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Auslesen der Fahrerkarte nach Betriebskontrolle

M
mbtruck
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,ich bin Betriebsrat in einer Spedition und von einem Kollegen gefragt worden ob es rechtens ist,das er seine Fahrerkarte wöchentlich auslesen lassen muß. Die Anweisung kommt von der Geschäftsleitung mit der Aussage das wir aufgrund einer Kontrolle im Hause dazu angewiesen worden sind. Ich habe versucht von der zuständigen Behörde eine Auskunft zu bekommen,mir wurde darauf hin gesagt das ich mir bei der Geschäftsleitung Auskunft einhohlen müsste. Der besagte Kollege hat mir gesagt das er sich durch diese Anordnung übermäßig kontrolliert fühlt und seine ( unsere ) Fahrerkarten sowieso alle vier Wochen ausgelesen werden. Kann mir jemand sagen ob die Anordnung durchgeführt werden muß? Wir vom Betriebsrat haben keinerlei Unterlagen von der Geschäftsleitung noch von irgend einer Behörde bekommen. Im vorraus vielen Dank, Mfg

4.025012

Community-Antworten (12)

B
BRMetall

22.05.2012 um 19:15 Uhr

Es mag übertrieben sein aber doch OK. Denn der AG und der Disponent könnten ja auch bei Verstößen rechtliche Probleme bekommen und sind daher gehalt auf die Einhaltung der Gesetze zu achten.

Da hilft es denen ggf. nicht, wenn sie nach 4 Wochen erst die Verstöße feststellen. Doch da hier technische Mittel zur Verhaltenskontrolle genutzt werden wäre es § 87 also MB bis ggf. zur Einigungsstelle.

G
Globus

22.05.2012 um 19:25 Uhr

hmmm, ja, die Fahrerkarten. Klar ist es im Interesse des AG´s diese häufig auszulesen, weil, damit kann er in der Tat besser Touren, bzw die Fahrer der Touren zuweisen. Allerdings ist das halt eine Kontrolle der AN bzw könnte dazu dienen. Der BR wird es ergo nicht verhindern können, sondern nur reglimentieren und genau das sollte eure Aufgabe sein. Soll heißen: per BV festlegen, wann, wer auslesen darf - wo und wie das gespeichert wird - wann und wie die Daten ohne Zugriffsmöglichkeit ohne BR gesichert werden und dann nach der gesetzlichen Sicherungspflicht dann letztendlich gelöscht werden...

Und selbstverständlich, dass die ausgelesenen Daten dem AN nicht negativ ausgelegt werden können - inklusive arbeitsrechtlichen Schritten und selbstverständlich auch der AG und BR gemeinsamen sogenannten "Güterabwägung" - sicher ist sicher

usw usw usw

S
Streikbrecher

22.05.2012 um 19:49 Uhr

Globus

....Und selbstverständlich, dass die ausgelesenen Daten dem AN nicht negativ ausgelegt werden können - inklusive arbeitsrechtlichen Schritten und selbstverständlich auch der AG und BR gemeinsamen sogenannten "Güterabwägung" - sicher ist sicher

Meinst Du dieses ERNST??

Klar doch, sind aus der Fahrekarte arbeitsrechtliche Verstöße zu erkennen wird wohl jeder AG und dass zu Recht Schritte unternehmen, nur das welche wäre dann ggf. Thema.

Denn wenn nach Woche in einer Kontrolle die Behörde Verstöße feststellt handelt diese auch, auch ggf. gegen den AG.

Wäre vergleichbar mit der Sache, dass ein AN Arbeitszeitnachweise manipulliert! Oder sonstige Arbeitsrechtliche Verstöße begeht!

Also, ein AN der eine solche BV unterschreibt wäre es selbst Schuld. Auch in / mit einer Einigngsstelle wäre solches nicht durchsetzbar.

G
Globus

22.05.2012 um 20:42 Uhr

"Klar doch, sind aus der Fahrekarte arbeitsrechtliche Verstöße zu erkennen wird wohl jeder AG und dass zu Recht Schritte unternehmen, nur das welche wäre dann ggf. Thema."

was willst du mir damit sagen?

"Denn wenn nach Woche in einer Kontrolle die Behörde Verstöße feststellt handelt diese auch, auch ggf. gegen den AG."

was willst du mir damit sagen? Arbeitsrechtliche Verstöße bei der Fahrerkarte sind so gut wie ausgeschlossen - es sei denn es handelt sich um einen Fahrerkartentausch, wovon ich expliziet nie und nimmer geredet habe!!! Ich weiß nciht ob du echt firm in dem Thema bist - wenn die Lenkzeit überschritten ist, mag der LKW nicht mehr weiterfahren ;-)

"Wäre vergleichbar mit der Sache, dass ein AN Arbeitszeitnachweise manipulliert! Oder sonstige Arbeitsrechtliche Verstöße begeht!"

Dann liegt es an der gemeinsamen Güterabwägung mit letzter Instanz halt der freiwilligen Einigungsstelle deren urteil sich die Betriebsparteien verpflichten. Wo also ist dein Problem - es ist eine Sicherung für den AN - nicht mehr... und mal ehrlich, wenn der angebliche Schaden für den Betrieb so hoch sein sollte durch den "Verstoß" des AN, wird jeder BR der Güterabwägung positiv im sSinne des AG entgegen stehen...

