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Wer macht die Alltagsarbeit von BR ??

L
Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

die ewig junge Frage: wer macht die Arbeit, wenn ich als BR tätig oder weg bin? Wir sind Büro. Wenn ich z.B. mal 3 Tage weg bin auf Sitzung, muss der Betrieb ja weiterlaufen. ich weiss, was es da alles für Entscheidungen gibt. Jetzt meutern aber die eigenen MA und gehen zum Chef mit den Worten: Für den mache ich nichts mehr mit, aber auch keinen Handschlag, habe ich lang genug gemacht. Soll doch der Chef eine Halbtagskraft einstellen. Das will der Chef natürlich nicht. kann ich ihn zwingen, jemanden als Ersatz einzustellen ??

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Community-Antworten (6)

B
BRMetall

22.05.2012 um 19:00 Uhr

... Jetzt meutern aber die eigenen MA und gehen zum Chef mit den Worten: Für den mache ich nichts mehr mit, aber auch keinen Handschlag,

Vorsicht, dieses kann für diese Koll. die Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bedeuten!!

Richtig ist, der BR muss hier aktiv werden. Denn er muss zum einen AN vor Überlastung schützen und hat ja die MB bei Mehrarbeit! Weiter gibt es den § 37 (3) nachdem der AG die BRM für die Notwenige Mandatsarbeit freistellen muss. Also für diesen Zeitraum von ihrer Arbeitspflicht entbinden. Bedeutet weiter, der AG muss dann im Rahmen der Personalplanung hier aktiv werden und entsprechend Personal einstellen.

Der AG muss also die Mandatszeiten entsprechend bei der Arbeitszuweisung beachten.

§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Der Abs. 2 ist doch eindeutig!! Denn Befreien heißt diese Arbeit muss anders verteilt erledigt werden.

Arbeitsverdichtungen wegen Mandatsarbeit oder auch hier Arbeitsverdichtung bei den Koll. aus dem Grund der Mandatswahrnehmung ist Behindeurng dieser und damit strafbar § 119 BetrVG. Denn genau dass was hier die Koll. eigentlich zu Recht beanstanden führt ja zu der Behinderung.

BRM sind damit für die "normale" Arbeit als Teilzeitkräfte anzusehen.

Also BR hier musst Du mehrfach aktiv werden.

L
Lancelot

22.05.2012 um 20:54 Uhr

okay, das ist eine gute Hilfe. Und wie sieht das dann praktisch aus ?? Gibt es da irgendwie einen guten Aufsatz drüber, wo ich mal nachlesen kann

G
gironimo

23.05.2012 um 00:13 Uhr

so was lernt man in einem BR-Seminar. Die Kommentare zum BetrVG gehen auch auf dieses Thema ein (z.B. der Fitting oder Däubler oder andere zu § 37 oder § 119 BetrVG)

B
Betriebsrätin

23.05.2012 um 02:05 Uhr

Auch aus der Rechtsprechung kann man solches ganz deutlich herauslesen. Aber einfach auch aus dem Gesetzestext, der hier eigentlich klar und verstaendlich ist.

Ganz wichtig auch, man darf nue nur einzelne §§ lesen, sondern muss erkennen wo korrespendieren diese miteinander? Sind also von einander abhaengig?

So zum Beispiel "Weidungsfrei/ Vorrang der Mandatsarbeit und Behinderungsverbot"

B
Betriebsrätin

23.05.2012 um 02:08 Uhr

?? Wieso wird falscher/ anderer Nick als eingegeben angezeigt??

B
Betriebsrätin

23.05.2012 um 02:10 Uhr

Der / mein genutzter Nick ist war nicht null! Wieso erscheint dann null bei Nutzung des Forums via App????

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