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BR handelt nicht im Sinne des Arbeitnehmers

P
pollypusch
Jan 2018 bearbeitet

hallo, der br in dem unternehmen in dem ich tätig bin versucht sachen durchzubringen mit denen nicht jeder arbeitnehmer einverstanden ist. es geht um das schwierige thema datenschutz. im unternehmen soll alles anonymisiert werden, dass problem dabei ist das sich dadurch nicht feststellen lässt wer wirklich arbeitet und wer nur rumsitzt und pause macht. die informationen über den arbeitnehmer (wer gerade pause macht und wer arbeitet) können nur die vorgesetzten einsehen. mein problem ist das ich im endeffekt für andere mitarbeite. wenn alles anonym ist kann meine leistung nicht mehr annerkannt werden. ich habe auch ein gespräch mit einem br- mitglied geführt wobei nicht auf meine anliegen konkret eingegangen wurde und nur der satz gefallen ist das dies das gesetz wäre. wenn alles anonymisiert wird ist es nicht mehr möglich mit der software zu arbeiten, was also heißen könnte ich könnte nicht mehr meiner arbeit nachgehen. vielleicht habt ihr einen tip für mich!? danke

2.151013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

01.04.2010 um 15:05 Uhr

@pollypusch Du verwechselst Ursache, Datenschutz und Wirkung. Was für eine Anerkennung Deiner Arbeit möchtest Du denn mit Deinem Anliegen erzielen?

Solche Fragen sind irgendwie in einer entsolidarisierten Arbeitswelt an der Tagesordnung - aber dennoch unverständlich!

D
DrHouse

01.04.2010 um 15:08 Uhr

pollypusch, so ganz verstehe ich Dein Anliegen nicht. Der BR ist von Euch gewählt worden und macht nun seine Arbeit. Wenn er nach dem Gesetz handelt, ist doch alles in Ordnung. Kannst Du dem BR einen konkreten Vorwurf machen oder geht es Dir nur um die Anerkennung Deiner Arbeit?

B
BRHexe

01.04.2010 um 15:11 Uhr

@pollypusch, wie sollte denn Deiner Meinung nach ein BR in Deinem Sinne arbeiten und warum kannst Du bei einer Anomymisierung nicht mehr mit der Software arbeiten?

B
BentoBox

01.04.2010 um 16:05 Uhr

pollypusch,

es ist in der Tat so dass es innerhalb der Belegschaft eine Reihe von Arbeitnmehmern gibt die ein berechtigtes Interesse daran haben dass ihre Leistung transparent ist, ebenso wie es eine Reihe von Arbeitnehmern gibt, welche ein Interesse daran haben dass ihre Leistung nicht tranparent ist.

Leider können nicht immer alle Betriebsräte sorgfältig genug abwägen wie sie beider Seiten Interessen am besten unter einen Hut bringen.

Grundsätzlich gilt, wenn man mit der Arbeit der Gremien nicht zufrieden sind die die Interessen vertreten sollen, dass man diesen die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen näher bringen mus. Hierzu sind neben Vieraugengesprächen auch öffentliche Diskussionen af der Betriebsversammlung gut geeignet.

P
pollypusch

01.04.2010 um 16:18 Uhr

es geht einfach darum, dass einige leute sich dann erst recht zurücklehnen und andere arbeiten werden. somit arbeiten die "fleißigen" für die anderen mit. gerade wenn es um vertragsverlängerungen geht sind diejenigen die wirklich arbeiten doch die benachteiligten.

B
BentoBox

01.04.2010 um 16:27 Uhr

pollypusch,

ich nehme an dass es sich um das Schlagwort "Einführung technischer Einrichtungen die dazu bestimmt sind Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" handelt.

Leider ist es in der Tat so dass bei diesem Sachverhalt viele Betriebsräte so unsicher sind (oder schlichtweg keinen *rsch in der Hose haben), dasssie der Einfachheit halber alles von vorn herein ablehnen, bzw. vollständige Anonymisierung fordern. Damit wird letztendlich nur der Faule geschützt und der Fleißige wird bestraft und das finden einige Arbeitnehmervertreter auch noch gut. Siehe z.B. Antwort von Kölner.

Diese Betriebsräte muss man dazu bringen dass sie ihr Amt verantwortungsvoll ausfüllen, sich auch einmal Gedanken machen, Diskussionen führen und Kompromisse suchen. Dabei brauche diese offensichtlich Unterstützung.

K
Kölner

01.04.2010 um 16:35 Uhr

@BentoBox Ja. Das hat was. Faule zu schützen und die Fleissigen zu sanktionieren. Leider sind Dir grundlegende Dinge in der Sache nicht geläufig sonst wären Deine Beiträge weniger feindselig und mehr sachlich.

Peinlich ist auch, dass Du die Persönlichkeitsrechte, das BetrVG in § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG mit Leistungsorientierung und -anerkennung verwechselst.

Lass gut sein - Du bist nicht Du, fremdgesteuert, hast eine Unmenge an nicht vorhandener Erfahrung und nicht zu toppen in Sachen Peinlichkeit!

B
BentoBox

01.04.2010 um 16:47 Uhr

Peinlich sind hier ganz andere Dinge...