"Also, ein AN der eine solche BV unterschreibt wäre es selbst Schuld. Auch in / mit einer Einigngsstelle wäre solches nicht durchsetzbar." Dieser Satz zeigt, dass du nciht weißt wovon du redest - kein AN unterschreibt ne BV ;-) zumindest nciht als AN :-D Und selbstverständlich ist das Einigungsstellentauglich wenn es dementsprechend in der BV fixiert wird - der Passus ist nciht einigungsstellentauglich - wenn unterschrieben und richtig formuliert, ist das alles durchaus Einigungsstellentauglich...

Und nu du ;-)

P
Paddy

22.05.2012 um 20:51 Uhr

Als ehemaliger LKW-Fahrer kann ich dazu nur sagen........Wir mussten jedes Wochenende (Freitag) damals unsere Tachoscheiben abgeben. Der Arbeitgeber ist sogar dazu angehalten, diese einzusammeln und aufzubewahren.

Klar ist natürlich auch, dass wenn mal eine Tour völlig zu spät zum Kunden kam, wurde auf der Tachoscheibe auch schon mal nachgeschaut, ob der Fahrer nicht evtl 3 Std Mittagspause gemacht hat. Ziemlich ähnlich ist die "Kontrolle" der Fahrerkarte oder Chip, oder wie das heute heißt und ich halte das für völlig normal. Wer sich dort "zu sehr überwacht " fühlt, sollte den Beruf wechseln.

Was will der LKW-Fahrer denn erst sagen, wenn zu der Fahrerkarte noch die Bundesweite Maut, und die Satelitenüberwachung überall durchgeführt wird.

S
Streikbrecher

22.05.2012 um 21:44 Uhr

Globus

Der AG gibt den Fahren die Anweisungen die StVO auch betreffend der Ruhezeiten und Lenkzeiten einzuhalten.

Verstöße gegen diese Anweiseungen sind dann arbeitsrechtliche Verstöße und Beide also AG und Fahrer können Probleme bekommen.

Weiter wie Paddy auch schreibt ist es für den AG von berechtigtem Interesse zu erkennen ob der Fahrer seine Routen wie vereinbart auch zeitlich eingehalten hat. Auch ist es ggf. für den AG und Disponenten wichtig zu erkennen, ob bei Nichteinhaktung und damit verspäteter An/Lieferung ggf. Verkehrsprobleme verantwortlich sind.

Das mit dem ..kein AN unterschreibt ne BV.. war ja wohl erkennbar ein Tippfehler.

G
Globus

22.05.2012 um 22:08 Uhr

Streikbrecher anscheinend kannst du nciht unterscheiden zwischen Arbeitrecht und StVO ;-) es sei dir gegönnt, dass du diesen Tunnelblick hast...

Dennoch möchte ich nochmals darauf eingehen, dass der AG keine Arbeitsrechtlichen Schritte machen dürfen sollte, nur weil ein AN (wegen Leistungsdruck oder wie auch immer - eventuell befristetet Vertrag) Nachteile erlangen sollte, nur weil der BR die Auswertung ganz auf Seiten des AG festgeschrieben hat - oder bist du da anderer Meinung?

Und jetzt mal ehrlich, wenn du jetzt sagst, dass der BR dafür da ist, arbeitsrechtliche SAchritte die möglich wären dem AG zu gestatten, dann bin ich hier im falschen Film - sorry, und dann ja dann spreche ich dir persönlich die Fähigkeit eines BRM ab! So und nu überlege mal bitte, was du eben wür einen mist geschrieben hast... und dann bitte lese dir noch durch, was ich schrieb ;-)

Bin gespannt auf deine Antwort

G
Globus

22.05.2012 um 22:13 Uhr

Paddy weißt du eigentlich, dass der moderne LKW in der Tat aufhört zu fahren wenn die Lenkzeit überschriten wurde? Weißt du eigentlich, dass die lenkzeiten in der Tat kontinuierlich dokumentiert werden und alle LKW welcher Firma auch immer diese Lenkzeiten erkennen

weißt du das alles?

B
BRMetall

22.05.2012 um 22:36 Uhr

Globus

........weißt du eigentlich, dass der moderne LKW in der Tat aufhört zu fahren wenn die Lenkzeit überschriten wurde?

Ja, und bleiben dann einfach auf der Autobahn stehen und gefährdet alle anderen und blockiert die BAB ggf. mitten in einem Tunnel???

Weiter hat hier keiner etwas geschrieben, außer Dir, dass der BR die StVO oder Fahrekarten kontorllierten soll/muss.

Somit ist Paddy un Streickbrecher zuzustimmen.

Aber ja, BR ist in der MB wie geschrieben wurde.

G
gironimo

23.05.2012 um 00:10 Uhr

Na dann ist doch alles gesagt. Der BR ist in der Mitbestimmung, wer was erfasst und auswertet und kann eine BV darüber abschließen.

P
Paddy

23.05.2012 um 21:34 Uhr

Na klar Globus. Wenn ich die Lenkzeit nicht einhalte bleibt mein LKW auf dem Kamener Kreuz stehen.... :-)

Aber....ob ich das weiß oder nicht. Trägt das etwas zum Thema bei ? Oder ist es wieder mal nur wichtig an den Antworten der Vorgänger herum zu mäkeln ?

G
Globus

23.05.2012 um 23:55 Uhr

"Na klar Globus. Wenn ich die Lenkzeit nicht einhalte bleibt mein LKW auf dem Kamener Kreuz stehen.... :-)" nicht unbedingd da, aber in der tat bleibt er irgendwas stehen - glaub es oder glaub es nciht - Warnungen werden vom Sstem gegeben - mehrere - missachtet der Fahrerer diese.... hmmm, das ist dann eindeutig sein Problem -- und ob du es glaubst oder nicht, der LKW läßt sich dann erst mit einer anderen Fahrerkarte wieder starten ;-)

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