Neuwahlen des Betriebsrates
hallo zusammen, unser BR ist ein 3er- Gremium mit zwei Ersatzmitgliedern. Ein BR-Mitglied möchte aus dem BR ausscheiden. Die der Reihenfolge nachrückender Ersatzmitglieder verzichten auf ihr Mandat, würden aber als Ersatzmitglied weiter zur Verfügung stehen, wie auch das noch amtierende BR-Mitglied. Ist das überhaupt rechtens, wo kann ich das nachlesen, habe selber noch nichts darüber gefunden. Auf Dauer ist ein geschäftstüchtiger BR leider auch nur eine 'halbe' Sache, deswegen sind Neuwahlen auf jeden Fall von Vorteil.
Vielen Dank für eure Antworten
Community-Antworten (4)
23.05.2012 um 13:43 Uhr
Beim Ausscheiden eines BR- Mitglieds rückt automatisch dass erste Ersatzmitglied ins Gremium nach,es hat ja jeder seim Amt bei der Wahl angenommen und das ist ja auch kein Wunschkonzert. Ersatzmitglied ja - ordentliches Mitglied nein...hauptsache ein mal im Sitzung dann habe ich 1 Jahr Sonderkündigungsschutz oder was....Dinger gibts!
23.05.2012 um 13:56 Uhr
@Saarländer, tolle Antwort........ :(
@Melodie, das erste Ersatzmitglied rückt nach - erklärt nun als vollwertiges BR - Mitglied seinen Rücktritt - und ist somit komplett aus dem BR, auch mit Ersatz ist nix mehr. das nächste Ersatzmitglied rückt nach - und nun passiert dasselbe wie mit dem ersten Ersatzmitglied.
Fazit: Ihr habt nen Betriebsrat mit 2 Mitgliedern und dürft einen Wahlvorstand gründen, denn nun könnt ihr Neuwahlen anleiern. :-)
23.05.2012 um 14:00 Uhr
Melodie,
das Mitglied erklärt seinen Rücktritt und ist somit aus dem BR raus, kommt auch nicht als Ersatzmitglied in Frage.(weg vom Fenster) Das Ersatzmitglied rückt nach und wird off. Mitglied im BR. Will er das nicht, muss auch er zurücktreten und ist ebenfalls raus.(kann auch nicht Ersatz bleiben) Genauso funktioniert es mit dem nächsten Ersatz. Erreicht der BR nicht mehr die vorgeschriebene Anzahl an Mitgliedern, muss neu gewählt werden. Wem haben da Eure Arbeitnehmer nur ihr Vertrauen geschenkt. Schade um die verlorene Zeit.
MfG Dr.House
23.05.2012 um 14:01 Uhr
Entweder die nachgerückten EBRM nehmen das Mandat an oder nicht!! Wenn NICHT dann Neuwahl gem § 13 BetrVG
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