstellt am 24.05.2012 um 19:27 Uhr von BRMetall
Betsy
....geht das ohne BV nur, wenn der BR seinen Job nicht macht!
Sorry, aber dass ist Riesen Unsinn!!!! Denn der BR kann seine MB auch jewiesl im Einzelfall wahrnehmen.
Weiter hat hier der BR ja wohl zugestimmt. Es geht auch letztlich nicht um die Zeiten sondern um das Thema "Ausgleich dieser Zeiten"
Erstellt am 24.05.2012 um 19:37 Uhr von Betsy
reicht es wenn ein Arbeitgeber verpflichtend Schichtarbeit am Wochenende, einschließlich Sonntag, einführen will, dass der BR zustimmt ohne diese Änderung schriftlich zu fixieren. D.h. ohne Aushang und Bekanntmachung dieser Vereinbarung?
Erstellt am 24.05.2012 um 16:30 Uhr
von Hempi
Da die Lage der Arbeitszeit der harten Mitbestimmung unterliegt, geht das ohne BV nur, wenn der BR seinen Job nicht macht!
Antwort 6 Erstellt am 24.05.2012 um 18:15 Uhr von Betsy
Ich habe es dir noch mal wegen der Übersichtlichkeit kopiert.
Der Arbeitgeber will Schichtarbeit an Wochenenden !einführen! Das ist dann wohl eher kein Einzelfall?
Daher ist deine Antwort
Sorry, aber dass ist Riesen Unsinn!!!! Denn der BR kann seine MB auch jewiesl im Einzelfall wahrnehmen.
Weiter hat hier der BR ja wohl zugestimmt. Es geht auch letztlich nicht um die Zeiten sondern um das Thema "Ausgleich dieser Zeiten"
Antwort 7 Erstellt am 24.05.2012 um 19:27 Uhr von BRMetall
völliger Dummfug!
Es gibt eine Arbeitszeitregelung die unterschrieben ist von GL und BR von 2010 dort ist festgelegt das Samstag und Sonntag ausbezahlt werden. Nun will man diese nicht mehr ausbezahlen sondern in ein Arbeitszeitkonto laufen lassen. Damit eine sogenannte Flexi-Schicht damit bedient wird. Diese Änderung soll ohne Unterschrift gültig sein.
Antwort 4 Erstellt am 24.05.2012 um 16:53 Uhr von Hempi
Wenn es keinen TV gibt wo das geregelt ist, kann diese Änderung ohne Unterschrift nicht gültig sein! Des weiteren soll ein Konto gefüllt werden, welches eine ( neue?) Flexischicht bedienen soll.
Dieser BR sollte dringend einen Anwalt aufsuchen und weniger auf deine ( metallergefärbten) Ratschläge hören.