L
Laffo

02.04.2010 um 00:00 Uhr

zurück zum Thema...

ist es nicht, wie sogar dargestellt, Aufgabe des Vorgesetzten die Leistungen der ihm unterstellten AN zu beurteilen? wenn der Vorgesetzte gravierende Unterschiede zuläßt, kannst du dich doch in den Fordergrund spielen.................ansonsten Gleichstellung der AN & du mußt nur die durchschnittliche Arbeitsleistung aller vergleichbarer AN erbringen. Würdest du weitüber dem Durchschnitt liegen, wird dir der Vorgestzte noch mehr aufbrummen.... Dies soll dich jetzt nicht annimieren faul zu sein, sondern dich sensibilisieren ein wenig ökonomischer & rationaler bezüglich deiner späteren Arbeitskraft zu denken & zu handeln.

Frohe Ostern!!!!

L
Lotte

02.04.2010 um 02:32 Uhr

BentoBox, Du schreibst:

"Leider ist es in der Tat so dass bei diesem Sachverhalt viele Betriebsräte so unsicher sind (oder schlichtweg keinen *rsch in der Hose haben), dasssie der Einfachheit halber alles von vorn herein ablehnen, bzw. vollständige Anonymisierung fordern. Damit wird letztendlich nur der Faule geschützt und der Fleißige wird bestraft und das finden einige Arbeitnehmervertreter auch noch gut. Siehe z.B. Antwort von Kölner. Diese Betriebsräte muss man dazu bringen dass sie ihr Amt verantwortungsvoll ausfüllen, sich auch einmal Gedanken machen, Diskussionen führen und Kompromisse suchen. Dabei brauche diese offensichtlich Unterstützung."

Dafür, dass Du in einem anderen Thread behauptest, dass es auf Kleinigkeiten (Korinthen) ankommt und Dir nicht dafür zu schade bist, das Wissen von anderen Usern zu beurteilen, strotzt dieser Beitrag von pauschaler Vorverurteilung und erweckt in mir den Eindruck, als sei BentoBox ein Synonym für "Ich habe die Wahrheit gepachtet" In der Rechtsprechung kommst Du mit solchen Antworten sicher nicht sehr weit.

pollypusch, letztendlich muss jeder seinen AV erfüllen. Wenn jemand das nicht tut, kann der AG handeln, nicht Du. Der Gesetzgeber hat dem BR nicht umsonst ein MBR bei der Überwachungsmöglichkeit der AN durch technische Einrichtungen gegeben. Falls dem AG daran gelegen ist, die Arbeit der AN zu kontrollieren, wird er das sicher auch ohne technische Mittel schaffen, falls nicht, ist es wahrscheinlich in Deinem AV nicht vorgesehen, dass Du dies für den AG erledigst.

R
rainerw

02.04.2010 um 03:24 Uhr

@pollypusch, löblich wenn Du strebenswert bist, aber meinst Du wirklich das Andere die nicht gerade überdurchschnittlich Leistung zu erbringen bereit sind deshalb gleich faul sind? Es stellt sich dann doch eher die Frage warum ein AG überdurchschnittliche Leistung nicht auch extra honorieren will? So würden auch die sogenannten "Faulen" zu den strebenswerten. Aber würde der sogenannte Stebenswerte sich dann noch von dem Rest unterscheiden? Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, denke ich, das Du die Sache zu oberflächlich betrachtest. In einer Software oder Programm kann man zig Schnittstellen einbauen und man kann alle möglichen Daten zusammenstellen wie man will. Und wenn da jeder Vorgesetzte wahllos mit rumwurschteln kann, kann esfür jeden AN prikär werden. Hier heißt es für jeden BR darauf hin zu wirken das so wenig Schnittstellen wie möglich angewandt werden, oder sogar ausgeschlossen. Will dies der AG nicht kann er es ohne BR nicht einführen. So stellt sich letztendlich die Frage, warum will der AG dies nicht?

A
azrael

04.04.2010 um 13:24 Uhr

"Einführung technischer Einrichtungen die dazu bestimmt sind Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" -ersetzt mal bestimmt mit geeignet, laut gültiger Rechtssprechung. Damit ist eindeutig, dass der AG selbstverständlich das Recht hat, seine AN zu überwachen.. nur halt nicht mit technischen Einrichtungen. Die sind nämlich nur im Ausnahmefall (diebstahl o.Ä.) dafür zulässig. Wer -seiner Ansicht nach- "faule" AN selektieren will, muss sich schon die Mühe machen, dass selbst zu kontrollieren. Der BR in deinem Fall `pollypusch´ setzt also ein wichtiges Gesetz durch. Die Grenze ist eindeutig und im Interesse aller hoffentlich auch in Zukunft nicht verhandelbar.

B
BentoBox

07.04.2010 um 13:05 Uhr

"Damit ist eindeutig, dass der AG selbstverständlich das Recht hat, seine AN zu überwachen.. nur halt nicht mit technischen Einrichtungen. Die sind nämlich nur im Ausnahmefall (diebstahl o.Ä.) dafür zulässig. Wer -seiner Ansicht nach- 'faule' AN selektieren will, muss sich schon die Mühe machen, dass selbst zu kontrollieren. "

Sorry, aber solch einen blühenden Unsinn bekommt man auch hier nur selten zu lesen!

Selbstverständlich darf der AG auch technische Einrichtungen einsetzen um seine AN zu kontrollieren. Er muss dabei aber die Mitbestimmung des BR beachten.

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