Erstellt am 23.05.2012 um 11:43 Uhr von Saarländer
Beim Ausscheiden eines BR- Mitglieds rückt automatisch dass erste Ersatzmitglied ins Gremium nach,es hat ja jeder seim Amt bei der Wahl angenommen und das ist ja auch kein Wunschkonzert. Ersatzmitglied ja - ordentliches Mitglied nein...hauptsache ein mal im Sitzung dann habe ich 1 Jahr Sonderkündigungsschutz oder was....Dinger gibts!
Erstellt am 23.05.2012 um 11:56 Uhr von MonaLisa
@Saarländer,
tolle Antwort........ :(
@Melodie,
das erste Ersatzmitglied rückt nach - erklärt nun als vollwertiges BR - Mitglied seinen Rücktritt - und ist somit komplett aus dem BR, auch mit Ersatz ist nix mehr.
das nächste Ersatzmitglied rückt nach - und nun passiert dasselbe wie mit dem ersten Ersatzmitglied.
Fazit:
Ihr habt nen Betriebsrat mit 2 Mitgliedern und dürft einen Wahlvorstand gründen, denn nun könnt ihr Neuwahlen anleiern. :-)
Erstellt am 23.05.2012 um 12:00 Uhr von DrHouse
Melodie,
das Mitglied erklärt seinen Rücktritt und ist somit aus dem BR raus, kommt auch nicht als Ersatzmitglied in Frage.(weg vom Fenster)
Das Ersatzmitglied rückt nach und wird off. Mitglied im BR. Will er das nicht, muss auch er zurücktreten und ist ebenfalls raus.(kann auch nicht Ersatz bleiben)
Genauso funktioniert es mit dem nächsten Ersatz.
Erreicht der BR nicht mehr die vorgeschriebene Anzahl an Mitgliedern, muss neu gewählt werden.
Wem haben da Eure Arbeitnehmer nur ihr Vertrauen geschenkt.
Schade um die verlorene Zeit.
MfG Dr.House
Erstellt am 23.05.2012 um 12:01 Uhr von wahlvst
Entweder die nachgerückten EBRM nehmen das Mandat an oder nicht!! Wenn NICHT dann Neuwahl gem § 13 BetrVG