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Arbeitszeitregelung

H
Hempi
Nov 2016 bearbeitet

reicht es wenn ein Arbeitgeber verpflichtend Schichtarbeit am Wochenende, einschließlich Sonntag, einführen will, dass der BR zustimmt ohne diese Änderung schriftlich zu fixieren. D.h. ohne Aushang und Bekanntmachung dieser Vereinbarung?

1.20407

Community-Antworten (7)

M
Matze

24.05.2012 um 18:41 Uhr

Ja. Der Widerspruch ist entscheidend. Warum lehnt sich der Betriebsrat nicht auf? Was sagen die anderen Mitarbeiter? Der Betriebsrat wacht über die Vereinbahrungen. Vielleicht ist dies ein Thema für die nächste Betriebsversammlung?

B
Betriebsrätin

24.05.2012 um 18:47 Uhr

Es waer zu pruefen ob der ArbV/ TV so flexibel ist, das solche Arbeitszeiten im Rahmen des Direktionsrecht moeglich sind. Weiter betreffen Sonntagsarbeit muesste die Erlaubnis der Aufsichtsbehoerde vorliegen.

H
Hempi

24.05.2012 um 18:53 Uhr

Es gibt eine Arbeitszeitregelung die unterschrieben ist von GL und BR von 2010 dort ist festgelegt das Samstag und Sonntag ausbezahlt werden. Nun will man diese nicht mehr ausbezahlen sondern in ein Arbeitszeitkonto laufen lassen. Damit eine sogenannte Flexi-Schicht damit bedient wird. Diese Änderung soll ohne Unterschrift gültig sein.

B
BRMetall

24.05.2012 um 20:05 Uhr

Das ist doch eine sehr positive Regelung und eine Forderung die Gewerkschaften schon lagen haben!! Denn dadurch, dass eben nicht mehr ausbezahlt wird, muss ggf. die Zeit abgefeiert werden was dann zu weiteren Einstellungen führen kann.

Also nicht wenige viel oder mehr Geld sondern mehr ggf etwas weniger!!!!

B
Betsy

24.05.2012 um 20:15 Uhr

Da die Lage der Arbeitszeit der harten Mitbestimmung unterliegt, geht das ohne BV nur, wenn der BR seinen Job nicht macht!

B
BRMetall

24.05.2012 um 21:27 Uhr

Betsy

....geht das ohne BV nur, wenn der BR seinen Job nicht macht!

Sorry, aber dass ist Riesen Unsinn!!!! Denn der BR kann seine MB auch jewiesl im Einzelfall wahrnehmen.

Weiter hat hier der BR ja wohl zugestimmt. Es geht auch letztlich nicht um die Zeiten sondern um das Thema "Ausgleich dieser Zeiten"

B
Betsy

24.05.2012 um 21:37 Uhr

reicht es wenn ein Arbeitgeber verpflichtend Schichtarbeit am Wochenende, einschließlich Sonntag, einführen will, dass der BR zustimmt ohne diese Änderung schriftlich zu fixieren. D.h. ohne Aushang und Bekanntmachung dieser Vereinbarung? Erstellt am 24.05.2012 um 16:30 Uhr von Hempi

Da die Lage der Arbeitszeit der harten Mitbestimmung unterliegt, geht das ohne BV nur, wenn der BR seinen Job nicht macht! Antwort 6 Erstellt am 24.05.2012 um 18:15 Uhr von Betsy

Ich habe es dir noch mal wegen der Übersichtlichkeit kopiert.

Der Arbeitgeber will Schichtarbeit an Wochenenden !einführen! Das ist dann wohl eher kein Einzelfall?

Daher ist deine Antwort

Sorry, aber dass ist Riesen Unsinn!!!! Denn der BR kann seine MB auch jewiesl im Einzelfall wahrnehmen. Weiter hat hier der BR ja wohl zugestimmt. Es geht auch letztlich nicht um die Zeiten sondern um das Thema "Ausgleich dieser Zeiten" Antwort 7 Erstellt am 24.05.2012 um 19:27 Uhr von BRMetall

völliger Dummfug!

Es gibt eine Arbeitszeitregelung die unterschrieben ist von GL und BR von 2010 dort ist festgelegt das Samstag und Sonntag ausbezahlt werden. Nun will man diese nicht mehr ausbezahlen sondern in ein Arbeitszeitkonto laufen lassen. Damit eine sogenannte Flexi-Schicht damit bedient wird. Diese Änderung soll ohne Unterschrift gültig sein. Antwort 4 Erstellt am 24.05.2012 um 16:53 Uhr von Hempi

Wenn es keinen TV gibt wo das geregelt ist, kann diese Änderung ohne Unterschrift nicht gültig sein! Des weiteren soll ein Konto gefüllt werden, welches eine ( neue?) Flexischicht bedienen soll.

Dieser BR sollte dringend einen Anwalt aufsuchen und weniger auf deine ( metallergefärbten) Ratschläge hören.

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